Glossar
A
- Abrechnung
- Abwicklung (Finanzgeschäft)
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In einem Finanzgeschäft bedeutet Abwicklung die Erfüllung einer Zahlungs- oder Lieferverpflichtung, d.h. die Überweisung der Zahlung oder die Übertragung der Effekten von der Senderbank an die Empfängerbank.
- Abwicklung (Finanzstabilität)
- Agenturen der SNB
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Die Agenturen sind Kassenstellen, die im Auftrag der SNB von Kantonalbanken geführt werden. Sie sind für die Ausgabe und die Rücknahme von Bargeld in ihrer Region zuständig. Das Kassenstellennetz der SNB umfasst die zwei eigenen Bankstellen in Zürich und Bern sowie dreizehn Agenturen.
- Anlagepolitik der SNB
- Antizyklischer Kapitalpuffer
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Der antizyklische Kapitalpuffer ist eine (präventive) makroprudenzielle Massnahme für die Finanzstabilität im Rahmen des Regelwerks von Basel III, die in der Schweiz seit 2012 zur Verfügung steht. Wird der Kapitalpuffer aktiviert, werden die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Verwundbarkeiten am Kredit- und Immobilienmarkt aufbauen. Indem die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, gestärkt wird, soll der Bankensektor vor den Folgen exzessiven Kreditwachstums geschützt werden. Zudem erhöhen sich durch eine Aktivierung die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Verwundbarkeiten entgegenwirken kann. Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, z.B. auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5% der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank. Gelangt die SNB zum Schluss, dass eine Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des Puffers notwendig ist, stellt sie dem Bundesrat nach Konsultation der FINMA einen entsprechenden Antrag. Im Februar 2013 beschloss der Bundesrat erstmals, den sektoriellen, d.h. einen auf Hypothekarkredite zur Finanzierung von Wohnliegenschaften in der Schweiz ausgerichteten, antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Im Januar 2014 wurde der Kapitalpuffer von 1% auf 2% der entsprechenden risikogewichteten Positionen erhöht. Ende März 2020 genehmigte der Bundesrat den Antrag der SNB auf Deaktivierung des Kapitalpuffers, um den Banken im Zusammenhang mit der Coronakrise den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe zu gewähren. Im Januar 2022 reaktivierte der Bundesrat auf Antrag der Nationalbank den sektoriellen Kapitalpuffer auf 2,5% der risikogewichteten Positionen auf inländischen Wohnliegenschaftshypotheken. Dies, weil die Gründe, die zur Deaktivierung führten, nicht mehr gegeben waren und sich gleichzeitig die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt seit der Deaktivierung erhöht hatten.
- Arbeitslosenquote
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Die Arbeitslosenquote ist das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis zwischen der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der Erwerbspersonen. In der Schweiz berechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Arbeitslosenquote. Davon zu unterscheiden ist die vom Bundesamt für Statistik gemäss internationalen Standards ermittelte Erwerbslosenquote.
- Arbeitslosigkeit, natürliche
- Die natürliche Arbeitslosigkeit bezeichnet jene Höhe der Arbeitslosigkeit, die sich im langfristigen gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht ergibt und die mit konstanter Inflation vereinbar ist.
- Artikel-IV-Konsultation
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Der Internationale Währungsfonds (IWF) überprüft regelmässig - normalerweise einmal pro Jahr - die ökonomische Entwicklung eines Landes und beurteilt den Einfluss von dessen Politik auf den Wechselkurs und die Zahlungsbilanz. Die Überprüfung erfolgt nach den Bestimmungen von Artikel IV der IWF-Statuten. Der Mitarbeiterstab des IWF verfasst einen Bericht, der im Exekutivrat diskutiert wird. Dessen Empfehlungen werden dem Land übermittelt. Eine Veröffentlichung der Zusammenfassung der Diskussion und des Berichts ist freiwillig, wird den Mitgliedländern aber empfohlen. Der Bericht über die Artikel-IV-Konsultation der Schweiz wird jeweils vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) sowie vom IWF publiziert.
- Auslandbanken
- Gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB setzen sich die Auslandbanken aus der Gruppe der ausländisch beherrschten Banken und den Filialen ausländischer Banken zusammen. Ausländisch beherrschte Banken sind nach schweizerischem Recht organisiert; an ihr sind Ausländer mit qualifizierten Beteiligungen direkt oder indirekt mit mehr als der Hälfte der Stimmen beteiligt oder üben in anderer Weise einen beherrschenden Einfluss aus. Bei Filialen ausländischer Banken handelt es sich um rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen ausländischer Banken. Die Auslandbanken stellen eine heterogene Bankengruppe dar, deren Gemeinsamkeit in einer mehrheitlich ausländischen Kundschaft und im internationalen Bankgeschäft liegt.
- Auslandvermögen
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Das Auslandvermögen der Schweiz zeigt die Auslandaktiven und -passiven sowie das Nettovermögen der Schweiz im Ausland. Das Auslandvermögen setzt sich aus Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Derivaten und Strukturierten Produkten sowie den übrigen Aktiven und Passiven zusammen. Die Aktivseite enthält zusätzlich die Währungsreserven. Die SNB veröffentlicht die Daten zum Auslandvermögen quartalsweise zusammen mit der Zahlungsbilanz.
- Ausreichende Sicherheiten
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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. e des Nationalbankgesetzes Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, sofern für die Darlehen ausreichende Sicherheiten geleistet werden. Als Sicherheit bei Repogeschäften akzeptiert die SNB Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen. Die Kriterien für die Zulassung von Effekten sind im Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten aufgeführt. Als notenbankfähig gelten nur jene Effekten, die im Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten aufgelistet sind. Die SNB entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Effekten aus dem Verzeichnis.
- Ausschlusskriterien für Anlagen der SNB
- Die SNB hält einen Teil ihrer Devisenanlagen in Form von Aktien und Unternehmensanleihen. Bei der Bewirtschaftung solcher Anlagen berücksichtigt die SNB auch nicht-finanzielle Aspekte. Zum einen verzichtet sie aufgrund ihrer speziellen Rolle als Zentralbank gegenüber dem Bankensektor auf Investitionen in Aktien von systemrelevanten Banken weltweit. Zum anderen berücksichtigt die SNB die grundlegenden Normen und Werte der Schweiz in ihrer Anlagepolitik, indem sie keine Aktien und Anleihen von Unternehmen erwirbt, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen, systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder in die Produktion international geächteter Waffen involviert sind. Unter dem Kriterium "systematisch gravierende Umweltschädigung" werden Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen ihrer Produktion beispielsweise Gewässer oder Landschaften systematisch vergiften oder die Biodiversität massiv schädigen. Seit Dezember 2020 berücksichtigt die SNB auch Klimaaspekte, indem sie zusätzlich Unternehmen ausschliesst, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf dem Abbau von Kohle zur Energiegewinnung basiert. Unter geächteten Waffen werden B- und C-Waffen, Streumunition und Personenminen verstanden. Zudem schliesst die SNB Unternehmen aus, die in die Produktion von Nuklearwaffen für Staaten involviert sind, die nicht zu den fünf legitimen Atommächten gemäss UNO-Definition zählen.
- Ausschüttbares Jahresergebnis
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Das ausschüttbare Jahresergebnis ist der nach der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven verbleibende Teil des Jahresergebnisses (Art. 30 Abs. 2 NBG). Es bildet zusammen mit der Ausschüttungsreserve den Bilanzgewinn bzw. den Bilanzverlust (Art. 31 NBG).
- Ausschüttungsreserve
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Die Ausschüttungsreserve fungiert als Puffer zur Glättung der jährlichen Ausschüttungen der SNB an Bund und Kantone und ist Bestandteil des Eigenkapitals der SNB. Die Jahresgewinne der SNB schwanken stark. Zugleich sieht das Nationalbankgesetz bzw. die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eine Verstetigung der Ausschüttungen über mehrere Jahre vor. Die Differenz zwischen dem ausschüttbaren Jahresergebnis und der effektiven Gewinnausschüttung wird über die Ausschüttungsreserve ausgeglichen. Die Ausschüttungsreserve bietet aber keine Gewähr dafür, dass eine Ausschüttung in jedem Fall möglich ist.
- Aussenwert des Geldes
- Ausserbilanzpositionen
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Ausserbilanzpositionen sind Verträge oder Finanzinstrumente, die aktuell nicht in der Bilanz der Bank ausgewiesen sind, aber in Zukunft zur Bildung von Aktiven oder Passiven führen könnten. Beispiele bei Banken sind Derivate wie Total Return Swaps oder Credit Default Swaps, Garantien oder nicht beanspruchte Kreditverpflichtungen.
- Ausserordentliche Liquiditätshilfe
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Die SNB wirkt gestützt auf das Nationalbankgesetz auch als Kreditgeberin in letzter Instanz (Lender of last Resort). Im Rahmen der ausserordentlichen Liquiditätshilfe kann sie inländischen Banken Liquidität zur Verfügung stellen, wenn diese Institute sich nicht mehr am Markt refinanzieren können. Ausserordentliche Liquiditätshilfe wird nur geleistet, wenn die kreditersuchende Bank oder Bankengruppe für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung und solvent ist und wenn die Liquiditätshilfe jederzeit vollständig durch ausreichende Sicherheiten gedeckt ist. Die SNB bestimmt, welche Sicherheiten ausreichend sind. Als Sicherheiten können neben liquiden Bankaktiven auch weniger liquide Bankaktiven mit hoher Bonität dienen, z.B. Hypothekarforderungen.
B
- Bail-in nach dem Single-Point-of-Entry-Ansatz
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Die primäre Resolution-Strategie der FINMA ist die Sanierung einer global aktiven Schweizer Bank (d.h. der UBS) über einen Bail-in nach dem Single-Point-of-Entry-Ansatz (SPE-Ansatz). Die FINMA interveniert dabei auf Stufe der Konzernobergesellschaft und wandelt Gläubigerforderungen in Aktienkapital um, wodurch die Eigenkapitalbasis der Bank wiederhergestellt werden kann.
- Bail-in-Instrumente
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Als Bail-in-Instrumente werden Schuldpapiere bezeichnet, die von systemrelevanten Banken emittiert und bei drohender Insolvenz abgeschrieben und in Eigenkapital gewandelt werden. Sie dienen dadurch der Rekapitalisierung der betreffenden Bank. Damit tragen auch die Gläubiger einen Teil der Verluste. In der Schweiz werden Bail-in-Instrumente nur bei einer Abwicklung und auf Anordnung der FINMA abgeschrieben und in Eigenkapital umgewandelt.
- Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, BIZ
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Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel wurde 1930 gegründet. Sie fördert die internationale Zusammenarbeit in Währungs- und Finanzfragen. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Zentralbanken der BIZ-Mitglieder treffen sich regelmässig zum Informationsaustausch. Die BIZ stellt das Sekretariat für verschiedene Ausschüsse und Expertengruppen, z.B. für den Basler Ausschuss für Bankaufsicht und das Financial Stability Board (FSB). Als Bank der Zentralbanken verwaltet sie die Währungsreserven zahlreicher Länder und internationaler Finanzinstitutionen. Ferner gewährt sie bilaterale Währungshilfekredite und amtet als Gegenpartei der Zentralbanken für deren finanzielle Transaktionen. Die SNB stellt seit der Gründung der BIZ ein Mitglied des Verwaltungsrats.
- Bankenbuch
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Gemäss dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht umfasst das Bankenbuch alle Instrumente, die nicht dem Handelsbuch zuzuordnen sind (RBC25). Zum Bankenbuch gehören beispielsweise Vermögenswerte in der Bilanz, die voraussichtlich bis zur Fälligkeit gehalten werden (z.B. Hypothekarkredite an Privatkundinnen und Privatkunden oder Unternehmenskredite), sowie Verbindlichkeiten wie Privatkunden- oder Unternehmenseinlagen.
- Bankengesetz
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Das Bankengesetz (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen) hat den Schutz der Gläubiger und die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz zum Zweck. Es regelt die Bewilligungsvoraussetzungen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bank, die Geschäftstätigkeit selbst und die Rechnungslegung. Ausserdem hält es fest, dass die bankengesetzliche Revision von privaten Revisionsstellen durchgeführt wird und die Aufsicht über die Banken der FINMA obliegt.
- Bankengruppen
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Die Banken in der Schweiz werden von der SNB für statistische Zwecke nach bestimmten Merkmalen wie Geschäftsausrichtung, institutionelle Ausgestaltung, geografisches Tätigkeitsgebiet und Höhe der Bilanzsumme in Bankengruppen eingeteilt. Auf die Festlegung expliziter Kriterien wird dabei aber verzichtet. Das schweizerische Bankensystem besteht demnach aus folgenden Gruppen: Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und Sparkassen, Raiffeisenbanken, übrige Banken (zu denen die Börsenbanken, «Andere Banken» sowie die ausländisch beherrschten Banken zählen), Filialen ausländischer Banken sowie Privatbankiers. Ausländisch beherrschte Banken und Filialen ausländischer Banken werden auch unter Auslandbanken zusammengefasst.
Bezüglich der Finanzstabilität teilt die SNB die Banken in der Schweiz gemäss ihren Geschäftsmodellen in drei Hauptkategorien ein: global aktive Banken, inlandorientierte Banken und «Übrige Banken». Bis Mai 2023 enthielt die Kategorie der global aktiven Banken die Credit Suisse und die UBS; seither umfasst sie die kombinierte Bank, die aus der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hervorging. Zur Kategorie der inlandorientierten Banken gehören Banken, deren Inlandkredite über 50% der Gesamtbilanzsumme ausmachen oder die auf dem inländischen Depositenmarkt eine prominente Rolle spielen. Sie setzen sich primär aus Regional-, Kantonal- und Raiffeisenbanken zusammen. Die Kategorie «Übrige Banken» enthält spezialisiertere inländische Banken – die meisten davon mit einem Fokus auf Vermögensverwaltung – sowie Filialen und Tochtergesellschaften von ausländischen Banken.
- Bankier des Bundes
- Die SNB kann dem Bund gemäss Nationalbankgesetz Bankdienstleistungen erbringen. So führt sie für den Bund Sichtkonten in Franken und Fremdwährungen und nimmt für ihn Zahlungen vor. Sie emittiert in seinem Auftrag und auf seine Rechnung Geldmarktbuchforderungen und Bundesanleihen und fungiert als Zahlstelle. Sie erbringt diese Bankdienstleistungen gegen angemessenes Entgelt, jedoch unentgeltlich, wenn sie die Durchführung der Geld- und Währungspolitik erleichtern. Die SNB darf dem Bund aber weder Kredite noch Überziehungsfazilitäten gewähren und keine staatlichen Schuldtitel aus Emissionen erwerben.
- Banknoten
- Banknotenmonopol
- Banknotenserie
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Eine Banknotenserie besteht aus den verschiedenen Stückelungen, die zur gleichen Zeit entwickelt, gestaltet und produziert werden. In der Schweiz gibt es neun Banknotenserien. Die 1. Serie wurde 1907 in Umlauf gesetzt; ihre Noten galten als Interimsnoten. Nicht alle der acht Banknotenserien kamen auch tatsächlich zum Einsatz. Die 4. und 7. Serie fungierten als Reserveserien. Von 2016 bis 2019 setzte die Nationalbank die sechs Notenwerte der 9. Banknotenserie in Umlauf.
- Bankrat
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Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der SNB, namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Reglementen und Weisungen, nicht aber in Bezug auf die geldpolitischen Entscheide und Handlungen des Direktoriums. Von den elf Mitgliedern des Bankrats werden fünf durch die Generalversammlung der SNB-Aktionärinnen und -Aktionäre und sechs durch den Bundesrat gewählt, der auch die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Bankrats bestimmt. Der Bankrat verfügt über einen Prüfungs-, Risiko-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss.
- Bargeld
- Als Bargeld werden Banknoten und Münzen bezeichnet, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
- Bargelddepot
- Bei einem Bargelddepot handelt es sich um ein Noten- und Münzenlager, das die SNB für Bargeldverarbeiter bei einem Dritten einrichtet. Die SNB ist aber weiterhin Eigentümerin der in den externen Depots gelagerten Noten und Münzen.
- Bargeldumlauf
- Der Bargeldumlauf setzt sich aus dem Notenumlauf und dem Münzumlauf zusammen, wobei die Kassenbestände der Banken abgezogen werden.
- Bargeldverarbeiter
- Bargeldverarbeiter sind private Unternehmen, die im Auftrag von Dritten (Banken, Post, Detailhandel, Gewerbe usw.) die Noten- und Münzsortierung übernehmen. Sie liefern anschliessend die überschüssigen und beschädigten Noten und Münzen der SNB ab. Zudem übernehmen sie die Feinverteilung von Noten und Münzen.
- Basel I
- Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erlassene Basler Eigenkapitalvereinbarung verfolgt das Ziel, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken und die Wettbewerbsgleichheit unter den Banken zu fördern. 1988 wurde die ursprüngliche Version der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) verabschiedet, bei der die Mindestdeckung von Kreditrisiken im Vordergrund stand. 1996 kamen Eigenmittelvorschriften für Marktrisiken dazu.
- Basel II
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Mit Basel II, der im Jahr 2004 veröffentlichten ersten Revision der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I), wurden zum einen die Eigenmittelvorschriften auf operationelle Risiken ausgedehnt und insgesamt risikosensitiver ausgestaltet. Zum anderen wurden neben den minimalen Eigenmittelanforderungen zwei weitere Säulen errichtet: die aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren sowie die Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.
- Basel III
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Die zweite Revision (Basel III) beschloss der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Nachgang zur globalen Finanzkrise von 2008. Sie erfolgte in zwei Etappen. In einem ersten Schritt wurden strengere und antizyklisch wirkende, risikobasierte Eigenkapitalanforderungen sowie eine Begrenzung der Verschuldung (Leverage Ratio) verabschiedet. Ausserdem wurde ein weltweiter Minimalstandard für Liquidität festgelegt. In der Schweiz erfolgte die Umsetzung schrittweise bis Ende 2018. Die zweite Etappe wurde vom Basler Ausschuss 2017 finalisiert, mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit der risikogewichteten Anforderungen wiederherzustellen. Hierzu schränkte der Ausschuss die Verwendung bankinterner Modelle ein und verbesserte die Risikosensitivität der vorgegebenen Standardansätze. Diese Neuerungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
- Basisszenario
- Das Basisszenario der SNB umfasst Vorhersagen für die aus ihrer Sicht wahrscheinlichste weltwirtschaftliche Entwicklung über die kommenden drei Kalenderjahre. Es dient als wichtige Grundlage für die Wirtschafts- und Inflationsprognosen für die Schweiz.
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als Reaktion auf den durch Devisenspekulationen verursachten Zusammenbruch der deutschen Bank Herstatt gegründet. Der Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden von insgesamt 27 Ländern zusammen. Die Schweiz ist durch die FINMA und die SNB vertreten. Zu den Hauptzielen des Ausschusses zählen die Förderung des Informationsaustausches zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, die Verbesserung der Aufsichtstechniken sowie die Empfehlung von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards. Die Beschlüsse und Empfehlungen des Basler Ausschusses finden weltweit grosse Beachtung; sie sind jedoch nicht verbindlich, da er keine supranationale Bankenaufsicht ausübt. Besonders bedeutsam ist die Basler Eigenkapitalvereinbarung, auch bekannt als Basel I, Basel II bzw. Basel III.
- Basler Eigenkapitalvereinbarung
- Bedingte Kapitalinstrumente (CoCos)
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Bedingte Kapitalinstrumente (CoCos) sind hybride Instrumente, die automatisch in Aktienkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden, wenn die risikogewichtete CET1-Kapitalquote einer Bank einen quantitativen Schwellenwert unterschreitet. Die Schweizer TBTF-Regulierung definiert abhängig vom Schwellenwert zwei Arten von CoCos: Für bedingte Kapitalinstrumente mit hohem Auslösungsniveau (High Trigger CoCos, HT CoCos) ist dieser Wert auf 7% und für bedingte Kapitalinstrumente mit tiefem Auslösungsniveau (Low Trigger CoCos, LT CoCos) auf 5,125% oder 5% festgelegt. Die Vertragsbedingungen müssen weitere Kriterien in Bezug auf staatliche Unterstützung und drohende Insolvenz enthalten, die diesen Mechanismus auslösen. CoCos mit auf 7% und auf 5,125% festgelegten Auslösungsniveaus gelten als zusätzliches Kernkapital (AT1), diejenigen mit Auslösungsniveau auf 5% als Ergänzungskapital (T2).
- Beitragsverpflichtung (Einlagensicherung)
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Die Beitragsverpflichtung entspricht der Verpflichtung der Banken, im Krisenfall einen Beitrag an die Schweizer Einlagensicherung zu leisten. Der maximale Beitrag beträgt 1,6% der gesicherten Einlagen.
- Belehnungsgrad (Loan-to-Value, LTV)
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Der Belehnungsgrad (Loan-to-Value, LTV) bezeichnet das Verhältnis des Kredits zum Wert des Pfandgegenstands. Im Falle eines Hypothekarkredits würde dieser Wert dem Marktwert des Pfandobjekts oder dem Belehnungswert entsprechen. Der LTV ist ein Mass für den potenziellen Verlust bei einem Kreditausfall. Hypothekarkredite mit hohem LTV sind gegenüber einer Preiskorrektur am Immobilienmarkt am stärksten exponiert.
- Belehnungswert
- Der Belehnungswert ist der Wert des Pfandobjektes, den der Kreditgeber bei der Gewährung des grundpfandgesicherten Kredites als Basis für die Belehnung zugrunde legt. In Abhängigkeit von der Kreditpolitik des kreditgebenden Instituts kann der Belehnungswert dem Kaufpreis, den Anlagekosten, dem Ertragswert oder dem Marktwert des Pfandobjektes entsprechen. Er kann aber auch darunter (z.B. bei vorsichtiger Bewertung) oder darüber (z.B. bei einem Kauf zu einem Vorzugspreis) liegen.
- Bilanzgewinn
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Der Bilanzgewinn bzw. der Bilanzverlust der Nationalbank ergibt sich aus der Summe von Ausschüttungsreserve und ausschüttbarem Jahresergebnis. Soweit der Bilanzgewinn die Dividende übersteigt, steht er grundsätzlich für die Ausschüttung an die öffentliche Hand zur Verfügung. Die Höhe der jährlichen Ausschüttung an Bund und Kantone wird geglättet; sie wird jeweils für fünf Jahre in einer Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Nationalbank festgehalten. Die Ausschüttung geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
- Binnenwert des Geldes
- BIZ-Innovation-Hub, Zentrum Schweiz
- Im Jahr 2019 schufen die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und die SNB das Schweizer Zentrum des BIZ-Innovation-Hubs, wo an zwei Projekten geforscht wird. Beim Projekt Helvetia arbeiten die SNB, die BIZ und die SIX Group AG zusammen. Im Zentrum steht dabei die Integration von digitalem Zentralbankgeld für Finanzinstitute (Central Bank Digital Currency, CBDC) in eine Finanzmarktinfrastruktur für die Abwicklung von digitalen (tokenisierten) Vermögenswerten, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Dabei wurden zwei Ansätze in Form von Machbarkeitsstudien untersucht und getestet. Gemäss dem Bericht vom Dezember 2020 sind beide Ansätze technisch durchführbar und lassen sich innerhalb des Schweizer Rechtsrahmens zivilrechtlich umsetzen. In einer zweiten Phase des Projekts werden u.a. die Vor- und Nachteile der beiden Ansätze weiter analysiert. Im Projekt Rio wird ein Prototyp einer neuen Datenarchitektur entwickelt, der es den Zentralbanken ermöglicht, die schnellen Marktbewegungen und die grossen Datenmengen von verschiedenen Handelsplätzen in Echtzeit zu verarbeiten. Damit wird ihnen ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie die Handelsbedingungen an hochfrequenten Märkten beobachten und analysieren können.
- Börsenbanken
- Gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB handelt es sich bei Börsenbanken um Institute, die auf Börsen-, Effekten- und Vermögensverwaltungsgeschäfte spezialisiert sind.
- Bretton-Woods-Institutionen
- In Bretton Woods, einem kleinen Ort im amerikanischen Bundesstaat New Hampshire, trafen sich im Sommer 1944 Vertreter aus 45 Nationen zur United Nations Monetary and Financial Conference. Die Bretton-Woods-Konferenz führte 1945 zur Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Die Institutionen von Bretton Woods sind Spezialorganisationen der UNO. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen.
- Bruttoinlandprodukt, BIP
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Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist ein Mass für die Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP wird oft als Referenzgrösse für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft verwendet. In der Schweiz wird das BIP vom Bundesamt für Statistik ermittelt. Das Staatsekretariat für Wirtschaft veröffentlicht jeweils eine BIP-Quartalsschätzung. Die SNB gibt im Rahmen ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung eine Einschätzung für die Entwicklung des BIP im laufenden bzw. kommenden Jahr ab.
- Buchgeld
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Buchgeld ist ein Guthaben, das auf Bank- oder Postkonten geführt wird. Es wird auch als Giralgeld bezeichnet.
- Bundesanleihe
- Bei einer Bundesanleihe handelt es sich um eine festverzinsliche Schuldverschreibung (Obligation) der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit der sich diese mittel- bis langfristig am Kapitalmarkt verschuldet. Bundesanleihen werden im Auktionsverfahren herausgegeben. Als Bankier des Bundes führt die SNB diese Auktionen durch. Nach der Zuteilung werden Bundesanleihen an der Schweizer Börse gehandelt.
- Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
- Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe
- Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank
- Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel, WZG
- Das Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) legt den Franken als schweizerische Währungseinheit fest, definiert die gesetzlichen Zahlungsmittel und bestimmt die Münz- und Notenordnung.
"
- "Too big to fail"-Kapitalquoten (TBTF-Kapitalquoten)
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"Too big to fail"-Kapitalquoten sind die Kapitalquoten (die risikogewichtete Kapitalquote und die Leverage Ratio) für diejenigen Banken, die von der SNB offiziell als systemrelevant (TBTF) bezeichnet wurden; ihre Berechnung hängt von der eingenommenen Perspektive ab (Grandfathering-Betrachtung, Phase-in-Perspektive, Look-through-Perspektive).
C
- Central Bank Digital Currencies, CBDC
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Als CBDC (digitales Zentralbankgeld) wird Geld bezeichnet, das eine Zentralbank in digitaler Form schaffen könnte und einem eingeschränkten Benutzerkreis oder der breiten Bevölkerung zugänglich machen würde. CBDC mit einem breiten Zugang ist als Ergänzung zu den bereits bestehenden Formen von Zentralbankgeld (in der Schweiz Noten und Giroguthaben inländischer Banken bei der SNB) zu verstehen. CBDC wären gesetzliche Zahlungsmittel, im Unterschied zu jenen digitalen Währungen, die von Privaten herausgegeben werden (Kryptowährungen). Die SNB arbeitet im Rahmen des Schweizer Zentrums des BIZ-Innovation-Hubs am Projekt Helvetia, bei dem die Integration von CBDC für Finanzinstitute in eine Finanzmarktinfrastruktur für die Abwicklung von digitalen (tokenisierten) Vermögenswerten im Zentrum steht, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basiert. Zusätzlich engagiert sich die SNB in einer Arbeitsgruppe von Zentralbanken, die Einsatzmöglichkeiten von CBDC evaluiert und im Oktober 2020 einen ersten Bericht publiziert hat.
- Central Counterparty
- Clearing
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Clearing bezeichnet den Prozess, der die Übermittlung, Abstimmung, Bestätigung und unter Umständen die Aufrechnung (Netting) gegenseitiger Verpflichtungen sowie die Ermittlung der Schlusspositionen vor der Abwicklung einer Zahlung oder Effektentransaktion umfasst.
- Collateral
- Continuous Linked Settlement, CLS
- Continuous Linked Settlement (CLS) ist ein internationales Devisenabwicklungssystem.
- Countercyclical Capital Buffer, CCB
- Credit Default Swap (CDS)
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Ein Credit Default Swap (CDS) ist ein Kreditderivat zur Übertragung von Kreditrisiken. Es bietet eine Versicherung gegen Ausfallrisiken einer juristischen Person. CDS sind besonders wichtig, um das Ausfallrisiko einer Anleihe abzusichern. Der Sicherungsnehmer leistet regelmässige Zahlungen an den Sicherungsgeber. Im Gegenzug wird der Sicherungsnehmer im Fall eines Kreditereignisses vom Sicherungsgeber mit der Differenz zwischen dem Nominalwert der Anleihe oder des Darlehens und dem Marktwert nach dem Ausfall entschädigt. Der Vertrag endet bei Fälligkeit oder wenn beim Referenzschuldner ein Kreditereignis eintritt.
- Cyberrisiken
- Cybersicherheit
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Ausfälle und Störungen von IT-Systemen aufgrund von Cybervorfällen können die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Daten sowie kritische Dienstleistungen und Funktionen des Finanzsystems erheblich beeinträchtigen. Neben den Vorkehrungen der einzelnen Finanzinstitute sind aufgrund der starken Vernetzung des Finanzsystems und verschiedener institutsübergreifender Prozesse sektorweite Massnahmen notwendig. Auch die SNB leistet im Rahmen ihres Mandats einen Beitrag zur Cybersicherheit des Finanzsektors. Sie beteiligt sich u.a. an einem unter der Leitung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit initiierten Projekt, das die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor und den Behörden in strategischen und operationellen Fragestellungen der Cybersicherheit fördert und dadurch das Schutzdispositiv des Finanzplatzes weiter stärkt.
D
- Datenportal der SNB
- Deflation
- Deflation ist das Gegenteil von Inflation und bezeichnet ein über längere Zeit anhaltendes Sinken des allgemeinen Preisniveaus. Die Deflationsrate misst die prozentuale Abnahme des Preisindexes. Spiegelbildlich zur Inflation führt Deflation zu einem Anstieg der Kaufkraft des Geldes. Ziel der Geldpolitik der SNB ist es, sowohl Inflation wie Deflation zu vermeiden und damit die Preisstabilität zu gewährleisten.
- Delegierte für regionale Wirtschaftskontakte
- Delivery versus payment
- Departement
- Die SNB ist in drei Departemente gegliedert. Jedes Departement hat einen bestimmten Geschäftskreis. Das I. und III. Departement befinden sich mehrheitlich am Sitz in Zürich, das II. Departement mehrheitlich am Sitz in Bern. Die SNB unterhält zudem eine Niederlassung in Singapur.
- Derivate
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Derivate sind Finanzinstrumente, deren Kurs vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird. Basiswerte können Rohstoffe, Wertpapiere wie Aktien oder Obligationen sowie Wechselkurse, Zinssätze und Indizes sein. Derivate können sich auch auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens bestimmter Ereignisse (z.B. Zahlungsausfall) beziehen. Call- und Put-Optionen, Forwards, Futures und Swaps sind Beispiele für Derivate.
- Devisen
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Devisen umfassen Geldforderungen, die auf fremde Währungen lauten und im Ausland zahlbar sind. Beispiele hierfür sind Sicht- und Terminguthaben sowie Checks, die auf eine ausländische Währung lauten.
- Devisenanlagen
- Als Devisenanlagen werden die Anlagen der SNB in Fremdwährungen in Form von ausländischen Anleihen, Aktien und Guthaben bei anderen Zentralbanken bezeichnet. Devisenanlagen sind das wichtigste Aktivum in der Bilanz der SNB und Teil der im Rahmen der Anlagepolitik verwalteten Währungsreserven.
- Devisenmarkt
- Der Devisenmarkt ist der Ort, wo Währungen gehandelt werden. Devisen werden ausserbörslich gehandelt (Over-the-Counter, OTC) und der Markt besteht aus verschiedenen Segmenten, die sich nach Teilnehmern (z.B. Interbankenmarkt) bzw. nach Art der Plattform (z.B. telefonisch oder elektronisch) unterscheiden lassen.
- Devisenmarktintervention
- Eine Devisenmarktintervention bedeutet, dass eine Zentralbank ihre Heimwährung gegen eine oder mehrere ausländische Währungen kauft oder verkauft, mit dem Ziel, die eigene Währung zu stärken bzw. zu schwächen und damit den Wechselkurs zu beeinflussen.
- Devisenreserven
- Devisenswap
- Ein Devisenswap ist eine Kombination von einem Devisen-Kassageschäft mit einem Devisen-Termingeschäft. Bei einem Liquiditätsswap kauft oder verkauft die SNB von bzw. an Geschäftsbanken Devisen gegen Franken für einen bestimmten Zeitraum. Am Ende der Laufzeit wird die umgekehrte Transaktion zu einem im Voraus bestimmten Kurs abgewickelt. Swaps können in Bezug auf Laufzeit und andere Konditionen sehr flexibel gestaltet werden.
- Digitaler Token
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Ein digitaler Token ist eine digitale Abbildung eines unterliegenden Wertes, ähnlich wie eine Note eine physische Abbildung eines Wertes darstellt. Token können von einer Partei zur anderen transferiert werden. Technisch gesehen handelt es sich beim digitalen Token um eine - z.B. auf einem Distributed Ledger gespeicherte - Information, über die mit einem privaten digitalen Schlüssel verfügt werden kann.
- Digitales Zentralbankgeld
- Direktorium
- Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der SNB. Es besteht aus drei Personen, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem weiteren Mitglied. Das Direktorium ist unter anderem verantwortlich für die Geldpolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven und für die internationale Währungszusammenarbeit. Das Erweiterte Direktorium setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen und ist für die strategischen Vorgaben zur Betriebsführung der SNB zuständig. Die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums werden vom Bundesrat auf Vorschlag des Bankrats für eine Amtsdauer von sechs Jahren ernannt. Die Wiederwahl ist möglich.
- Distributed-Ledger-Technologie, DLT
- Ein Distributed Ledger, also ein "verteiltes Kontobuch", ist eine verteilte und synchronisierte Datenbank. Sie kann von den Teilnehmern gelesen, beschrieben und gespeichert werden. Die Distributed-Ledger-Technologie (insbesondere Blockchain) ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Besitzverhältnissen in einem Computer-Netzwerk, ohne dass hierfür eine zentrale Drittpartei nötig wäre.
- Dreimonats-Libor
E
- Effekten
- Effekten sind am Geldmarkt und am Kapitalmarkt handelbare Wertpapiere. Zu den Effekten gehören unter anderem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen. Die SNB akzeptiert bei ihren Repogeschäften als Sicherheit (Collateral) nur Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen (ausreichende Sicherheiten). Die von der SNB akzeptierten Effekten sind im Verzeichnis der repofähigen Effekten aufgeführt.
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Eidgenössische Münzstätte
- Eigenmittelverordnung (ERV)
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Die Eigenmittelverordnung (SR952.03) gilt für Banken und kontoführende Wertpapierhäuser und reguliert die für die angemessene Risikobegrenzung erforderlichen Eigenmittel. Sie schützt somit die Gläubiger und die Stabilität des Finanzsystems. Die spezifischen Kapitalanforderungen hängen insbesondere von der Art, dem Risikoprofil und der Grösse des Finanzinstituts ab.
- Einlagensicherung
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Die Einlagensicherung ist ein Bestandteil des Einlegerschutzes in der Schweiz. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kundinnen und Kunden bis 100'000 Franken vor dem Verlust.
- Elektronisches Geld (E-Geld, e-money)
- Elektronisches Geld (E-Geld, e-money) bezeichnet jeden elektronisch gespeicherten Geldwert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Darunter fallen u.a. Prepaid-Karten mit vielseitiger Einsatzmöglichkeit. Elektronisches Geld ist neben dem Notenbankgeld und dem Buchgeld der Geschäftsbanken eine weitere Form des Geldes.
- Emission
- Engpassfinanzierungsfazilität, EFF
- Die Engpassfinanzierungsfazilität (EFF) ist eine Kreditlinie, welche die SNB den Geschäftsbanken und Finanzmarktinfrastrukturen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe im Rahmen der stehenden Fazilitäten zur Verfügung stellt. Die EFF kann im Umfang der von der SNB eingeräumten Limiten über Repogeschäfte zum Sondersatz beansprucht werden. Die EFF gehört zum geldpolitischen Instrumentarium der SNB, ist aber kein Offenmarktgeschäft.
- Erfolg aus dem Handelsgeschäft
-
Bei Banken entspricht der Erfolg aus dem Handelsgeschäft hauptsächlich den Gewinnen und Verlusten aus Handelsaktivitäten und den Bewertungskorrekturen derjenigen Positionen, für welche die Fair-Value-Option gewählt wurde (siehe FINMA-Rundschreiben 2020/1 Rechnungslegung – Banken).
- Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
-
Bei Banken ist der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft die Differenz zwischen den für Dienstleistungen erhaltenen Gebühren und Kommissionen und den mit diesen Erträgen verbundenen Aufwänden.
- Erfolg aus dem Zinsengeschäft
-
Bei Banken ist der Erfolg aus dem Zinsengeschäft die Differenz zwischen den Erträgen aus den verzinslichen Aktiven und den mit den verzinslichen Passiven verbundenen Aufwänden (siehe FINMA-Rundschreiben 2020/1 Rechnungslegung – Banken).
- Ergänzungskapital (Tier 2, T2)
-
Das Ergänzungskapital (Tier 2, T2) enthält anrechenbares Kapital der geringsten Qualität. Konkret enthält es weitere Schuldinstrumente, welche die Kriterien zur Aufnahme, nicht aber zur Anrechnung an das Kernkapital (Tier 1, T1) erfüllen, sowie gewisse Rückstellungen und Reserven für Kreditverluste.
- Ertragsbilanz
- Früher in der Schweiz gängige Bezeichnung für die Leistungsbilanz.
- Erweitertes Direktorium
- Exekutivrat
-
Der Exekutivrat ist das wichtigste ausführende Organ des Internationalen Währungsfonds (IWF). Er besteht aus 24 Mitgliedern. Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe. Die Schweiz und Polen stellen abwechselnd für jeweils zwei Jahre den Exekutivdirektor, der die Stimmrechtsgruppe im Exekutivrat vertritt. Der Schweizer Exekutivdirektor wird wechselweise vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB gestellt.
F
- Feinsteuerungsoperationen
- Feinsteuerungsoperationen bezeichnen Massnahmen einer Zentralbank, mit denen übermässige Schwankungen der kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt gedämpft werden. Hierzu können z.B. Repogeschäfte genutzt werden.
- Financial Stability Board, FSB
- Das Financial Stability Board (FSB) setzt sich aus Vertretern der für die Finanzstabilität zuständigen nationalen Behörden (Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien) zusammen. Das FSB erhielt 2009 von der G20 ein Mandat zur Förderung der Finanzstabilität und zur Entwicklung entsprechender Regulierungs- und Überwachungsmassnahmen. Seither erarbeitete es unter Mitwirkung der SNB verschiedene Reformvorschläge, namentlich zur Entschärfung der "Too big to fail"-Problematik. Seit 2013 ist das FSB als Verein nach Schweizer Recht statuiert.
- Finanzmarktinfrastruktur
- Die Finanzmarktinfrastruktur umfasst alle Systeme, über die Finanzmarkttransaktionen abgewickelt werden. In der Schweiz sind die Betreiber solcher Systeme in der SIX Group AG zusammengefasst. Die SNB überwacht in der Schweiz die systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur und kann Mindestanforderungen an deren Betreiber stellen.
- Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG
-
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Es enthält regulatorische und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für die Finanzmarktinfrastruktur in der Schweiz. Zum einen umfasst es die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Betrieb von Systemen der Finanzmarktinfrastruktur. Zum andern umfasst es sämtliche Regeln, die im Zusammenhang mit dem Handel von Effekten und Derivaten für alle Finanzmarktteilnehmer gelten.
- Finanzstabilität
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Ein stabiles Finanzsystem zeichnet sich dadurch aus, dass seine einzelnen Teile - Banken, Finanzmärkte und Finanzmarktinfrastrukturen - ihre jeweilige Funktion erfüllen und sich gegenüber möglichen Schocks als widerstandsfähig erweisen. Die Finanzstabilität ist eine wichtige Voraussetzung, dass sich eine Volkswirtschaft entfalten und die Geldpolitik umgesetzt werden kann. Die SNB hat gemäss Nationalbankgesetz zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen.
- Finanzstabilitätsbericht
- Im jährlichen Bericht zur Finanzstabilität gibt die SNB ihre Einschätzung der Stabilität des Schweizer Bankensektors wieder. Für die SNB ist der Bericht ein wichtiges Instrument, damit sie zur Stabilität des Finanzsystems beitragen und so ihre diesbezügliche gesetzliche Aufgabe erfüllen kann. Der Bericht dient dazu, auf Spannungen oder Ungleichgewichte hinzuweisen, die kurz- oder längerfristig eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen könnten sowie entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen.
- FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)
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Der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) obliegt die Aufsicht über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen sowie Vertriebsträger und Versicherungsvermittler. Als unabhängige Behörde setzt sie sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein. Im Bereich der Finanzstabilität arbeitet die SNB mit der FINMA zusammen. Die Abgrenzung der Aufgaben und die Zusammenarbeit sind in einem Memorandum of Understanding geregelt.
- Fintech
- Der Begriff "Fintech" (Finanztechnologie) wird zum einen für technologische Innovationen wie z.B. die Distributed-Ledger-Technologie (insbesondere Blockchain) verwendet. Zum anderen fallen Finanzprodukte und -dienstleistungen darunter, bei denen technologische Innovationen auf traditionelle Finanzdienstleistungen angewendet werden (z.B. Crowdlending). Schliesslich sind damit auch Anbieter von Finanzprodukten und -dienstleistungen gemeint, die bisher nicht im traditionellen Finanzbereich aktiv waren. Getrieben werden Fintech-Entwicklungen primär vom Fortschritt in der Informationstechnologie. Tendenziell tragen die neuen Möglichkeiten dazu bei, Finanzdienstleistungen zeitlich und örtlich besser verfügbar zu machen und die Abwicklungsgeschwindigkeit und Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
- Fiskalpolitik
- Fiskalpolitik umfasst diejenigen Massnahmen eines Staates, die über die Einnahmen und Ausgaben darauf abzielen, die konjunkturelle Entwicklung zu beeinflussen. Die Fiskalpolitik ist wie die Geldpolitik ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik eines Landes.
- Freibetrag
- Zwischen Januar 2015 und September 2022 erhob die SNB einen Negativzins auf Sichtguthaben. Der Freibetrag entsprach dem Teil des Sichtguthabens auf dem Girokonto einer Bank bei der SNB, auf dem kein Negativzins erhoben wurde. Der Freibetrag belief sich pro Girokontoinhaber auf mindestens 10 Mio. Franken. Für eine inländische Bank ergab sich der Freibetrag als Dreijahresdurchschnitt des mit dem Freibetragsfaktor multiplizierten Mindestreserveerfordernisses abzüglich des von der Bank gehaltenen Bargelds.
- Fristentransformation
-
Eine Fristentransformation findet dann statt, wenn Aktiven durch Passiven finanziert werden und die Zinsbindungen der Aktiv- und Passivpositionen unterschiedlich sind. Bei Banken ist die Fristentransformation eine zentrale volkswirtschaftliche Funktion und ergibt sich aus der Nutzung von kurzfristigen Passiven (z.B. Sparkonten) zur Finanzierung von langfristigen Aktiven (z.B. Festhypotheken).
- FX Global Code
-
Der 2017 publizierte FX Global Code umfasst Grundsätze zu bewährten Praktiken am Devisenmarkt, die von Zentralbanken und Marktteilnehmern an den wichtigsten Handelszentren für Devisen erarbeitet worden sind. Die SNB hat sich 2018 verpflichtet, die Grundsätze des FX Global Codes einzuhalten.
G
- G7
- Die G7 ist ein internationales Forum mit globaler Ausrichtung. In ihr sind die Regierungen von sieben wichtigen Volkswirtschaften vertreten (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Grossbritannien und USA). Die Präsidentschaft wechselt jährlich, ebenfalls jährlich treffen sich die Staats- und Regierungschefs der sieben Länder zum G7-Gipfel. Die behandelten Themen umfassen das gesamte Spektrum globaler Politik.
- G20
- Die G20 ist ein informeller Zusammenschluss von 20 wichtigen Industrie- und Schwellenländern, der sich mit internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen befasst. Die G20 hat dem Financial Stability Board (FSB) ein Mandat zur Förderung der Finanzstabilität erteilt. Die Schweiz ist nicht Mitglied der G20.
- G30
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Die 1978 gegründete G30 ist ein privates internationales Gremium. Es setzt sich aus 30 weltweit einflussreichen Personen zusammen: Zentralbankgouverneuren, Vertreterinnen und Vertretern der Regulierungsbehörden, der Wirtschaftspolitik und des Finanzsektors sowie prominenten Wirtschaftswissenschaftlern. Die G30 will zu einem besseren Verständnis von globalen Finanz- und Wirtschaftsfragen beitragen.
- Gefährdete Forderungen
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Gefährdete Forderungen bezeichnen die Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die Gegenpartei ihren zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann (siehe Art. 24 Rechnungslegungsverordnung-FINMA).
- Geld
- Geld ist das vom Publikum allgemein akzeptierte Zahlungs- und Tauschmittel. Es dient auch zur Wertaufbewahrung und als Recheneinheit (Wertmassstab). In der Schweiz werden Banknoten und Münzen (Bargeld) sowie das Buchgeld als Geld bezeichnet.
- Geldaggregate
- Als Geldaggregate werden Geldmengen in unterschiedlichen Abgrenzungen bezeichnet. Die wichtigsten Geldaggregate der SNB sind die Notenbankgeldmenge sowie die Geldmengen M1, M2 und M3.
- Geldhoheit
- In der Schweiz hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Geldhoheit inne. Sie umfasst das Recht, Vorschriften über das Noten- und Münzwesen zu erlassen (Bezeichnung der Währungseinheit, Bestimmung der Instanzen für die Emission des Geldes, Festsetzung der Stückelungen usw.). Im Nationalbankgesetz überträgt der Bund das Notenmonopol der SNB. Weitere Vorschriften zum Noten- und Münzwesen finden sich namentlich im Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel.
- Geldmarkt
- Der Geldmarkt ist der Markt für die Aufnahme und Anlage von kurzfristigen Geldern. Als kurzfristig gelten Gelder mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr (längerfristige Anlagen siehe Kapitalmarkt). Am unbesicherten Geldmarkt werden Darlehen ohne, am besicherten Geldmarkt mit Deckung vergeben (z.B. über Repogeschäfte). Im Rahmen ihrer Geldpolitik steuert die SNB das Zinsniveau am Geldmarkt. Banken nutzen den Geldmarkt für den Liquiditätsausgleich sowie die Liquiditätsbewirtschaftung. Im Interbankenmarkt schliessen Geschäftsbanken untereinander Geldmarktgeschäfte ab.
- Geldmarktbuchforderungen, GMBF
- Geldmarktbuchforderungen (GMBF) sind Geldmarktinstrumente, mit denen sich die Schweizerische Eidgenossenschaft kurzfristig verschuldet. Sie wurden erstmals 1979 von der Eidgenossenschaft emittiert und nehmen seither einen festen Platz am Schweizer Geldmarkt ein. Die Emissionen weisen in der Regel eine Laufzeit zwischen drei und zwölf Monaten auf. Die Verzinsung der GMBF erfolgt auf Diskontbasis. Das heisst, dass die GMBF unter oder über pari (wobei pari 100% entspricht) emittiert und zum Nennwert zurückbezahlt werden. GMBF werden im Auktionsverfahren herausgegeben. Als Bankier des Bundes führt die SNB diese Auktionen durch.
- Geldmenge M0
- Geldmenge M1
- Die SNB definiert die Geldmenge M1 als die Summe aus dem Bargeldumlauf des Publikums, den Sichteinlagen bei Banken sowie den Einlagen auf Transaktionskonten bei Banken, d.h. Konten, die vor allem Zahlungszwecken dienen. Berücksichtigt werden jeweils nur Positionen in Schweizer Franken und von Inländern.
- Geldmenge M2
- Die SNB definiert die Geldmenge M2 als Summe der Geldmenge M1 und der Spareinlagen bei Banken. Ausgeklammert aus den Spareinlagen werden die gebundenen Vorsorgegelder im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der freiwilligen Eigenvorsorge (3. Säule).
- Geldmenge M3
- Die SNB definiert die Geldmenge M3 als Summe der Geldmenge M2 und der Termineinlagen bei Banken (Verpflichtungen aus Kundeneinlagen auf Zeit und Geldmarktpapiere).
- Geldpolitik
- Geldpolitik ist der Einsatz der geldpolitischen Instrumente durch die Zentralbank zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele. Die Geldpolitik ist damit wie die Fiskalpolitik ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik. Die SNB führt ihre Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes. Mit ihrem Streben nach Preisstabilität schafft sie Rahmenbedingungen, die es der Wirtschaft ermöglichen, ihre Produktionskapazität auszuschöpfen. Zu ihren Instrumenten gehören insbesondere Offenmarktoperationen (Repogeschäfte, Emissionen von SNB Bills, Devisenswaps, An- und Verkauf von Devisen und Wertschriften), die Verzinsung von Sichtguthaben sowie die stehenden Fazilitäten (Innertagsfazilität, Engpassfinanzierungsfazilität, SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität).
- Geldpolitisch wichtige Daten
- Die SNB veröffentlicht jeweils am ersten Bankwerktag der Kalenderwoche in ihrem Datenportal geldpolitisch wichtige Daten der Vorwoche. Die geldpolitisch wichtigen Daten vermitteln Informationen über die Umsetzung der Geldpolitik. Sie enthalten u.a. den SNB-Leitzins, die Zinssätze auf Sichtguthaben, den Faktor für die Limite und den Sondersatz (Engpassfinanzierungsfazilität). Zudem umfassen sie Angaben zu der Höhe der Sichtguthaben bei der SNB sowie zu den Mindestreserven.
- Geldpolitische Lagebeurteilung
- Die SNB führt in der Regel vierteljährlich eine geldpolitische Lagebeurteilung durch. Basierend auf der wirtschaftlichen Entwicklung im In- und Ausland und den monetären Bedingungen in der Schweiz entscheidet das Direktorium der SNB, ob die Geldpolitik unverändert bleibt oder gestrafft bzw. gelockert wird.
- Geldpolitisches Instrumentarium
-
Das geldpolitische Instrumentarium der SNB enthält die Geschäfte und Massnahmen, die ihr gemäss Nationalbankgesetz und den Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium zur Verfügung stehen, um die Geldpolitik umzusetzen. Dazu gehören Offenmarktoperationen (Repogeschäfte, Devisenswaps, Devisenmarktinterventionen, die Emission und der Rückkauf von SNB Bills) sowie die stehenden Fazilitäten (Engpassfinanzierungsfazilität, Innertagsfazilität). Auch die Verzinsung der Sichtguthaben auf den SNB-Girokonten zählt zu den geldpolitischen Instrumenten.
- Geldpolitisches Konzept
- Das geldpolitische Konzept beschreibt, wie die SNB ihren gesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung der Preisstabilität zu erfüllen beabsichtigt. Das Konzept ist seit Dezember 1999 in Kraft und besteht aus drei Elementen: einer Definition der Preisstabilität, einer bedingten Inflationsprognose über die nächsten zwölf Quartale und dem SNB-Leitzins, der im Juni 2019 das Zielband für den Dreimonats-Libor in Franken ersetzte.
- Geldschöpfung
- Geldschöpfung ist der Prozess, in dem Geld geschaffen wird. Die SNB kann zum einen dank ihres Notenmonopols Geld schöpfen. Zum anderen können auch die Geschäftsbanken Buchgeld kreieren, indem sie Kredite gewähren. Ihre Möglichkeiten, Buchgeld zu schaffen, werden durch die gesetzlichen Vorschriften über die Mindestreserven und durch die Bereitschaft der SNB, die Geldversorgung zu erhöhen oder zu verknappen, beeinflusst. Die SNB kann über ihr geldpolitisches Instrumentarium die Zinssätze am Geldmarkt und damit die Geldversorgung der Schweiz indirekt über die Nachfrage nach Krediten (hoher Zins bedeutet kleinere Nachfrage nach Krediten und weniger Geldschöpfung und umgekehrt) steuern.
- Geldwert
-
Der Geldwert ist die Kaufkraft des Geldes und stellt die Gütermenge dar, die für eine Geldeinheit gekauft werden kann. Es wird zwischen dem Binnen- und dem Aussenwert des Geldes unterschieden. Der Binnenwert entspricht dem Kehrwert des Preisniveaus. Bei einem Anstieg des Preisniveaus sinkt die Gütermenge, die mit einer Geldeinheit gekauft werden kann, und umgekehrt. Preisniveau und Kaufkraft des Geldes entwickeln sich mit anderen Worten immer entgegengesetzt. Beim Aussenwert des Geldes handelt es sich um die Menge an ausländischer Währung, die mit einer inländischen Geldeinheit erworben werden kann. Der Aussenwert entspricht dem Wechselkurs in der Mengennotierung.
- Geldwertstabilität
- Der Begriff der Geldwertstabilität hat zwei Dimensionen: In der binnenwirtschaftlichen Dimension wird Geldwertstabilität gewöhnlich mit Preisniveaustabilität gleichgesetzt und meint eine gleichbleibende Kaufkraft (Geldwert) des Geldes im Inland. Demgegenüber ist in der aussenwirtschaftlichen Dimension unter Geldwertstabilität die Stabilität des nominalen Wechselkurses zu verstehen.
- Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der SNB
-
Die SNB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und führt jährlich eine Generalversammlung durch. Gemäss Nationalbankgesetz sind die Rechte des Aktionariats eingeschränkt. Die jährliche Generalversammlung der SNB-Aktionärinnen und -Aktionäre nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung der SNB ab und setzt die Dividende fest. Die Generalversammlung wählt auch fünf der elf Mitglieder des Bankrats. Die SNB-Aktien werden an der Schweizer Börse gehandelt.
- Geschäftsaufwand
-
Bei Banken bezeichnet der Geschäftsaufwand die Kosten, die bei regulärem Betrieb entstehen (siehe FINMA-Rundschreiben 2020/1 Rechnungslegung - Banken). Diese Kosten umfassen in der Regel die Personalkosten (z.B. Löhne und Sozialbeiträge) und die Sachkosten (z.B. Kosten für Büromiete und IT-Infrastruktur).
- Geschäftsbericht der SNB
- Der jährliche Geschäftsbericht der SNB setzt sich aus dem Rechenschaftsbericht und dem Finanzbericht zusammen.
- Geschäftsrisiken
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Bei Banken bezeichnen Geschäftsrisiken die Gefahr eines Ertragsrückgangs, insbesondere aufgrund eines geringeren Geschäftsvolumens oder einer geringeren Kundenaktivität.
- Gesetzliches Zahlungsmittel
- Gemäss dem Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel gelten in der Schweiz vom Bund ausgegebene Münzen, von der SNB ausgegebene Noten sowie auf Franken lautende Sichtguthaben bei der SNB als gesetzliche Zahlungsmittel. Gesetzliche Zahlungsmittel müssen grundsätzlich unbeschränkt an Zahlung genommen werden, ausser es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden.
- Gewinnausschüttungsvereinbarung
- Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB treffen jeweils eine Vereinbarung für einige Jahre, um die Gewinnausschüttung der SNB zu verstetigen und zu glätten. Basis der Gewinnausschüttungsvereinbarung ist das Nationalbankgesetz, welches überdies vorschreibt, dass ein ausschüttbarer Gewinn zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone abgeführt wird. Die Vereinbarung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 wurde im Januar 2021 abgeschlossen.
- Giralgeld
- Giroguthaben
- Die Giroguthaben, die Finanzmarktteilnehmer als Sichtguthaben auf ihren Girokonten bei der SNB halten, stehen unmittelbar für den Zahlungsverkehr im SIC-System zur Verfügung und gelten als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Banken halten die Sichtguthaben zudem als Liquiditätsreserve, und inländische Banken benötigen Giroguthaben zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften.
- Girokonten
- Global systemrelevante Bank (Global Systemically Important Bank, G-SIB)
-
Eine global systemrelevante Bank (G-SIB) ist eine Bank, deren Ausfall eine breitere Finanzkrise auslösen und die Weltwirtschaft gefährden würde. G-SIBs werden aufgrund einer vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) entwickelten Bewertungsmethodik bestimmt, die Faktoren wie die Grösse, die Komplexität und die systemische Verflechtung einer Bank berücksichtigt.
- Going-Concern-/Gone-Concern-Anforderungen
-
Going-Concern- und Gone-Concern-Anforderungen sind Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken, die im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung erlassen werden. Die Going-Concern-Anforderungen zielen darauf ab, dass die Banken über ausreichend Kapital verfügen, um Verluste aus der laufenden Geschäftstätigkeit decken und den Betrieb weiterführen zu können. Die Gone-Concern-Anforderungen sollen dazu beitragen, dass ein Institut, das in grossen finanziellen Schwierigkeiten steckt, entweder saniert oder geordnet abgewickelt werden kann.
- Gouverneursrat
- Das oberste Organ des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist der Gouverneursrat, in dem sämtliche Mitgliedländer vertreten sind. Er hat einen Grossteil seiner ausführenden Kompetenzen an den Exekutivrat delegiert. Die Interessen der Schweiz werden im Gouverneursrat vom Präsidenten des Direktoriums der SNB wahrgenommen.
- Grandfathering-Betrachtung (Kapital)
-
In der Grandfathering-Betrachtung von Kapital werden die anrechenbaren Going-Concern-Instrumente gemäss der aktuell geltenden Regulierung definiert. Dies erlaubt die vorübergehende Anrechnung von Instrumenten, die unter den finalen TBTF-Anforderungen nicht zum Going-Concern-Kapital zählen. Insbesondere dürfen die Banken bis zum ersten Abrufdatum bedingte Kapitalinstrumente mit tiefem Auslösungsniveau (LT CoCos) und mit der Qualität von zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) anrechnen, um die geltenden Going-Concern-Anforderungen zu erfüllen.
- Grossbanken
- Die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse stellen gemessen an der Bilanzsumme, am Ertrag und am Personalbestand die grösste Bankengruppe (gemäss der Kategorisierung der SNB) in der Schweiz dar. Sie sind Universalbanken und bieten eine umfassende Palette an Bankgeschäften im Inland und - im Gegensatz zu den meisten anderen Bankengruppen - auch im Ausland an.
- Grossvolumige Einlagen
-
Grossvolumige Einlagen bezeichnen in der Schweiz Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden über 1,5 Mio. Franken (siehe Anhang 2 zur Liquiditätsverordnung).
H
- Haltung bis zur Fälligkeit
-
Für Aktiven und Passiven, die von Banken bis zur Fälligkeit gehalten werden, wirken sich Zinsänderungen sukzessive durch den Effekt auf die entsprechenden Zu- und Abflüsse aus. Die Berücksichtigung dieser sukzessiven Auswirkung auf den Ertrag (auch Ertragswertansatz genannt) ergänzt die gängige Messgrösse des Zinsrisikos einer Bank, die auf einem Nettobarwertansatz beruht (d.h. Veränderungen in künftigen Erträgen werden sofort im Nettobarwert einer Bank abgebildet). Die SNB verwendet einen Ertragswertansatz in ihren Stresstests.
- Handelsbuch
-
Das Handelsbuch umfasst Finanzinstrumente und Waren, die mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer Positionen im Handelsbuch gehalten werden (siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, RBC25).
- Handelsgewichteter Wechselkurs
- Der handelsgewichtete oder effektive Wechselkurs ist der Wert der Währung eines Landes gegenüber den Währungen seiner Handelspartner. Er wird aus den bilateralen Wechselkursen mit den Handelspartnern berechnet, wobei die Gewichte von der jeweiligen Handelsaktivität abhängen. Der handelsgewichtete Wechselkurs kann anhand eines Wechselkursindexes gemessen werden.
- Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1)
-
Das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) ist das von einer Bank gehaltene Kapital höchster Qualität. Es stellt den Kern des Eigenkapitals einer Bank dar und ist ein Hauptindikator für die Finanzkraft einer Bank und ihre Verlusttragfähigkeit. Das harte Kernkapital besteht aus der Summe der folgenden Elemente: herkömmliche Aktien (oder bei nicht als Aktiengesellschaft organisierten Banken: Gesellschaftskapital höchster Qualität), offene Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und einbehaltene Gewinne.
- Hyperinflation
- Der Begriff der Hyperinflation bezeichnet eine extrem hohe Inflation. Üblicherweise wird von Hyperinflation gesprochen, wenn die monatliche Inflationsrate mehr als 50% beträgt. Dies entspricht einer jährlichen Inflationsrate von mehr als 12'875%.
- Hypothekarkredit
- Ein Hypothekarkredit ist ein Darlehen gegen Deckung durch ein Grundpfand (Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Grundpfandtiteln).
I
- Iconomix
- Inflation
-
Inflation ist ein über längere Zeit anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, was einem Verlust der Kaufkraft des Geldes entspricht. Preisveränderungen bei einzelnen Gütern (Waren und Dienstleistungen) oder Gütergruppen, die veränderte Nachfrage- und Angebotsrelationen auf Märkten widerspiegeln, sind dagegen nicht mit Inflation gleichzusetzen. In der Schweiz wird die Inflation mit Hilfe des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) gemessen. Die Inflationsrate drückt die prozentuale Zunahme des Indexes aus. Ziel der Geldpolitik der SNB ist es, sowohl Inflation wie auch Deflation zu vermeiden und damit die Preisstabilität zu gewährleisten.
- Inflationsprognose der SNB
- Die Inflationsprognose ist eine von der SNB anlässlich ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung vierteljährlich publizierte Prognose über die Entwicklung der Inflationsrate in den kommenden drei Jahren. Sie ist bedingt, weil unterstellt wird, dass die SNB den Leitzins über den Prognosezeitraum nicht ändern wird. Die SNB stützt ihre geldpolitischen Entscheide auf die Inflationsprognose ab und kann damit auf sich abzeichnende Abweichungen von der Preisstabilität reagieren.
- Inflationsrate
- Inlandorientierte systemrelevante Bank (Domestically Focused Systemically Important Bank, DF-SIB)
-
Von den vier systemrelevanten Banken in der Schweiz sind die PostFinance, die Raiffeisen-Gruppe und die Zürcher Kantonalbank inlandorientierte Banken.
- Die SNB stellt im Rahmen der stehenden Fazilitäten ihren Geschäftspartnern während des Tages Liquidität zur Verfügung, um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Swiss Interbank Clearing (SIC) und der Devisentransaktionen im Continuous Linked Settlement (CLS) zu erleichtern. Diese Liquidität wird den Geschäftspartnern zinslos zur Verfügung gestellt und muss mit SNB-repofähigen Effekten gedeckt sein.
-
Ein Innertagskredit ist ein Kredit mit einer Laufzeit von weniger als einem Geschäftstag. Zweck dieser Kreditvergabe ist die Erleichterung eines reibungslosen Zahlungsablaufes in Zahlungssystemen. Innertagskredite werden von Zentralbanken in der Regel zinslos vergeben. Die SNB stellt den Banken Innertagskredite im Rahmen der Innertagsfazilität zur Verfügung.
- Interimsnoten
-
Die Interimsnoten - die ersten Banknoten, welche die SNB im Jahre 1907 herausgab und die sich weitgehend an den Noten der früheren Emissionsbanken (Kantonalbanken) orientierten - zirkulierten während einer Übergangszeit von drei Jahren neben den älteren Noten. Ab dem 20. Juni 1910 waren nur noch die Banknoten der SNB gültiges Zahlungsmittel. Im September 1911 gab sie die ersten in eigener Regie entwickelten Noten aus.
- Internationale Währungskooperation
- Die internationale Währungskooperation hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu fördern und zur Überwindung von Krisen beizutragen. Die Schweizer Volkswirtschaft ist stark mit der Weltwirtschaft verflochten. Zudem weist die Schweiz einen bedeutenden Finanzplatz auf und verfügt über eine eigene Währung. Sie profitiert daher in besonderem Masse von einem stabilen internationalen Finanz- und Währungssystem. Im Rahmen der internationalen Währungskooperation engagiert sich die SNB in multilateralen Institutionen (z.B. BIZ, FSB und IWF), beteiligt sich an der internationalen Währungshilfe des Bundes (WHG), arbeitet auf bilateraler Ebene mit anderen Zentralbanken sowie Behörden zusammen und agiert auf Basis des Währungsvertrags als Zentralbank für das Fürstentum Liechtenstein.
- Internationaler Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee, IMFC)
-
Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss bildet das wichtigste Steuerungsorgan des Internationalen Währungsfonds (IWF). Er trifft sich halbjährlich. Die Interessen der Schweiz in diesem Ausschuss werden durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements wahrgenommen.
- Internationaler Währungsfonds, IWF
-
Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank bilden die Bretton-Woods-Institutionen. Der IWF wurde 1945 mit dem Ziel gegründet, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern. Heute gehören dem IWF praktisch alle Staaten der Welt an. Eine wichtige Aufgabe des IWF ist die wirtschaftspolitische Überwachung seiner Mitgliedländer im Rahmen der Artikel-IV-Konsultationen. Der IWF gewährt zudem Kredite an Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Arme Länder unterstützt der IWF im Rahmen des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT). In aussergewöhnlichen Krisensituationen stehen dem IWF neben der Finanzierung über Quoten die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zur Verfügung. Der IWF leistet ferner technische Hilfe. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied des IWF und Teil einer Stimmrechtsgruppe. Das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB nehmen die Interessen der Schweiz im IWF gemeinsam wahr.
K
- Kalkulatorischer Zinssatz
-
Der kalkulatorische Zinssatz ist ein hypothetisches Zinsniveau, das zur Beurteilung der Tragbarkeit eines Kredits bei einem höheren Zinssatz verwendet wird. Mittels einer Tragbarkeitsberechnung wird ermittelt, ob die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer bei diesem Zinssatz über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Kredit zu bedienen.
- Kantonalbanken
- Das grundlegende Merkmal der Kantonalbanken ist, dass der Kanton eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen verfügen muss. Die Kantonalbanken sind heute weitgehend Universalbanken mit einem stark ausgeprägten Spar- und Hypothekargeschäft. Bei den meisten Kantonalbanken übernimmt der jeweilige Kanton die vollumfängliche oder teilweise Haftung für ihre Verbindlichkeiten.
- Kapital
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Das Kapital entspricht der Differenz zwischen Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Es dient als Puffer gegen potenzielle Verluste, indem es die Solvenz der Banken und ihre Widerstandskraft gegen Negativszenarien und schwere Schocks sichert. Das anrechenbare regulatorische Kapital von Banken besteht aus drei Kategorien: hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1), zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) und Ergänzungskapital (Tier 2, T2).
- Kapitalbilanz
- Die Kapitalbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. In der Kapitalbilanz werden die Entstehung und Tilgung von grenzüberschreitenden finanziellen Forderungen und Verpflichtungen aufgezeichnet. Nach dem Investitionsmotiv unterscheidet man Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, derivative Finanzinstrumente, Währungsreserven und übrige Investitionen.
- Kapitalmarkt
- Der Kapitalmarkt ist - ergänzend zum Geldmarkt - der Markt für die Aufnahme und Anlage von mittel- bis langfristigen Mitteln. Die Überlassungsdauer beträgt bei mittelfristigem Kapital in der Regel ein bis vier Jahre und bei langfristigem Kapital fünf und mehr Jahre. In diesem Zusammenhang zu unterscheiden sind der Aktienmarkt für Eigenkapital und der Obligationen- oder Anleihenmarkt, auf dem Schuldverschreibungen (Obligationen) und somit Fremdkapital begeben und gehandelt werden.
- Kapitalquote
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Kapitalquoten setzen das Kapital einer Bank ins Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiven oder ihrem Gesamtengagement (Leverage Ratio Exposure).
- Kaufkraft des Geldes
- Die Kaufkraft des Geldes oder der Geldwert gibt an, wie viele Waren und Dienstleistungen eines fest definierten Warenkorbs mit einer Einheit Geld gekauft werden können. Herrscht Inflation, sinkt die Kaufkraft über die Zeit.
- Kaufkraftparität
- Kaufkraftparität liegt vor, wenn der Wechselkurs auf einem Niveau liegt, auf dem bei gegebenen Preisniveaus in zwei Ländern die Kaufkraft der in- und der ausländischen Währung gleich ist. Kaufkraftparität folgt also aus dem "Gesetz des einheitlichen Preises", das zur Erklärung des Wechselkurses dient.
- Kerninflation
- Die Kerninflation ist ein Mass für Inflation, bei dem Waren und Dienstleistungen mit besonders schwankungsanfälligen Preisen (z.B. Energie und Nahrungsmittel) nicht berücksichtigt werden. Die Kerninflation erfasst so die grundlegende Preisentwicklung. Die SNB errechnet die Kerninflation mit Hilfe eines getrimmten Mittelwerts, d.h. jeden Monat werden diejenigen 15% der Güter im LIK-Warenkorb ausgeklammert, welche die extremsten Preisveränderungen nach oben und nach unten gegenüber dem Vorjahresmonat aufweisen.
- Kernkapital (Tier 1, T1)
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Das Kernkapital setzt sich aus hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) und zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) zusammen.
- Konjunkturzyklus
- Ein Konjunkturzyklus dauert vom Beginn eines wirtschaftlichen Aufschwungs über die Hochkonjunktur (Boom) und einen einsetzenden Abschwung bis zu dessen Ende, d.h. der Rezession. Ausser im Bruttoinlandprodukt (BIP) spiegelt sich der Konjunkturverlauf auch in einer Vielzahl weiterer wirtschaftlicher Indikatoren wie z.B. Arbeitslosenquote und Konsumentenstimmungsindizes.
- Konsumdeflator
- Der Konsumdeflator misst die Preisentwicklung aller von privaten Haushalten im In- und Ausland nachgefragten Waren und Dienstleistungen. Im Gegensatz zum LIK basiert er nicht auf einem bestimmten Warenkorb, sondern berücksichtigt alle laufenden Konsumausgaben.
- Konsumentenpreisindex
- Kreditrisiken
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Kreditrisiken bezeichnen die Gefahr eines Verlusts, der dadurch entsteht, dass eine Kundin oder ein Kunde bzw. eine Gegenpartei den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Zinsen, Amortisationen) nicht nachkommt.
- Kryptowährung
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Eine Kryptowährung ist die digitale Darstellung eines Wertes und im Internet handelbar. Sie übernimmt Funktionen von Geld, wird als Zahlungsmittel jedoch nur vereinzelt akzeptiert. Eine solche Währung wird von einer nichtregulierten Institution oder einem Netzwerk von Rechnern emittiert und kontrolliert. Ein Beispiel dafür ist der Bitcoin. Eine spezielle Form einer Kryptowährung sind Stablecoins.
L
- Landesindex der Konsumentenpreise, LIK
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Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelte Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die durchschnittliche Preisentwicklung der von privaten Haushalten in der Schweiz nachgefragten Güter und Dienstleistungen. Der LIK wird monatlich anhand eines Warenkorbs berechnet, der den Konsum der privaten Haushalte abbildet. Die Inflationsrate in der Schweiz wird mit dem LIK gemessen. Die SNB stützt sich bei der Definition der Preisstabilität auf den LIK ab.
- Leistungsbilanz
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Die Leistungsbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. Sie enthält den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland, das Primäreinkommen (grenzüberschreitende Arbeits- und Kapitaleinkommen) und das Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen). Das Sekundäreinkommen umfasst unentgeltliche Leistungen, die im Gegensatz zu den Vermögensübertragungen nicht den Charakter von Kapitalleistungen aufweisen. Man bezeichnet die Leistungsbilanz auch als realen Teil der Zahlungsbilanz (im Gegensatz zum finanziellen Teil der Kapitalbilanz).
- Lender of last Resort
- Leverage Ratio
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Die Leverage Ratio berechnet sich aus dem regulatorischen Kapital der Bank geteilt durch ihr Gesamtengagement (Leverage Ratio Exposure, berechnet nach den Basler Mindeststandards).
- Libor, London Interbank Offered Rate
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Der Libor (London Interbank Offered Rate) repräsentiert den durchschnittlichen Zinssatz, zu dem eine Bank unbesicherte Kredite für eine gewisse Laufzeit sowie Währung aufnehmen könnte. Der aus den Meldungen der Banken ermittelte Durchschnitt wird als Libor für den jeweiligen Tag fixiert und publiziert. Vor dem Hintergrund der internationalen Reformbestrebungen im Bereich der Referenzzinssätze gab die britische Finanzmarktaufsicht im Juli 2017 bekannt, dass sie den Libor nach dem Jahr 2021 nicht mehr unterstützt. Die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) empfahl, in der Schweiz den SARON als Alternative zum Franken-Libor zu verwenden. Der Dreimonats-Libor für den Franken diente der SNB in ihrem geldpolitischen Konzept bis im Juni 2019 als Referenzzinssatz. Seither übernimmt der SNB-Leitzins diese Funktion. Die SNB strebt an, die kurzfristigen Geldmarktzinssätze in Franken nahe am SNB-Leitzins zu halten, wobei der SARON im Fokus steht. Die Berechnung des Libors in Franken wurde per Ende 2021 eingestellt.
- Lieferung gegen Zahlung
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Als Lieferung gegen Zahlung wird der Mechanismus bei der Abwicklung von wechselseitigen Verpflichtungen aus Effektengeschäften bezeichnet, der sicherstellt, dass die Effekten dann und nur dann endgültig übertragen werden, wenn gleichzeitig die Zahlung erfolgt. Dadurch wird das Erfüllungsrisiko eliminiert.
- Limite
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Bei Sichtguthaben, die auf Schweizer Franken lauten, erfolgt eine abgestufte Verzinsung. Beträgt der SNB-Leitzins null Prozent oder ist er positiv, kommt bei Sichtguthaben bis zu einer bestimmten Limite der SNB-Leitzins zur Anwendung. Sichtguthaben über dieser Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Zinsabschlags verzinst. Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, werden nicht verzinst. Die Limite gilt pro Girokontoinhaber und beträgt mindestens null. Für mindestreservepflichtige Girokontoinhaber (inländische Banken) entspricht die Limite dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserveerfordernisse der letzten 36 Unterlegungsperioden, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor für die Limite. Für nicht-mindestreservepflichtige Girokontoinhaber legt die SNB fixe Limiten fest.
- Liquidität
- Liquidität hat in der Wirtschaft drei Bedeutungen. Erstens wird unter der Liquidität eines Wirtschaftssubjekts die Fähigkeit verstanden, den zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und uneingeschränkt nachkommen zu können. Zweitens beschreibt Liquidität die hierzu nötigen Geldmittel. Drittens gilt ein Markt als liquide, wenn in ihm auch grössere Geschäfte abgeschlossen werden können, ohne markante Preisbewegungen auszulösen. Das Bankengesetz schreibt vor, dass Banken in der Schweiz über eine angemessene Liquidität verfügen müssen. Entsprechend wird eine Bank oder Bankengruppe als illiquid bezeichnet, wenn sie nicht genügend flüssige Mittel hat, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten befriedigen zu können. Eine Bank kann solvent, aber trotzdem illiquid sein: In diesem Fall hat sie zwar genügend Aktiven, so dass sämtliche Schulden gedeckt sind und keine Überschuldung vorliegt; ihr stehen jedoch zu wenig flüssige Mittel zur Verfügung, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Für das Liquiditätsmanagement der Banken ist der Geldmarkt zentral. Die SNB versorgt den Geldmarkt mit Liquidität und setzt so ihre Geldpolitik um.
- Liquiditäts-Swapabkommen
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Liquiditäts-Swapabkommen zwischen der SNB und anderen Zentralbanken ermöglichen der SNB einerseits, Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz bei Bedarf eine von ihnen benötigte Fremdwährung - vor allem US-Dollar - zur Verfügung zu stellen. Andererseits kann die SNB im Rahmen dieser Abkommen ausländischen Zentralbanken Franken zur Verfügung stellen, die diese bei Bedarf ihren Gegenparteien weitergeben können.
Test
- Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)
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Die Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) berechnet sich aus dem Bestand an qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA) einer Bank geteilt durch ihren gesamten Nettoabfluss von Barmitteln in den nächsten 30 Kalendertagen. Die regulatorische LCR-Anforderung verlangt, dass diese Quote mindestens 100% beträgt. Dies stellt sicher, dass Finanzinstitute ihre kurzfristigen Verpflichtungen (d.h. Abflüsse an Barmitteln während 30 Tagen) stets erfüllen können. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht führte die LCR im Rahmen der Basel-III-Reformen nach der Finanzkrise ein. In der Schweiz wird die LCR in der Liquiditätsverordnung geregelt.
- Loan-to-Income-Verhältnis (LTI)
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Das Loan-to-Income-Verhältnis (LTI) bezeichnet das Verhältnis des Kredits zu dem für die Kreditbedienung relevanten Einkommen des Kreditnehmenden. Bei einem Hypothekarkredit wäre das massgebende Einkommen der Mietertrag, falls die zugrundeliegende Immobilie vermietet wird, bzw. das Haushaltseinkommen, falls es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Je höher der LTI, desto höher das Tragbarkeitsrisiko des Kredits.
- Look-through-Perspektive (Kapital)
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In der Look-through-Perspektive hinsichtlich Kapital werden die anrechenbaren Going-Concern-Instrumente gemäss den finalen Anforderungen der Schweizer TBTF-Regulierung an die Kapitalqualität definiert, d.h. nach Ablauf aller Übergangsbestimmungen. In dieser Perspektive umfasst das Going-Concern-Kapital das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) und die bedingten Kapitalinstrumente mit hohem Auslösungsniveau (HT CoCos), die als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) anrechenbar sind.
M
- Makroprudenzielle Massnahmen
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Makroprudenzielle Massnahmen zielen auf die Wahrung oder Wiederherstellung der Stabilität des Finanzsystems ab. Dabei geht es einerseits darum, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Schocks zu stärken und andererseits dem Aufbau von systemischen Risiken entgegenzuwirken. Makroprudenzielle Massnahmen betreffen den schweizerischen Bankensektor als Ganzes und nicht nur einzelne Finanzmarktteilnehmer. Wichtiges Beispiel ist der antizyklische Kapitalpuffer, der in der Schweiz seit dem 1. Juli 2012 zur Verfügung steht.
- Mandat
- Mit Mandat wird der gesetzliche Auftrag der SNB bezeichnet. Die Bundesverfassung beauftragt die SNB als unabhängige Zentralbank, die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Das Nationalbankgesetz präzisiert, dass die SNB die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen hat.
- Mark-to-Market
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Im Zusammenhang mit der Berechnung der Zinsrisiken einer Bank zeigt eine Mark-to-Market-Bewertung den aktuellen ökonomischen Wert ihrer Aktiven und Passiven, der sich aus den zukünftigen diskontierten Cashflows von diesen Positionen in verschiedenen Zinsszenarien ergibt.
- Marktkapitalisierung
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Die Marktkapitalisierung bezeichnet den Gesamtwert aller Aktien eines Unternehmens. Sie berechnet sich, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.
- Marktrisiken
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Marktrisiken bezeichnen die Gefahr eines Verlusts infolge von Schwankungen der Marktpreise. Wichtige Faktoren für die Marktrisiken von Banken sind sowohl Aktien- und Obligationenkurse als auch Rohstoffpreise, Zinssätze und Wechselkurse.
- Mindestanforderung (Kapital)
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Die Mindestanforderungen an das Kapital von Banken betragen 8% für die risikogewichtete Kapitalquote und 3% für die Leverage Ratio. Wenn eine Bank eine Mindestanforderung unterschreitet, kann die FINMA Schutzmassnahmen, Sanierungs- oder Konkursverfahren anordnen (siehe Art. 25 Bankengesetz).
- Mindestkurs
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Der Mindestkurs war eine von der SNB festgelegte Untergrenze für den Wechselkurs, die am Devisenmarkt nicht unterschritten werden durfte. Vom 6. September 2011 bis 15. Januar 2015 galt ein Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro. Das bedeutete, dass die SNB den Wechselkurs nicht unter 1.20 Franken pro Euro fallen liess. Die SNB setzte den Mindestkurs mit aller Konsequenz durch und war bereit, dafür unbeschränkt Devisen zu kaufen (Devisenmarktintervention). Ziel des Mindestkurses war, eine mit einer massiven Überbewertung des Frankens verbundene Bedrohung der Wirtschaft sowie die damit verbundene Gefahr einer deflationären Entwicklung einzudämmen (Deflation) und damit angemessene monetäre Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft zu sichern. Am 15. Januar 2015 hob die SNB den Mindestkurs angesichts der internationalen Entwicklungen auf. Der Mindestkurs war eine unkonventionelle geldpolitische Massnahme.
- Mindestreserven
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Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarkts zu erleichtern, müssen die Banken ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten in Franken (z.B. Kundeneinlagen) zu einem gewissen Prozentsatz mit Mindestreserven hinterlegen. Als Mindestreserven gelten auf Franken lautende Münzen, Banknoten und Sichtguthaben bei der SNB. Angaben zur Erfüllung der Mindestreservepflicht werden im Datenportal der Nationalbank unter "Geldpolitisch wichtige Daten" veröffentlicht. Die Mindestreserven bilden die Grundlage für die Bemessung der Limiten inländischer Banken.
- Monetäre Basis
- Monetäre Rahmenbedingungen
- Die monetären Rahmenbedingungen werden von den Zinsen und vom Wechselkurs geprägt. Die SNB gewährleistet die Preisstabilität, indem sie mit ihrem geldpolitischen Instrumentarium dafür sorgt, dass die monetären Rahmenbedingungen für die Wirtschaft angemessen sind.
- Münzen
N
- Nachhaltigkeitsbericht
- Die SNB erstellt jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht zeigt auf, welche Schwerpunkte die Nationalbank im Hinblick auf die betrieblichen Umwelt- und Sozialthemen sowie auf gesellschaftliche Leistungen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsengagements verfolgt.
- Nationalbank
- Nationalbankgesetz, NBG
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Das Nationalbankgesetz (Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, NBG) ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der SNB als Zentralbank der Schweiz. Es enthält Vorschriften über die SNB als Aktiengesellschaft, ihre Organisation und ihre Aufgaben.
- Nationalbankverordnung
- Die Nationalbankverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Nationalbankgesetz in den Bereichen Statistik, Mindestreserven und Überwachung.
- Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG)
- Die NAG band in der Schweiz die relevanten Akteure in den Reformprozess für die Referenzzinssätze ein und befasste sich mit dem Übergang vom Libor zum SARON. Die SNB unterstützte die NAG, indem sie das Fachsekretariat führte und die wichtigen Informationen auf ihrer Website veröffentlichte. Die NAG wurde im März 2022 gemäss ihren Statuten aufgelöst.
- Negativer Goodwill
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Der negative Goodwill ist ein Buchgewinn, der entsteht, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens niedriger ist als die Differenz zwischen dem Wert der erworbenen Aktiven und demjenigen der übernommenen Passiven.
- Negativzins
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Zwischen Januar 2015 und September 2022 erhob die SNB auf den Sichtguthaben von Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern, die einen bestimmten Freibetrag überschritten, einen Negativzins. Dieser entsprach dem SNB-Leitzins.