Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF)
Die SNB kann Banken, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, Liquiditätsunterstützung gegen ausreichende Sicherheiten im Rahmen der Erweiterten Liquiditätsfazilität (ELF) gewähren. Die ELF dient der Beschaffung von Liquidität, wenn Banken ihre eigenen Liquiditätspuffer als nicht mehr ausreichend einschätzen.
Für die ELF hat die Nationalbank einen standardisierten und skalierbaren Prozess definiert, der bei Bedarf für teilnehmende Banken eine rasche Liquiditätsunterstützung gegen Sicherheiten ermöglicht. Anfang 2027 soll die ELF in den produktiven Betrieb gehen. Die ELF trägt zur Stabilität des Bankensystems bei.
ELF-Limite
Zugelassene Banken können von der SNB bis zu einer bestimmten Obergrenze (ELF-Limite) Liquidität gegen ausreichende Sicherheiten vereinfacht beziehen. Für den Bezug von Liquidität bis zur Höhe der ELF-Limite ist weder ein Antrag noch eine formelle Bestätigung der Solvenz der Bank erforderlich. Die ELF-Limite wird bankenspezifisch festgelegt. Sie orientiert sich an den von einer Bank vorbereiteten Sicherheiten gemäss den periodisch einzureichenden Reportings. Die Berechnung der ELF-Limite ist im ELF-Merkblatt beschrieben.
Für Liquiditätsbezüge oberhalb der ELF-Limite ist ein formeller Antrag an das Direktorium der SNB zu stellen, welches über die Gewährung der Liquiditätsunterstützung entscheidet. Zusammen mit dem Antrag hat die Bank eine formelle Solvenzbestätigung einzureichen.
Vorbereitungen und Tests
Um bei Bedarf Liquiditätsunterstützung rasch beziehen zu können, müssen Banken die erforderlichen Vorbereitungen für den Bezug von Liquidität sowie die Übertragung der Sicherheiten treffen und die relevanten vertraglichen Dokumente unterzeichnet haben. Details zu den erforderlichen Vorbereitungsarbeiten werden im ELF-Merkblatt sowie in den weiteren Dokumenten der ELF-Vertragsdokumentation festgelegt. Die operative Bereitschaft der Banken und der weiteren involvierten Parteien wird regelmässig getestet.
Besicherung von ELF-Darlehen
Die von der SNB im Rahmen der Liquiditätsunterstützung gewährte Liquidität muss jederzeit vollständig durch ausreichende Sicherheiten gedeckt sein. Die SNB akzeptiert als Sicherheiten für die Liquiditätsunterstützung im Rahmen der ELF hypothekarisch besicherte Kreditforderungen (Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten; LGHS) sowie einen breiten Kreis von Wertschriften (Liquidität gegen Wertschriften; LGWS). Banken steht es frei, mit einer oder mit beiden Sicherheitenkategorien an der ELF teilzunehmen.
Die SNB zieht für die Bestellung und Verwaltung von Sicherheiten Gruppengesellschaften der SIX Group AG bei, namentlich die SIX Terravis AG und die SIX SIS AG.
Für systemrelevante Banken können institutsspezifisch weitere Kategorien von Sicherheiten zugelassen und/oder abweichende operative Voraussetzungen für die Einlieferung der Sicherheiten vorgesehen werden.