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Auszahlung nicht umgetauschter Banknoten der 6. Serie

9. Mai 2025

Auszahlung nicht umgetauschter Banknoten der 6. Serie

Fondssuisse, Bund und Kantone erhalten insgesamt 890,6 Mio. Franken

Die Nationalbank vergütet insgesamt 890,6 Mio. Franken an den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse) sowie an den Bund und die Kantone. Dieser Betrag entspricht 90% des Gegenwerts der bis zum 30. April 2025 nicht umgetauschten Banknoten der zurückgerufenen 6. Banknotenserie.

Im Rahmen der per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzten Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) wurde die Umtauschfrist für alte Banknoten ab der 6. Serie aufgehoben. Zudem wurde festgelegt, dass 25 Jahre ab Rückruf einer Banknotenserie der Gegenwert der nicht umgetauschten Banknoten nach folgendem Verteilschlüssel zugewiesen wird (Art. 9 Abs. 4 WZG):

  • 90% des Gegenwerts fällt zu einem Fünftel an den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (178,1 Mio. Franken) und der verbleibende Teil dieser 90% fällt zu einem Drittel an den Bund (237,5 Mio. Franken) und zu zwei Dritteln an die Kantone (475,0 Mio. Franken);
  • 10% des Gegenwerts (99,0 Mio. Franken) verbleiben bei der Nationalbank zwecks Erfüllung der unbegrenzt gültigen Umtauschpflicht.

Die Banknoten der 6. Serie wurden per 1. Mai 2000 zurückgerufen, somit erfolgt die Berechnung der Zuweisung per Stichtag 30. April 2025. Die Vergütung an die Begünstigten wird im Mai 2025 vorgenommen.

Die Banknoten der 6. Serie können weiterhin unbefristet bei der Nationalbank zum Nennwert umgetauscht werden. Informationen zum Umtausch alter Banknoten sind auf der Website der SNB abrufbar: Merkblätter zu den Banknoten und Münzen.

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