Header

Fragen und Antworten zu den Banknoten

  • Das Recht zur Ausgabe der Schweizer Banknoten steht gemäss Bundesverfassung allein dem Bund zu (Art. 99 der Bundesverfassung). Der Bund seinerseits hat das Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten (Notenmonopol) der Schweizerischen Nationalbank übertragen (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank, NBG). Die Nationalbank gibt Banknoten nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs aus und nimmt abgenutzte, beschädigte und infolge saisonaler Schwankungen überschüssige Noten zurück. Gedruckt werden die Banknoten im Auftrag der Nationalbank bei der Orell Füssli AG.

  • Als gesetzliches Zahlungsmittel gelten gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten. Bei den Banknoten sind 1000er-, 200er-, 100er-, 50er-, 20er- und 10er-Noten in Umlauf. Von 2016 bis 2019 fand eine schrittweise Ablösung der 8. Serie durch die 9. Banknotenserie statt. Sämtliche Informationen zur 9. Notenserie finden sich unter der Rubrik Die aktuelle Banknotenserie. Diese Banknoten müssen unbeschränkt an Zahlung genommen werden (Art. 3 WZG), falls kein anderes Zahlungsmittel vertraglich vereinbart wurde.

  • Im Jahr 2024 betrug der durchschnittliche Notenumlauf 514,0 Mio. Stück im Wert von rund 73,3 Mrd. Franken. Eine Übersicht über den Umlauf der einzelnen Notenabschnitte findet sich unter Der Notenumlauf.

  • Im Jahr 2024 wurden 244,0 Mio. Noten ausgegeben und 238,4 Mio. Noten zurückgenommen. Dabei setzte die Nationalbank 41,5 Mio. druckfrische Noten in Umlauf. Weitere Informationen finden sich unter Ausgabe und Rücknahme von Banknoten.

  • Bargeld (dazu zählen neben Banknoten auch Münzen) erfüllt hauptsächlich zwei Funktionen: Es wird als Zahlungsmittel und als Wertaufbewahrungsmittel verwendet und steht somit im Wettbewerb mit anderen Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmitteln. Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel, einfach im Gebrauch und für alle zugänglich. Bargeld ist damit ein wichtiges Element einer funktionierenden Volkswirtschaft. Neben Bargeld werden bargeldlose Zahlungsmittel eingesetzt, die in den letzten Jahrzehnten starke Zuwachsraten verzeichneten. Der Bargeldumlauf wuchs im gleichen Zeitraum ebenfalls weiter, wenn auch in geringerem Ausmass. 

    Im Jahr 2017 führte die Nationalbank eine erste Zahlungsmittelumfrage unter privaten Haushalten durch, mit dem Ziel, repräsentative Informationen über die Nutzung unterschiedlicher Zahlungsmittel durch die Bevölkerung zu erhalten und mögliche Veränderungen zu erkennen. Die zweite Zahlungsmittelumfrage unter privaten Haushalten, die 2020 durchgeführt wurde, zeigt, dass deutlich weniger Bargeld zu Zahlungszwecken verwendet wurde als zum Zeitpunkt der ersten Umfrage. Die dritte Zahlungsmittelumfrage bei den Privatpersonen wurde im Spätsommer 2022 durchgeführt. Die Resultate weisen darauf hin, dass sich die Zahlungsmittelnutzung weiter von Bargeld hin zu bargeldlosen Zahlungsmitteln verschiebt - jedoch langsamer als in den Jahren zuvor. Gemäss der vierten, im Herbst 2024 durchgeführten Zahlungsmittelumfrage verschiebt sich die Zahlungsmittelnutzung bei Zahlungen vor Ort weiter von Bargeld zu bargeldlosen Zahlungsmitteln. Die Debitkarte ist neu das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel. Insbesondere Bezahl-Apps gewinnen weiter an Beliebtheit und werden mittlerweile an Verkaufspunkten vor Ort bei fast jeder fünften Zahlung eingesetzt. Trotz dieser Entwicklung möchten 95% der Bevölkerung, dass Bargeld weiterhin als Zahlungsmittel zur Verfügung steht. Nur ein sehr kleiner Teil spricht sich für eine Abschaffung von Bargeld aus.

    Im Sommer 2021 publizierte die SNB die Ergebnisse der ersten Zahlungsmittelumfrage bei Schweizer Unternehmen. Im Jahr 2023 führte sie die zweite Umfrage dieser Art durch, die dritte folgte im Zeitraum von Mai bis Juli 2025. Darüber hinaus befragte die SNB im Mai und Juni 2024 erstmalig ausgewählte Unternehmen in den Branchen des täglichen Bedarfs zur Bargeldakzeptanz. Diese Unternehmen haben üblicherweise im Alltag viele Kontaktpunkte mit der Bevölkerung und sind daher im täglichen Zahlungsverkehr besonders wichtig. Ziel der Umfrage ist es, Veränderungen der Bargeldakzeptanz frühzeitig zu erkennen, sowie Bedürfnisse von Unternehmen im Zusammenhang mit der Bargeldversorgung besser zu verstehen.

  • In der Schweiz gelten unter anderem die vom Bund ausgegebenen Münzen und die von der SNB ausgegebenen Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel. Gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) ist jede Person gehalten, schweizerische Banknoten unbeschränkt sowie bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen. Bei dieser Vorschrift handelt es sich jedoch um sogenannt dispositives Recht. Dies bedeutet, dass von dieser gesetzlichen Bestimmung im Rahmen der Privatautonomie vertraglich abgewichen und eine Barzahlung mit Münzen oder Banknoten grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

  • Die Herstellkosten einer Banknote (Entwicklung, Papier und Druck) betragen bei den Noten der aktuellen Serie im Durchschnitt rund 40 Rappen.

  • Diese Banknoten wurden per 30. April 2021 zurückgerufen und sind somit keine offiziellen Zahlungsmittel mehr. Sie können jedoch zeitlich unbeschränkt bei der Nationalbank zum vollen Nennwert umgetauscht werden.

  • Zurückgerufene Banknoten sind kein offizielles Zahlungsmittel mehr, sie können aber ab der 6. Banknotenserie zeitlich unbeschränkt bei der Nationalbank zum vollen Nennwert umgetauscht werden. Der Gegenwert der nach Ablauf von 25 Jahren nicht zum Umtausch eingereichten Noten wird gemäss Art. 9 WZG zu 18% dem Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse), zu 24% dem Bund und zu 48% den Kantonen zugewiesen. Die restlichen 10% verbleiben bei der Nationalbank zwecks Erfüllung der Umtauschpflicht.

    Im Mai 2025 hat die Nationalbank insgesamt 890,6 Mio. Franken an Fondssuisse sowie an den Bund und die Kantone vergütet. Dieser Betrag entspricht 90% des Gegenwerts der bis zum 30. April 2025 nicht umgetauschten Banknoten der zurückgerufenen 6. Banknotenserie.

  • Banknoten, die zurückgerufen, aber noch nicht für wertlos erklärt worden sind, können bei den Kassenstellen oder Agenturen der Nationalbank umgetauscht werden. Nähere Informationen liefert das Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten.

  • Für wertlos erklärte Banknoten sind keine offiziellen Zahlungsmittel mehr, haben aber möglicherweise noch Sammlerwert. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage sowie dem Zustand der Noten (die Nationalbank selbst nimmt keine Wertschätzungen vor). Im Unterschied zu Numismatikern, Antiquitätengeschäften oder Banken mit einer numismatischen Abteilung handelt die Nationalbank nicht mit solchen Banknoten.

  • Die Nationalbank ersetzt beschädigte Banknoten, wenn sich deren Seriennummer erkennen lässt. Zudem muss die Inhaberin oder der Inhaber der Banknote einen Teil vorweisen, der grösser ist als die Hälfte, oder beweisen, dass der fehlende Teil der Note zerstört wurde. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt zum Umtausch von beschädigten Banknoten.

  • Nein, bei der Nationalbank können keine Fremdwährungen gekauft oder verkauft werden.

  • Die 10er-, die 20er- und die 50er-Note, die für Zahlungen sehr gebräuchlich sind, weisen eine Lebensdauer von durchschnittlich drei bis sechs Jahren auf. Die Lebenserwartung der 100er-, der 200er- und der 1000er-Note liegt höher. Die längere Lebensdauer der Stückelungen mit grösserem Nominalwert resultiert daraus, dass diese Noten tendenziell häufiger zu Wertaufbewahrungszwecken verwendet werden.

  • Im Jahr 2024 vernichtete die Nationalbank 30,1 Mio. beschädigte oder zurückgerufene Noten. Im Vergleich zu den Vorjahren ist diese Zahl gesunken, was zeigt, dass bereits grosse Teile der zurückgerufenen Noten der 8. Banknotenserie ersetzt sind. Dieser Prozess dauert aber weiter an. Weitere Informationen finden sich unter Die Verarbeitung und Vernichtung.

  • Am besten schützt man sich, wenn man sich mit der Notengestaltung und den Sicherheitsmerkmalen genau bekannt macht. Auf der Note befinden sich verschiedene Sicherheitsmerkmale, die ohne Hilfsmittel überprüft werden können. Informationen dazu finden sich unter Das Sicherheitskonzept.

  • Schweizer Banknoten sind im internationalen Vergleich fälschungssicher. Die festgestellten Fälschungen sind mehrheitlich von schlechter Qualität und können mittels Prüfung der gängigen Sicherheitsmerkmale ohne technische Hilfsmittel einfach und sicher erkannt werden. Informationen zu Falschgeldfällen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Polizei (www.fedpol.admin.ch).

  • Falsche Noten oder Münzen sollten bei entsprechendem Verdacht beim nächsten Polizeiposten zur Überprüfung vorgelegt werden. Wer Falschgeld in Umlauf bringt, macht sich strafbar.

  • Banknoten werden durch Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch geschützt. Es ist verboten, Geld zu fälschen oder zu verfälschen, um es als echt oder zu einem höheren Wert in Umlauf zu setzen. Ebenso ist es verboten, Falschgeld einzuführen, zu erwerben, zu lagern oder in Umlauf zu setzen. Auch die Reproduktion von Banknoten zu Werbezwecken ist eingeschränkt. Die Wiedergabe und Nachahmung darf keine Verwechslungsgefahr mit Originalnoten schaffen. Im Merkblatt über die Reproduktion von Banknoten sind Beispiele von Reproduktionen aufgelistet, bei denen keine Verwechslungsgefahr mit Originalnoten besteht. Die Nationalbank stellt für Werbe- und Ausbildungszwecke leihweise digitale Bilder von Musternoten in einer Auflösung von 150 dpi mit einer Aufschrift "SPECIMEN" zur Verfügung. Gesuche sind mit Angabe des Verwendungszwecks an folgende Adresse zu richten:

    Schweizerische Nationalbank
    Archiv
    Börsenstrasse 15
    Postfach
    CH-8022 Zürich
    archiv@snb.ch

  • Die Nationalbank will eine hohe Sicherheit ihrer Banknoten gewährleisten. Da die technologische Entwicklung rasch voranschreitet, muss sich die Nationalbank auf diesem Gebiet immer wieder einen Vorsprung erarbeiten, damit Fälschungen möglichst keine Chance haben. Zudem werden die bisher banknotentypischen Sicherheitsmerkmale heute auch für Sicherheitsdokumente, Medikamente und Markenartikel verwendet, weshalb neue Elemente für die Banknotensicherheit entwickelt werden müssen.

    Im Herbst 2024 hat die Nationalbank bekanntgegeben, dass sie mit der Entwicklung der 10. Banknotenserie beginnt. Dadurch stellt sie sicher, dass die Schweizer Banknoten auch langfristig den neuesten Standards bezüglich Funktionalität und Sicherheit entsprechen.

Ihre Einstellungen

Erforderlich: Diese Cookies (z.B. zum Speichern Ihrer IP-Adresse) können nicht abgelehnt werden, da sie notwendig sind, um den Betrieb der Website zu gewährleisten. Diese Daten werden nicht weiter ausgewertet.
Analyse: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu dieser Kategorie geben, werden Daten wie IP-Adresse, Standort, Geräteinformationen, Browser-Version und Besucherverhalten gesammelt. Dabei werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, die Informationen über Ihr Nutzerverhalten erfassen. Diese Daten werden für SNB-interne Zwecke ausgewertet und 2 Jahre aufgehoben.
Drittanbieter: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu dieser Kategorie geben, werden Services von Dritten (z.B. zur Ergänzung der SNB-Website mit multimedialen Inhalten) aktiviert, die Personendaten sammeln, diese bearbeiten und ins Ausland weltweit bekannt geben sowie Cookies setzen. Die entsprechenden Datenschutz-Regelungen sind in der Datenschutzerklärung für die Website der Schweizerischen Nationalbank verlinkt.

Wählen Sie Ihre gewünschten Einstellungen:

Diese Website verwendet Cookies, Analysetools und weitere Technologien, um angeforderte Funktionen, Inhalte und Dienste zur Verfügung zu stellen, angezeigte Inhalte zu personalisieren, Verknüpfungen zu Sozialen Medien anzubieten und die Nutzung der Website zur Verbesserung ihrer Bedienbarkeit in anonymisierter Form zu analysieren. Es werden dabei auch Personendaten an Dienstleister von Videodiensten ins Ausland weltweit bekanntgegeben und es kommen deren Analysetools zur Anwendung. Mehr Informationen finden Sie unter "Einstellungen verwalten".