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Einzelkrediterhebung (EKE) - Fragen und Antworten

Willkommen im Bereich "Fragen und Antworten". Unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Verwenden Sie das Inhaltsverzeichnis, um zu navigieren, oder klicken Sie auf eine Frage, um direkt zur Antwort zu gelangen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

  • Ein umfangreicher Bericht zur Datenqualität ist vorgesehen. Allerdings ist derzeit noch nicht festgelegt, in welcher genauen Form dieser erstellt wird

  • Das Vorgehen in Bezug auf Testmeldungen wird im Rahmen der Feinkonzeptionsphase geprüft und festgelegt. Das Konzept wird hier veröffentlicht.

  • Die EKE Daten müssen mit den bestehenden Krediterhebungen plausibilisiert werden können. Dafür ist ein Vergleich der Datenqualität erforderlich und Abweichungen müssen wo vorhanden, nachvollziehbar sein.

  • Die bestehenden Statistiken werden im Parallellbetrieb nicht einer Revision unterzogen.

     

  • Die parallele Meldung der bestehenden Statistiken und der EKE wird so effizient wie möglich gestaltet, um den Übergang für die Banken zu erleichtern und die Belastung von SNB und Auskunftspflichtigen auf das Notwendige zu reduzieren. Die folgenden Massnahmen sollen dazu beitragen:

    • Gestaffelte Einführung: Im Rahmen dieser gestaffelten Einführung ist vorgesehen, dass nicht alle Datenfelder bereits nach 18 Monaten Umsetzungsfrist geliefert werden müssen. Diese zeitlich abgestufte Einführung dient dazu, den Übergang für die Banken möglichst reibungslos zu gestalten. Es wird erwartet, dass erste Erhebungen, wie KRED und KWERA, bereits nach einem Jahr abgelöst werden können. Siehe Kapitel zur gestaffelten Einführung.
    • Individueller Parallelbetrieb: Bankenspezifische Einstellung von HYPO_B und KREDZ ermöglicht es den einzelnen Banken, den Parallelbetrieb individuell und flexibel zu gestalten. Dadurch kann jede Bank die Dauer des Parallelbetriebs so kurz wie möglich halten.

     

    Die Massnahmen wurden in einer Umfrage der Feinkonzeption von der Branche begrüsst.

  • Für Kredite, die vor dem ersten Stichtag der EKE vergeben wurden, müssen alle verfügbaren Informationen, auch aus Umsystemen, geliefert werden. Informationen die nicht vorliegen und einen Kundenkontakt rein für die EKE benötigen würden, müssen nicht nacherhoben werden. Diese Ausnahme gilt für diese Kredite dauerhaft. Sobald jedoch neue Informationen zu diesen Krediten verfügbar sind, bspw. aufgrund von Wiedervorlagen, müssen diese gemeldet werden.

  • Die genaue Handhabung von Krediten mit Produktwechsel, wie beispielsweise von SARON- zu Festhypotheken, und ob die Ausnahme für fehlende Datenfelder weiterhin gilt, wird im Rahmen der Feinkonzeption näher betrachtet und festgelegt.

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