Die SNB als Organisation
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz sowie in Singapur eine Niederlassung. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 13 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Unabhängigkeit, Pflicht zur Rechenschaft und Verhältnis zum Bund
Die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank ist als Grundsatz auf Verfassungsebene verankert. Sie umfasst verschiedene Aspekte, die im Nationalbankgesetz konkretisiert sind. Die funktionelle Unabhängigkeit besteht im formellen Verbot für die Nationalbank und ihre Organe, bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen entgegenzunehmen (Weisungsfreiheit). Die finanzielle Unabhängigkeit beinhaltet einerseits die Budgetautonomie der Nationalbank und anderseits das Verbot der Kreditgewährung an den Bund, womit dem Staat der Zugriff auf die Notenpresse verwehrt ist. Die personelle Unabhängigkeit der Nationalbank schliesslich wird dadurch gesichert, dass die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreter während ihrer festen Amtsdauer nur abberufen werden können, wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllen oder eine schwere Verfehlung begangen haben.
Die Organisation der SNB in Kürze
Die Organisation der Nationalbank ist einerseits im Nationalbankgesetz und andererseits in einem Organisationsreglement geregelt.
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz sowie in Singapur eine Niederlassung. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 13 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Die Generalversammlung tritt einmal jährlich, in der Regel im April, zusammen. Ihre Befugnisse sind wegen des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Nationalbank geringer als bei privatrechtlichen Aktiengesellschaften.
Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der Nationalbank. Er besteht aus 11 Mitgliedern. 6 Mitglieder, darunter der Präsident und der Vizepräsident, werden vom Bundesrat und 5 von der Generalversammlung gewählt. Der Bankrat bildet aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss, einen Risikoausschuss, einen Entschädigungsausschuss und einen Ernennungsausschuss.
Das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der Nationalbank ist das Direktorium. Es ist insbesondere zuständig für die Geld- und Währungspolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven und für die internationale Währungszusammenarbeit.
Das Erweiterte Direktorium besteht aus den drei Mitgliedern des Direktoriums und ihren drei Stellvertretern. Es ist zuständig für die operativ-betriebliche Führung der Nationalbank.
Die Mitglieder des Direktoriums und die Stellvertreter werden auf Vorschlag des Bankrats vom Bundesrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Nationalbank ist in drei Departemente gegliedert. Die Organisationseinheiten der Departemente I und III befinden sich mehrheitlich in Zürich, jene des II. Departements mehrheitlich in Bern.
Der Geschäftskreis des I. Departements umfasst: Volkswirtschaft, Internationale Währungskooperation, Rechtsdienst, Kommunikation, Statistik.
Der Geschäftskreis des II. Departements umfasst: Finanzen, Risikomanagement, Finanzstabilität, Bargeld, Sicherheit.
Der Geschäftskreis des III. Departements umfasst: Geldmarkt und Devisenhandel, Asset Management, Operatives Bankgeschäft, Informatik.
Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle des Direktoriums und des Bankrats. Es untersteht dem Direktorium und gehört administrativ zum I. Departement.
Die Interne Revision ist dem Prüfungsausschuss des Bankrats unterstellt.
Nachhaltigkeitsmanagement
Im jährlich publizierten Nachhaltigkeitsbericht informiert die Nationalbank darüber, wie sie dem Vorsatz der betrieblichen Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Mitarbeitenden, die Gesellschaft und die Umwelt nachlebt.
Die Nationalbank betreibt seit 1996 auf der Basis einer jährlichen Ökobilanz ein systematisches Umweltmanagement mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu senken. Für die Jahre 2009 bis 2016 legte die Nationalbank einen Umweltbericht vor, in dem sie über die entsprechenden Ziele und Ergebnisse informierte. Für 2018 erweiterte sie diesen um die Handlungsfelder Mitarbeitende und Gesellschaft zu einem Nachhaltigkeitsbericht. Im Kapitel "Umwelt" dieses Berichts finden sich auch die Umweltdaten für das Jahr 2017.
Die Nachhaltigkeits- und Umweltberichte der SNB
Fragen und Antworten zur Unabhängigkeit der SNB
Die Bundesverfassung bestimmt, dass die Nationalbank als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen hat (Art. 99 Abs. 2). Die Unabhängigkeit der Nationalbank umfasst vier Aspekte, die im Nationalbankgesetz (NBG) konkretisiert sind: die funktionelle, die finanzielle, die institutionelle und die personelle Unabhängigkeit. Die finanzielle, institutionelle und personelle Unabhängigkeit schaffen die Grundlage, dass die funktionelle Unabhängigkeit auch in der Praxis gesichert ist.
Die funktionelle Unabhängigkeit besteht im Verbot für die Nationalbank und ihre Organe, bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen einzuholen oder entgegenzunehmen (Art. 6 NBG). Folglich werden die geldpolitischen Entscheide allein vom Direktorium getroffen - dem gemäss NBG dafür zuständigen und verantwortlichen Organ.
Zum einen findet eine regelmässige Aussprache zwischen Teilen des Bundesrats und dem Direktorium der Nationalbank statt, an der die allgemeine Wirtschaftslage und weitere Fragen von gegenseitigem Interesse erörtert werden. Zum anderen empfängt der Bundesrat die Präsidentin oder den Präsidenten der Nationalbank jeweils gegen das Jahresende hin an einer seiner Sitzungen zu einem Meinungsaustausch. Zudem finden zu Themen von gemeinsamem Interesse (beispielsweise Internationaler Währungsfonds) bilaterale Kontakte zwischen Bundesräten und den Mitgliedern des Direktoriums statt. Die gegenseitige Unterrichtung und der Austausch zwischen Bundesrat und Nationalbank sind vertraulich.
Die Nationalbank orientiert die Öffentlichkeit durch Medienmitteilungen und an Medienkonferenzen über ihre geld- und währungspolitischen Entscheide sowie über die Bilanzentwicklung. Daneben veröffentlicht sie eine Vielzahl von Publikationen, die der Geld- und Währungspolitik, der Finanzstabilität, der Anlage der Aktiven, der Statistik, ihrer Forschung und weiteren Themen gewidmet sind. Im Geschäftsbericht legt die Nationalbank Rechenschaft über die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags ab und stellt ausführliche Informationen über ihre Tätigkeit und ihre Bilanz zur Verfügung. Die Leitung der Nationalbank nimmt regelmässig in Referaten und Interviews Stellung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen der Geldpolitik. Indem die Nationalbank ihre Politik erklärt und über die getroffenen Entscheide und deren Folgen Rechenschaft ablegt, macht sie ihre Tätigkeit transparent. Auch die Rechtsform der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft mit Börsenkotierung verpflichtet die Nationalbank zu einer hohen Transparenz. Das gesamte Informationsangebot ist auf der Website www.snb.ch abrufbar.