Fragen und Antworten zu den Devisenswaps in Franken

  • Bei einem Devisenswap werden gleichzeitig der Kauf (Verkauf) von Devisen und der Verkauf (Kauf) dieser Devisen zu einem späteren Termin vereinbart, wobei die Nationalbank Franken mit einer Fremdwährung tauscht. Die Wechselkurse für das Kassa- und das Termingeschäft werden beim Geschäftsabschluss bestimmt.

  • Die Devisenswaps gegen Franken der Nationalbank lassen sich in drei Gruppen einteilen: Devisenswaps als geldpolitisches Instrument zur Steuerung der Liquidität am Geldmarkt in Franken, Devisenswaps im Rahmen von Liquiditäts-Swapabkommen zur Versorgung von Gegenparteien der Nationalbank mit Fremdwährungen sowie Devisenswaps zur Versorgung von ausländischen Finanzierungsmärkten mit Schweizer Franken über andere Zentralbanken.

  • Dies geschieht über liquiditätszuführende oder liquiditätsabschöpfende Devisenswaps.

    Im Fall von liquiditätszuführenden Devisenswaps verkauft die Nationalbank ihrer Gegenpartei für die Laufzeit des Geschäfts Franken und erhält dafür Fremdwährungen als Sicherheit. Der Frankenbetrag wird der Gegenpartei für die Dauer des Devisenswaps gutgeschrieben, am Frankengeldmarkt erhöht sich entsprechend die Liquidität. Werden solche Devisenswaps nach Ende ihrer Laufzeit nicht erneuert, wird dem Frankengeldmarkt die Liquidität wieder entzogen.

    Liquiditätsabschöpfende Devisenswaps funktionieren analog in entgegengesetzter Richtung und können verwendet werden, um die Liquidität am Frankengeldmarkt für die Laufzeit des Geschäfts zu reduzieren.

    Devisenswaps werden auf bilateraler Basis mit einem breiten Kreis von Gegenparteien) im In- und Ausland abgeschlossen. Bis zum Jahr 2000 stellten Devisenswaps das wichtigste geldpolitische Instrument der Nationalbank zur Versorgung des Frankengeldmarkts mit Liquidität dar, danach wurden sie durch Repogeschäfte abgelöst.

  • Zu diesem Zweck wird ein Devisenswap zwischen Zentralbanken abgeschlossen, der dazu dient, Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz die von ihnen benötigte Fremdwährung - vor allem US-Dollar - zur Verfügung zu stellen. Die Fremdwährungen stellt die Nationalbank den Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz bei Bedarf mittels Repoauktionen zur Verfügung. Die jeweils benötigte Fremdwährung erhält die Nationalbank im Rahmen von Liquiditätsswaps von der entsprechenden Zentralbank. Als Sicherheit hinterlegt die Nationalbank bei der jeweiligen Zentralbank Franken. Die Nationalbank übernimmt bei diesem Geschäft die Funktion eines Intermediärs von Fremdwährungen. Diese Transaktionen haben keine Wirkung auf die Geldversorgung in Franken. Sie wirken jedoch den Anspannungen an den Finanzierungsmärkten entgegen.

  • Ein solcher Devisenswap zwischen Zentralbanken hat den Zweck, eine Frankenknappheit bei ausländischen Banken zu beheben, die keinen direkten Zugang zu den Geldmarktgeschäften der Nationalbank haben. Dazu stellt die Nationalbank ausländischen Zentralbanken im Rahmen von Liquiditätsswaps Franken zur Verfügung, die diese bei Bedarf den Geschäftsbanken in ihrem Wirkungskreis weitergeben können. Als Sicherheiten für die Bereitstellung der Franken akzeptiert die Nationalbank von der entsprechenden Zentralbank in der Regel Fremdwährungen und bei Bedarf weitere Sicherheiten. Diese Devisenswaps erhöhen die Frankenliquidität und sind somit geldpolitisch wirksam, gleichzeitig wirken sie den Anspannungen an den Finanzierungsmärkten entgegen.

  • Ab dem 10. August 2011 schloss die Nationalbank geldpolitische liquiditätszuführende Devisenswaps gegen Dollar, Euro, Pfund und kanadische Dollar ab, um den von ihr angekündigten Anstieg der Frankenliquidität zu beschleunigen. Per Ende September 2011 waren rund 80 Mrd. Franken an liquiditätszuführenden Devisenswaps ausstehend. Dieser hohe Stand wurde in den folgenden Monaten reduziert. Teilweise wurden sie durch liquiditätszuführende Repogeschäfte ersetzt, teilweise nahm man eine gewisse Reduktion der Liquidität hin, die aber immer noch ausserordentlich hoch blieb. Im Frühsommer 2012 schliesslich führten die Devisenkäufe zur Sicherstellung des Mindestkurses von 1.20 Franken pro Euro zu einer nochmaligen Ausweitung der Liquidität am Frankengeldmarkt, was die Devisenswaps überflüssig werden liess. Seit Ende Juni 2012 hat die Nationalbank keine Devisenswaps für geldpolitische Zwecke mehr abgeschlossen.

  • An den Swapabkommen zur Versorgung der Märkte mit US-Dollar-Liquidität beteiligen sich die Bank of Canada, die Bank of England, die Bank of Japan, die Europäische Zentralbank (EZB), die US-Zentralbank Federal Reserve (Fed) und die Nationalbank. Diese Zentralbanken gaben im Oktober 2013 bekannt, ihre bis dahin befristeten Swapabkommen in Abkommen zu überführen, die unbefristet und damit bis auf Weiteres in Kraft sind.

    Als einziges Swapabkommen mit einer anderen Zentralbank wird derzeit das Abkommen mit der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed) benutzt. Vom Frühling 2012 bis im März 2020 gab es keine Nachfrage bei den wöchentlichen 7-Tage US-Dollar-Auktionen der Nationalbank. Nach Ausbruch der Coronakrise bestand wieder eine Nachfrage nach US-Dollar-Liquidität. Die beteiligten Zentralbanken haben im März 2020 die Frequenz der 7-Tage US-Dollar-Auktionen auf täglich erhöht und zusätzlich auch US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen angeboten. Die Frequenz der 7-Tage US-Dollar-Auktionen wurde im späteren Verlauf des Jahres 2020 wieder auf einmal pro Woche reduziert. Per Juli 2021 haben die beteiligten Zentralbanken zudem entschieden, die Laufzeit von 84 Tagen nicht mehr anzubieten.

    Von Januar bis Mitte September 2022 gab es dabei - ausser bei zwei Testbezügen - keine Nachfrage. Nach der Lagebeurteilung im September wurden bis Mitte Oktober US-Dollar nachgefragt, wobei die höchste Zuteilung in einer Woche 11,1 Mrd. US-Dollar betrug. Die Nachfrage war durch Arbitragemöglichkeiten getrieben, die entstanden waren, weil die Anpassung der Konditionen am Devisenswapmarkt nach dem Übergang ins Positivzinsumfeld etwas mehr Zeit in Anspruch nahm.

    Im März und April 2023 wurde die Frequenz der 7-Tage US-Dollar-Auktionen angesichts der angespannten Finanzierungsbedingungen für US-Dollar temporär ebenfalls auf täglich erhöht. Die Ergebnisse der Auktionen finden sich unter US-Dollar-Auktionen der SNB.

  • Im Rahmen der Verlängerung des Swapabkommens mit der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed) im November 2011 beschloss die Nationalbank, am Aufbau eines Netzwerks von befristeten gegenseitigen Swapabkommen mit den oben aufgeführten Zentralbanken mitzuwirken. Diese Massnahme erlaubt es der Nationalbank, den betreffenden Zentralbanken bei Bedarf Franken für deren Geschäftspartner zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt wäre sie in der Lage, Liquidität nicht nur in US-Dollar, sondern auch in kanadischen Dollar, Pfund, Yen und Euro zu gewähren. Zurzeit besteht keine Notwendigkeit, Banken in der Schweiz Liquidität in Fremdwährung ausser dem US-Dollar anzubieten. Die Abkommen sind vorsorglich abgeschlossen worden, damit liquiditätszuführende Operationen bei Bedarf schnell umgesetzt werden können. Auch diese Swapabkommen wurden im Oktober 2013 in unbefristete Abkommen übergeführt.

    Ausserdem verfügt die Nationalbank schon seit vielen Jahren über ein Swapabkommen mit der belgischen Nationalbank, das ursprünglich primär im Hinblick auf allfällige Bedürfnisse beim Zahlungsverkehr abgeschlossen wurde. Im Juni 2012 haben zudem die Nationalbank und die polnische Nationalbank vorsorglich ein Swapabkommen Franken-Zloty abgeschlossen, um wenn nötig den Bedarf an Frankenliquidität in Polen zu decken. Im Juli 2014 unterzeichnete die Nationalbank ein Swapabkommen mit der chinesischen Zentralbank. Neben der Möglichkeit, bei Bedarf Liquidität in Renminbi und Franken in den entsprechenden Märkten bereitzustellen, bildet dieses Abkommen eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines Renminbi-Marktes in der Schweiz. Schliesslich schloss die Nationalbank im Februar 2018 mit der Bank of Korea ein Swapabkommen ab, das die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen weiter verstärkt.

  • Von Oktober 2008 bis Januar 2010 versorgte die Nationalbank vor allem Banken im Ausland über Euro-Franken-Devisenswaps mit Frankenliquidität. Diese Euro-Franken-Devisenswaps erfolgten im Rahmen von Swapabkommen mit der EZB, der polnischen und der ungarischen Nationalbank.

  • Der Schweizer Finanzplatz und der Schweizer Franken nehmen im globalen Finanzsystem einen wichtigen Platz ein. Daher sind die weltweit wichtigsten Zentralbanken interessiert, auch die Nationalbank in dieses Netzwerk einzubinden. Umgekehrt ist für die Nationalbank eine Teilnahme sinnvoll, damit sie bei Bedarf Finanzmarktteilnehmern Liquidität in Fremdwährungen zur Verfügung stellen kann.

  • Die Laufzeiten von geldpolitischen Devisenswaps können zwischen den Vertragspartnern flexibel festgelegt werden, wobei die Dauer in der Regel drei Monate nicht übersteigt.

    Bei den Devisenswaps zwischen Zentralbanken im Rahmen von Liquiditäts-Swapabkommen hängt die Laufzeit vom entsprechenden Geschäft ab, mittels dem die temporäre Liquidität den Finanzmarktteilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Bei der Einführung von US-Dollar-Operationen im Jahr 2007 waren anfänglich Laufzeiten von 28 Tagen üblich, danach gab es Swaps verschiedener Laufzeiten, selbst 1-Tages-Swaps. Im Rahmen der koordinierten Zentralbankenaktion zur Stärkung der globalen Versorgung mit US-Dollar-Liquidität auktionierte die Nationalbank ab Mitte März 2020 Laufzeiten von 7 bis 84 Tagen. Angesichts der nachhaltigen Verbesserung bei den Finanzierungsbedingungen für US-Dollar und der gesunkenen Nachfrage wird seit Juli 2021 nur noch die Laufzeit von 7 Tagen angeboten.

  • Der Preis eines Devisenswaps hängt von den Marktverhältnissen ab, namentlich von der Zinsdifferenz der involvierten Währungen. Das heisst, man bezahlt aus ökonomischer Sicht für die Laufzeit des Devisenswaps den Zins für die aufgenommene Währung und erhält den Zins der ausgeliehenen Währung zuzüglich einem Auf- oder Abschlag (der sogenannten "Basis"), welcher sich nach den relativen Angebots- und Nachfrageverhältnissen der jeweiligen Währungen an den Finanzierungsmärkten bemisst.

  • Die im Rahmen von geldpolitischen Devisenswaps temporär gekauften Devisen werden als Teil der Devisenanlagen bilanziert, die temporär verkauften Franken werden auf den Girokonten der Banken bei der Nationalbank gutgeschrieben.

    Im Rahmen von geldpolitischen Devisenswaps temporär verkaufte Devisen werden von den Devisenanlagen abgezogen, die temporär gekauften Franken werden auf den Girokonten der Banken bei der Nationalbank abgezogen.

    Auf den Devisen entstehende Kursgewinne oder -verluste werden für die Laufzeit des Devisenswapgeschäfts in den "Sonstigen Aktiven" (Gewinne) resp. in den "Sonstigen Passiven" (Verluste) bilanziert. Nach Ende der Laufzeit heben sich die Positionen gegenseitig auf.

    Die Nationalbank publiziert auf ihrem Datenportal im Internet unter Devisenanlagen der SNB quartalsweise Tabellen, welche die Devisenanlagen nach Währungen exklusive oder inklusive Devisenderivate und mit oder ohne Anlagen und Verpflichtungen aus Devisenswaps darstellen.

  • Die im Rahmen des Liquiditäts-Swapabkommens mit der US-Zentralbank an Banken weitergegebenen US-Dollars werden auf der Aktivseite unter "Forderungen aus Repogeschäften in US-Dollar" ausgewiesen, auf der Passivseite unter "Übrige Terminverbindlichkeiten".

  • Die im Rahmen der aktiven Liquiditäts-Swapabkommen zur Versorgung ausländischer Finanzierungsmärkte mit Franken erhaltenen Sicherheiten werden auf der Aktivseite unter "Guthaben aus Swapgeschäften gegen Schweizer Franken" ausgewiesen, auf der Passivseite unter "Giroguthaben der Banken".

  • Je nach geldpolitischem Bedarf - Liquiditätszuführung oder Liquiditätsabschöpfung - lässt die Nationalbank die Devisenswaps entweder auslaufen oder erneuert sie ganz respektive teilweise.

    Das gleiche gilt bei den Devisenswaps zwischen Zentralbanken. Bei diesen kommt es darauf an, ob die Geschäftsbanken die angebotene Liquidität, die sie über Repoauktionen beziehen können, weiterhin benötigen.

  • Das Termingeschäft wird zum selben Wechselkurs wie das Kassageschäft zuzüglich eines Abschlags oder Aufschlags für den Ausgleich der währungsspezifischen Zinsdifferenzen abgeschlossen. Die Devisenanlagen aus den Devisenswapgeschäften enthalten daher keine direkten Wechselkursrisiken. Allerdings sind die Geschäftspartner beim Devisenswap einem Erfüllungsrisiko ausgesetzt. Das Erfüllungsrisiko entsteht dem Geldgeber durch einen möglichen Ausfall der Gegenpartei und kann zu einem Wiederbeschaffungsrisiko führen: Die Währung aus dem Swap ist bereits für weitere Anlagen eingeplant und muss am Markt wiederbeschafft werden, während der Wechselkurs sich zuungunsten der Nationalbank verändern kann. Um dieses Erfüllungsrisiko zu reduzieren, stellen die Geschäftsparteien Sicherheiten bereit, die laufend an den Wert der relevanten Positionen angepasst werden (sogenanntes Margining).

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