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Revision der Erhebung der Kapitalverflechtungen mit dem Ausland (INV)

Willkommen auf der Informationsseite zur Revision der Erhebung der Kapitalverflechtungen mit dem Ausland (INV). Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Neuigkeiten und weiterführende Hinweise, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.

  • Die Aussenwirtschaftsstatistiken der Schweiz (Direktinvestitionen, Auslandvermögen, Zahlungsbilanz) sind eine wichtige makroökonomische Datengrundlage für die Schweizer Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Dies zeigt sich auch daran, dass sie sowohl Voraussetzungen für die Mitgliedschaft der Schweiz beim Internationalen Währungsfonds als auch Bestandteil des bilateralen Statistikabkommens der Schweiz mit der Europäischen Union sind. Die SNB hat gemäss Nationalbankgesetz den Auftrag, diese Statistiken zu erstellen und die dafür notwendigen Daten zu erheben. Diesem Zweck dient die Erhebung der Kapitalverflechtungen mit dem Ausland (INV).

  • Die Nutzerinnen und Nutzer der Statistiken erwarten, dass diese die heutigen Wirtschaftsaktivitäten abbilden und den aktuellen internationalen Vorgaben zur Erstellung der Statistiken entsprechen. Die derzeitigen Erhebungen (INP, INA, INQ) sind seit 2014 unverändert und erfüllen diese Anforderungen nicht mehr vollumfänglich. Deshalb ist eine inhaltliche und technische Überarbeitung notwendig.

  • Der Fokus der Revision liegt auf der Gewährleistung der Datenqualität und der Aussagekraft der Daten. Deshalb ist es nötig, einige Positionen vertieft und in einem höheren Detailgrad zu befragen. Dies ist insbesondere beim Unternehmensergebnis und den Daten zu Derivaten vorgesehen.

    Ebenfalls Gegenstand der Revision ist die Ablösung der MS Excel-basierten Erhebung und Umstellung des Formats auf Webtabellen.
    In den Webtabellen auf dem Online-Meldeportal eSurvey werden die zu meldenden Inhalte dargestellt und Daten erfasst, geprüft und übermittelt. Seit 2023 wird dieses Instrument für die Leistungsbilanzerhebung (CAS) eingesetzt.

    Nicht betroffen von der Revision sind hingegen der Zweck der Erhebung und die Definition der Auskunftspflicht.

  • Die SNB wird den Auskunftspflichtigen regelmässig Informationen zum Stand der Überarbeitung und zum Zeitplan der Implementierung der überarbeiteten Erhebung zur Verfügung stellen.

    Bei der Entwicklung der Erhebung werden die Auskunftspflichtigen mittels Feedbackprozess eingebunden, um die Erhebung möglichst nah an der Unternehmenssicht auszurichten und benutzerfreundlich zu gestalten.

    Weiterhin plant die SNB die überarbeiteten Erhebungsteile im Rahmen von Piloterhebungen bei ausgewählten Auskunftspflichtigen frühzeitig in der Praxis zu testen. Die SNB wird die betreffenden Unternehmen kontaktieren. 

  • 2025

    Start der konzeptionellen Arbeiten für die Überarbeitung der Erhebung.

    2025, 4. Quartal

    Information aller Auskunftspflichtigen über die grössten und wichtigsten inhaltlichen Anpassungen per Brief an die Geschäftsleitung (vgl. Informationen zum Meldewesen).

    2026

    Piloterhebung bei ausgewählten Auskunftspflichtigen zu überarbeiteten Kerngrössen.

    2026, 4. Quartal

    Information aller Auskunftspflichtigen über die überarbeitete Erhebung.
    Bereitstellung des Erhebungsformulars als Webtabellen.

    2027

    Übergangsphase für die Anpassungen der Prozesse der Auskunftspflichtigen.
    Piloterhebung bei ausgewählten Auskunftspflichtigen zu überarbeiteten Kerngrössen.

    2027, 4. Quartal

    Erste Erhebungsdurchführung mit der überarbeiteten Erhebung.

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