Bargeldversorgung
Die Nationalbank verfügt über das Monopol zur Ausgabe von Banknoten in der Schweiz. Zudem nimmt die SNB die Verteilung der Münzen wahr. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über das Bargeld in der Schweiz.
Auftrag und Anforderungen
Die Nationalbank verfügt über das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten in der Schweiz. Sie versorgt die Wirtschaft mit Noten, die hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen genügen. Im Auftrag des Bundes nimmt sie auch die Verteilung der Münzen wahr.
An die Schweizer Banknoten werden bezüglich Sicherheit, Funktionalität und grafischer Gestaltung traditionsgemäss hohe Ansprüche gestellt. Diesen Ansprüchen will die Schweizerische Nationalbank auch mit der neuen Banknotenserie gerecht werden.
Rückruf Noten der 8. Banknotenserie
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Noten der 8. Banknotenserie per 30. April 2021 zurückgerufen. Damit haben die Noten der 8. Banknotenserie (BNS) zwar den Status als gesetzliches Zahlungsmittel verloren, können aber aufgrund der seit 1. Januar 2020 geltenden Anpassung von Art. 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel jederzeit und zeitlich unbeschränkt bei der SNB zum Nennwert umgetauscht werden.
Beim breiten Publikum oder anderen Wirtschaftsakteuren noch vorhandene oder von diesen angenommene Noten der 8. Banknotenserie können somit jederzeit und zeitlich unbefristet bei den Kassenstellen der SNB in Bern und Zürich sowie bei den SNB-Agenturen zum Nennwert umgetauscht werden. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne Agenturen Umtauschlimiten anwenden.
An vielen Orten werden die Noten der 8. BNS für Einzahlungen auf eigene Bank- oder Postkonten akzeptiert. Die Finanzinstitute haben dabei die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereiprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sicherzustellen. Die zeitlich unbefristeten Umtauschmöglichkeiten gelten auch für die Noten der 6. Banknotenserie. Alle Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten. Informationen zu den einzelnen Banknotenserien - insbesondere zu deren Aussehen - finden Sie unter Historische Banknoten.
Funktionen und Eigenschaften von Bargeld
Bargeld bietet verschiedene einzigartige Eigenschaften. Bargeld ist jederzeit einsetzbar, sichert die finanzielle Inklusion, schützt die finanzielle Privatsphäre und ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Sowohl Bargeld als auch elektronische Zahlungsmittel (z.B. Zahlkarten, Bezahl-Apps) nehmen im Zahlungsverkehr wichtige volkswirtschaftliche Funktionen wahr. Sie ergänzen sich gegenseitig. Bargeld wird sowohl als Zahlungsmittel als auch zur Wertaufbewahrung verwendet. Trotz einer gesamthaft abnehmenden Nutzung bleibt Bargeld im Präsenzgeschäft weiterhin das am meisten akzeptierte Zahlungsmittel.
Eine überwiegende Mehrheit von 97% der Bevölkerung will Bargeld auch in Zukunft als Zahlungsmittel nutzen. Sie möchte weiterhin selber wählen, ob sie mit Bargeld oder mit elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt. Diese auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wichtige Wahlfreiheit wird zusätzlich unterstrichen durch die einzigartigen Eigenschaften von Bargeld.
Bargeld wird von der Mehrheit der Unternehmen als das kostengünstigste Zahlungsmittel eingeschätzt.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es wichtig, dass alle gewünschten Transaktionen einfach, sicher und günstig zustande kommen. Das scheint heute in den allermeisten Fällen gegeben - auch dank der Tatsache, dass Bargeld jederzeit zur Verfügung steht.
Die SNB ist darum überzeugt, dass Bargeld aufgrund seiner einzigartigen Eigenschaften auch in Zukunft eine wichtige Rolle als Zahlungsmittel und zur Wertaufbewahrung spielen wird. Diese Einschätzung wird unterstrichen durch den Entscheid der SNB zur Entwicklung einer neuen Banknotenserie.
Bargeld bietet verschiedene einzigartige Eigenschaften, welche durch alternative Zahlungsmittel nicht oder nicht gleichwertig erfüllt werden:
- Bargeld kann ohne weitere Infrastrukturen oder Hilfsmittel jederzeit eingesetzt werden. Diese Eigenschaft ist hilfreich bei Ausfällen von elektronischen Zahlungssystemen. Aber auch in Situationen, in denen kein Strom oder keine Internetverbindung vorhanden ist, dient Bargeld als verlässliches Zahlungsmittel.
- Bargeld ermöglicht der Allgemeinheit den Zugang zu Zentralbankgeld, was wichtig für das Vertrauen in das private Bankenbuchgeld und somit für das Funktionieren des Geldsystems ist. Sowohl die Wertaufbewahrung als auch Zahlungsprozesse sind unabhängig von Banken und Finanzinstituten sichergestellt.
- Bargeld unterstützt den Wettbewerb im Zahlungsverkehr und wirkt dämpfend auf die Gebühren bargeldloser Zahlungsmittel. Die Mehrheit der Unternehmen beurteilt Bargeld als das kostengünstigste Zahlungsmittel.
- Bargeld hinterlässt beim Zahlungsvorgang keine Datenspuren, die von Dritten verfolgt oder analysiert werden können und erleichtert so den Schutz der finanziellen Privatsphäre.
- Bargeld fördert die finanzielle Inklusion verschiedener Personengruppen, denen die Nutzung bargeldloser, elektronischer Zahlungsmittel aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist.
Reproduktion von Banknoten
Die Wiedergabe und Nachahmung von Banknoten ist gemäss Art. 243 des Schweizerischen Strafgesetzbuches in der Schweiz verboten, sofern die Reproduktion eine Verwechslungsgefahr mit Originalnoten darstellt.
Auslegung und Anwendung dieser Gesetzesbestimmung sind ausschliesslich Aufgabe der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und liegen deshalb ausserhalb der Verfügungsbefugnis der Schweizerischen Nationalbank. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit hat die Nationalbank im "Merkblatt über die Reproduktion von Banknoten" Beispiele von Reproduktionen aufgelistet, die ihrer Ansicht nach keine Verwechslungsgefahr mit Originalnoten darstellen und deshalb strafrechtlich nicht relevant sind.
Die Nationalbank stellt für Werbe- und Ausbildungszwecke leihweise digitale Bilder von Musternoten in einer Auflösung von 150 dpi mit einer Aufschrift "SPECIMEN" zur Verfügung. Gesuche sind mit Angabe des Verwendungszwecks an folgende Adresse zu richten:
Schweizerische Nationalbank
Archiv
Börsenstrasse 15
Postfach
CH-8022 Zürich
Beschädigte Banknoten
Die Schweizerische Nationalbank leistet gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel Ersatz für beschädigte Banknoten. Im untenstehenden Merkblatt finden Sie Erläuterungen zum Umtausch von beschädigten Banknoten.