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Einzelkrediterhebung (EKE)

Willkommen auf der Informationsseite zur Einzelkrediterhebung (EKE). Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Neuigkeiten und weiterführende Hinweise, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.

Hintergrund

Die Schweizerische Nationalbank führt zusammen mit der FINMA eine Einzelkrediterhebung (EKE) ein. Ziel dieser Erhebung ist es den Datenbedarf beider Behörden im Kreditbereich für die Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu decken. Die FINMA wird die EKE im Rahmen ihrer mikroprudenziellen Aufgaben u.a. für die datenbasierte Aufsicht sowie für das Monitoring und Stresstesting im Bereich der Kreditrisiken einsetzen. Die SNB wird die EKE u.a. in den Bereichen Volkswirtschaft, Geldmarkt und Finanzstabilität verwenden. Im Bereich Finanzstabilität schafft die EKE einen besonders grossen Nutzen. Sie wird u.a. für das Stresstesting, die Ausgestaltung makroprudenzieller Massnahmen, die Beurteilung regulatorischer Rahmenbedingungen, die Analyse von Klumpenrisiken und beim Monitoring der Kreditrisiken eingesetzt werden.

Die EKE reiht sich in den internationalen Trend der Erhebung detaillierter Einzelkreditdaten zur besseren Analyse und Überwachung des Kreditmarkts ein. Im Vergleich zu aggregierten Daten bieten Einzelkreditdaten deutlich mehr und flexiblere Analysemöglichkeiten. Krediteigenschaften können entsprechend den aktuellen Fragestellungen nach verschiedenen Dimensionen (Zins, Laufzeit, Sektor usw.) und für ausgewählte Segmente ausgewertet werden. Es stehen Informationen zur gesamten Verteilung dieser Dimensionen zur Verfügung. Für die Auskunftspflichtigen bedeutet eine Einzelkrediterhebung perspektivisch weniger Revisionen, weniger neue statistische Erhebungen und weniger Ad-hoc-Datenerhebungen in Krisenzeiten. Mit der gestaffelten Einführung der EKE sollen die bestehenden Krediterhebungen - namentlich die Erhebungen zum Kreditvolumen (KRED), zu Werberichtigungen (KWERA), zur Kreditqualität (KREDQ), zu neuen Hypothekarkrediten (HYPO_B) sowie zu den Kreditzinsen (KREDZ) - abgelöst werden.

Auskunftspflicht

Auskunftspflichtig sind Banken bzw. Finanzgruppen in der Schweiz, deren Geschäftsstellen im Inland insgesamt mehr als 4 Milliarden Franken in den Bilanzpositionen "Forderungen gegenüber Kunden" und "Hypothekarforderungen" ausweisen. Auskunftspflichtig ist grundsätzlich die höchste Konzerneinheit in der Schweiz.

Jedes auskunftspflichtige Institut meldet die Kreditgeschäfte aller Banken innerhalb der Finanzgruppe in der Schweiz. Die Daten der einzelnen Banken entsprechen für sich genommen der Erhebungsstufe Bankstelle. Auf der Erhebungsstufe Bankstelle konsolidiert jede Bank ihre eigenen Geschäfte mit denjenigen ihrer Filialen im Inland.

Banken, die Teilnehmer des FINMA-Kleinbankenregimes sind oder der FINMA-Aufsichtskategorie 5 angehören, sind von der Auskunftspflicht befreit, sofern sie nicht Teil einer auskunftspflichtigen Finanzgruppe sind.

Für die Berücksichtigung der Filialen im Inland und für die Zuordnung der Kredite nach Inland/Ausland zählt das Fürstentum Liechtenstein zum Inland. Die Auskunftspflicht beschränkt sich jedoch auf Banken bzw. Finanzgruppen in der Schweiz.

Der Ausschluss von immateriellen Tochtergesellschaften wird in begründeten Einzelfällen individuell entschieden.

Erhebungsgegenstand

Im Rahmen der EKE werden Angaben zu Krediten an Nichtbanken erhoben. Dazu gehören Geschäfte, welche unter die Bilanzpositionen "Forderungen gegenüber Kunden" und "Hypothekarforderungen" fallen. Zudem werden Ausserbilanzpositionen entlang den Definitionen der Eigenmittelverordnung erhoben. Die Geschäfte in den oben genannten Positionen werden auf Einzelkreditebene über ihren gesamten Lebenszyklus periodisch erhoben. Zu jedem Stichtag der Erhebung werden die Daten zu allen Krediten im Kreditbestand eingereicht, unabhängig davon, ob es Veränderungen bei einzelnen Krediten im Vergleich zur Vorperiode gegeben hat.

Erhebungsmittel / Datenmodell

Das Datenmodell ist die strukturierte Grundlage für die systematische Erfassung aller relevanten Informationen der einzelnen Kredite. Es beschreibt die Definitionen von Datenfelder, wann diese benötigt werden und in welchem Zusammenhang sie zueinander stehen. Ziel ist es, die komplexen Beziehungen zwischen Gegenparteien, Instrumenten und Sicherheiten durch eine nachvollziehbare und stabile Struktur für eine konsistente Datenverarbeitung und Analyse zu definieren und dabei möglichst auf die heterogenen Datenstrukturen der Auskunftspflichtigen einzugehen. Entwickelt wurde das Datenmodell auf Basis fachlicher Anforderungen von SNB und FINMA und in enger Zusammenarbeit mit den Auskunftspflichtigen, siehe Kapitel Projektübersicht. 

Die technische Dokumentation zum Datenmodell und somit zu den Meldeanforderungen wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Das Erhebungsmittel, welches zur Einreichung des Datenmodells von den Auskunftspflichtigen verwendet werden soll, wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Einreichekanal wird das bestehende Online-Meldesystem eSurvey sein.

Projektübersicht

Stand: 15. Mai 2025

In der folgenden Übersicht sind sowohl zentral erreichte Meilensteine als auch zukünftig geplante Projektetappen aufgeführt: 

Grobkonzeption des Datenmodells

Im Jahr 2022 haben die SNB und die FINMA gemeinsam das Projekt zur Einführung der Einzelkrediterhebung EKE gestartet. Dabei sollte die Konzeption des Datenmodells schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit der Branche erfolgen. Zur fachlichen Abstimmung wurden 2023 und 2024 insgesamt sieben Sitzungen des EKE-Gremiums durchgeführt. Die Zusammensetzung des EKE-Gremiums erfolgte basierend auf Vorschlägen der Vertreter in der Bankenstatistischen Kommission (BSK), die auch Softwareanbietern einschloss.  Ziel war der strukturierte Austausch zu Schwerpunktthemen, insbesondere zu Fragen der praktischen Umsetzbarkeit, Systemabbildung und Datenverfügbarkeit. Ergänzend zu den Sitzungen des Gremiums fanden mehrere Workshops zu Detailthemen statt, an denen alle potentiell Auskunftspflichtigen teilnehmen konnten.

In der 6. Sitzung des EKE-Gremiums wurde ein umfassendes Datenmodell vorgestellt und eine strukturierte Verfügbarkeitsabfrage bei allen Auskunftspflichtigen durchgeführt. SNB und FINMA stellten den erwarteten Nutzen der Datenverfügbarkeit und somit dem Aufwand gegenüber und passten den Erhebungsumfang entsprechend an. Im Rahmen dieser Verhältnismässigkeitsanalyse entstand das in der 7. Sitzung des EKE-Gremiums präsentierte Datenmodell.

Im Schreiben an die BSK vom 15. August 2024 und in der Sitzung mit der BSK zur Vernehmlassung des Datenmodells am 30. Oktober 2024, wurde dieses Datenmodell als Abschluss der Grobkonzeption vorgestellt. Es bildet eine übergeordnete Struktur, die als fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und technische Umsetzung dient. 

Feinkonzeption des Datenmodells

In der Feinkonzeptionsphase wird das Datenmodell aus der Grobkonzeption zusammen mit der Branche weiter ausgearbeitet. Dabei werden insbesondere die Definitionen der einzelnen Datenfelder genau beschrieben, Datenfeldabhängigkeiten zu beobachtbaren Eigenschaften, bspw. zum Kredittyp, bestimmt und Ausweichwerte bei fehlenden Daten festgelegt. Dafür werden vier weitere Umfragen an die Branche versendet und entsprechende Workshops durchgeführt. Im Zuge dieser detaillierten Analyse kann es zu Anpassungen kommen, bei denen Datenfelder ersetzt, entfernt, modifiziert oder neu aufgenommen werden. Der grundlegende Rahmen des Datenmodells der Grobkonzeption soll jedoch unverändert bleiben. 

Die Feinkonzeptionsphase endet mit der Vorstellung des finalen Datenmodells in der 8. Sitzung des EKE-Gremiums und der dazugehörigen Bankenstatistischen Kommission.

Wie von der Branche erbeten, ist eine Umsetzungsdauer von 18 Monaten vorgesehen, vom Ende der Feinkonzeption bis zum ersten Stichtag der gestaffelten Einführung der EKE, der für das 1. Quartal 2027 geplant ist.

Konzept gestaffelte Einführung

Bestimmte Datenfelder sind unterschiedlich schwierig zu liefern, auch abhängig davon, ob ein Datenfeld bereits in einer heute bestehenden Erhebung vorkommt. Dies wird mit einer gestaffelten Einführung der Erhebung adressiert. Mit der Präsentation des Zeitplans für die gestaffelte Einführung der Einzelkrediterhebung (EKE) schaffen die SNB und die FINMA frühzeitig Klarheit über die zeitlichen Abläufe und inhaltlichen Erwartungen. Dadurch erhalten die auskunftspflichtigen Institute eine verlässliche Grundlage, um notwendige interne Projektstrukturen aufzubauen, technische Umsetzungen zu planen und rechtzeitig mit der operativen Vorbereitung auf die neue Erhebung zu beginnen. Das Datenmodell und insbesondere die Datenfelder werden in drei Pakete unterteilt, die gestaffelt eingeführt werden. Dabei wird mit den Datenfeldern der Erhebungen KRED und KWERA und Grundinformationen zum Verständnis eines Kredits begonnen.

Grundsätzlich kann jedoch das gesamte Datenmodell bereits am ersten Stichtag befüllt werden. Es können somit mehr Daten geliefert werden, als in der jeweiligen Phase vorgesehen. Sollten diese zusätzlichen Daten jedoch bspw. die referenzielle Integrität des Datenmodells verletzen, wird die gesamte Meldung zurückgewiesen. Zusätzlich gelieferte Daten werden zudem erst später gemäss der gestaffelten Einführung im Rahmen der Datenqualitätsanalysen betrachtet.

Hinweis: Zur individuellen Einstellung von spezifischen Meldepflichten für Auskunftspflichtige ("individueller Parallelbetrieb") werden Informationen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Paket 1

KRED- und KWERA-Daten sowie Grundinformationen

Paket 2

HYPO_B-, KREDZ- und KREDQ-Daten

Paket 3

Bisher noch nicht erhobene Datenfelder, z.B. Eigenmittelinformationen

Termin
Beschreibung
Umfang
Einreichefrist
(Kalendertage)
30.08.2025
Ende Feinkonzeptionsphase mit BSK und
Publikation des finalen Modells
31.01.2027
Einreichung von verpflichtenden
Testmeldungen
Testdaten (produktionsähnlich)
(Paket 1)
-
31.03.2027
Erster regulärer, quartalsweiser Stichtag EKE
Paket 1
40
30.06.2027
Stichtag
Paket 1
40
30.09.2027
Stichtag
Paket 1
40
31.12.2027
Stichtag
Paket 1 und Paket 2
40
31.03.2028
Letzter Stichtag KRED und KWERA für alle
Auskunftspflichtigen
31.03.2028
Stichtag
Paket 1 und Paket 2
40
30.06.2028
Stichtag
Paket 1 und Paket 2
40
30.09.2028
Stichtag
Paket 1 und Paket 2
40
31.12.2028
Stichtag
Gesamtes EKE-Datenmodell
(Pakete 1, 2 und 3)
40
31.12.2028
Letzter Stichtag HYPOB, KREDZ und KREDQ
31.01.2029
Erster monatlicher Stichtag der EKE nach
vorgängiger BSK
Gesamtes EKE-Datenmodell
(Pakete 1, 2 und 3)
20
28.02.2029
Stichtag
Gesamtes EKE-Datenmodell
(Pakete 1, 2 und 3)
20

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen.

Kontakt

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