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Wissenswerte Informationen rund um das Thema Münzen in der Schweiz sind auf dieser Seite erhältlich.

Aktuell erhältlicher Jahrgang von neuen, prägefrischen Umlaufmünzen

Bei den Kassenstellen der SNB in Bern und der SNB in Zürich sind aktuell nur die unten erwähnten Jahrgänge von neuen, prägefrischen Münzen erhältlich. Für den Bezug von Münzen von anderen Jahrgängen empfehlen wir, einen Münzenhändler oder einen Numismatiker zu kontaktieren.

Die 5-Rappen-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2023

Legierung: Kupfer 92% / Aluminium 6% / Nickel 2%

Durchmesser: 17,15 mm

Gewicht: 1,80 g

Dicke: 1,25 mm

Randprägung: glatt

Die 10-Rappen-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2019

Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%

Durchmesser: 19,15 mm

Gewicht: 3,00 g

Dicke: 1,45 mm

Randprägung: glatt

Die 20-Rappen-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2021

Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%

Gewicht: 4,00 g

Dicke: 1,65 mm

Randprägung: glatt

Durchmesser: 21,05 mm

Die 50-Rappen-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2024

Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%

Durchmesser: 18,20 mm

Gewicht: 2,20 g

Dicke: 1,25 mm

Randprägung: gerippt

Die 1-Franken-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2023

Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%

Durchmesser: 23,20 mm

Gewicht: 4,40 g

Dicke: 1,55 mm

Randprägung: gerippt

Die 2-Franken-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2024

Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%

Durchmesser: 27,40 mm

Gewicht: 8,80 g

Dicke: 2,15 mm

Randprägung: gerippt

Die 5-Franken-Münze

Erhältlicher Jahrgang: 2022

Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%

Durchmesser: 31,45 mm

Gewicht: 13,2 g

Dicke: 2,35 mm

Randprägung: Randschrift "Dominus Providebit" + 13 Sterne

Weitere Informationen

Das Prägen von Münzen ist Sache des Bundes und wird von der in Bern ansässigen Swissmint (www.swissmint.ch), der offiziellen Münzstätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, besorgt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ihrerseits setzt im Auftrag des Bundes die Münzen über ihr Bankstellennetz in Umlauf.

Silbermünzen

Die nachstehenden Münzen aus Silber wurden auf den 1. April 1971 ausser Kurs gesetzt. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.

  • 5-Franken-Stücke (mit Einschluss der Gedenkmünzen) der Prägejahre 1931-1967 und 1969
  • 2-Franken-Stücke der Prägejahre 1874-1967
  • 1-Franken-Stücke der Prägejahre 1875-1967
  • 1/2-Franken-Stücke der Prägejahre 1875-1967

Fünffrankenstücke

Die Fünffrankenstücke der Jahrgänge 1985 bis 1993 wurden mit vertiefter Randschrift geprägt. Als Reaktion auf das Auftauchen von Fälschungen wurde im Jahre 1994 beschlossen, alle Fünfliber mit vertiefter Randschrift durch solche mit einer Randschrift im Relief zu ersetzen.

Die Fünffrankenstücke mit vertiefter Randschrift sind auf den 1. Januar 2004 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.

Zwanzigrappenstücke

Die Zwanzigrappenstücke der Jahrgänge 1881 bis 1938 wurden in Reinnickel geprägt. Weil die Münzen heute andere Legierungen haben, werden die Münzen aus Reinnickel von den Automaten nicht akzeptiert.

Die Zwanzigrappenstücke aus Reinnickel sind auf den 1. Januar 2004 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.

Zehnrappenstücke

Die Zehnrappenstücke der Jahrgänge 1932 bis 1939 wurden in Reinnickel geprägt. Weil die Münzen heute andere Legierungen haben, werden die Münzen aus Reinnickel von den Automaten nicht akzeptiert.

Die Zehnrappenstücke aus Reinnickel sind auf den 1. Januar 2004 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.

Fünfrappenstücke

Die Fünfrappenstücke aus Aluminiumbronze (goldfarbig) wurden ab dem 1. Juni 1981 in Umlauf gebracht.

Die in den Jahren 1932-1939 und 1941 aus Reinnickel sowie 1879-1931, 1940 und 1942-1980 aus Kupfernickel geprägten Fünfrappenstücke waren bis 31. Dezember 1983 gültig; sie sind auf den 1. Januar 1984 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.

Zweirappenstücke

Die von 1948 bis 1974 geprägten Zweirappenstücke wurden auf den 1. Januar 1978 ausser Kurs gesetzt. Sie wurden bis zum 30. Juni 1979 von der Eidgenössischen Staatskasse zum vollen Nennwert zurückgenommen.

Die wertlosen Zweirappenstücke können eventuell noch einen Sammlerwert haben. Die SNB handelt im Unterschied zu Numismatikern, Antiquitätengeschäften oder Banken nicht mit wertlosen Münzen.

Einrappenstücke

Die Einrappenstücke wurden auf den 1. Januar 2007 ausser Kurs gesetzt. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank bis 31. Dezember 2026 zum vollen Nennwert zurückgenommen.

Informationen zu diesen Münzen sind auf der Internet-Website der Swissmint erhältlich (www.swissmint.ch).

Vom Bund ausgegebene Gedenkmünzen können bei den Kassenstellen und Agenturen (jedoch nicht bei den Vertretungen) der Nationalbank zum Nennwert umgetauscht werden.

Die Schweizerische Nationalbank leistet gemäss Art. 6 der Münzverordnung Ersatz für beschädigte Münzen. Im untenstehenden Merkblatt finden Sie Erläuterungen zum Umtausch von beschädigten Münzen.

Merkblatt zum Umtausch von beschädigten Münzen

Gesuch für den Ersatz beschädigter Münzen

 

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) gelten im Verkehr von Girokontoinhabern mit der Schweizerischen Nationalbank folgende Einlieferungs- und Bezugsbestimmungen für Münzen:

Münzeinlieferungsbestimmungen der Schweizerischen Nationalbank

Münzbezugsbestimmungen der Schweizerischen Nationalbank

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