Fragen und Antworten zur Verwaltung der Anlagen

  • Zur Umsetzung ihrer Geldpolitik führt die Nationalbank geldpolitische Operationen durch, die sich auch auf die Höhe und Zusammensetzung ihrer Bilanz auswirken (siehe Fragen und Antworten zur Bilanz der Nationalbank). Auf der Aktivseite der Nationalbankbilanz finden sich vor allem die Währungsreserven, die sich hauptsächlich aus den Gold- und den Devisenreserven zusammensetzen. Einen sehr kleinen Teil der Aktiven bilden die Frankenobligationen. Die Nationalbank bewirtschaftet die Währungsreserven und das Frankenportfolio, d.h., sie tätigt Anlagen an den Finanzmärkten.

  • Die Goldreserven werden zum grössten Teil in Form von Barren und zu einem kleinen Teil als Münzen gehalten. Die Devisenreserven bestehen aus Anleihen, Aktien sowie Anlagen bei Zentralbanken und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ in Fremdwährungen. Oft wird auch der Begriff Devisenanlagen verwendet. Zu den Devisenanlagen zählen ausser den oben angeführten Anlagen zusätzlich die Sichtguthaben aus Repogeschäften in Fremdwährungen, die zur Bewirtschaftung der Devisenanlagen abgeschlossen werden können. Die damit verbundenen Verbindlichkeiten werden auf der Passivseite unter "Verbindlichkeiten in Fremdwährungen" bilanziert und führen zu einer Bilanzverlängerung.

  • Die Rahmenbedingungen mit dem Auftrag, den zulässigen Anlagegeschäften und den Zuständigkeiten sind im Nationalbankgesetz (NBG) festgelegt (Art. 5, 9, 42 und 46). Die Richtlinien der Nationalbank für die Anlagepolitik konkretisieren die im NBG umschriebenen Geschäfte, welche die Nationalbank zur Erfüllung ihrer anlagepolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Diese Richtlinien beschreiben die Grundsätze der Anlagepolitik, die Anlageinstrumente sowie den Anlage- und Risikokontrollprozess und werden vom Direktorium erlassen.

  • Der Bankrat ist für die Gesamtaufsicht über den Anlage- und Risikokontrollprozess zuständig (Fragen und Antworten zum Unternehmen Nationalbank). Er beurteilt die Grundsätze des Prozesses und überwacht deren Einhaltung. Dabei wird er von dem aus drei Mitgliedern des Bankrats zusammengesetzten Risikoausschuss unterstützt. Dieser überwacht insbesondere das Risikomanagement. Die interne Berichterstattung des Risikomanagements erfolgt direkt an das Direktorium und den Risikoausschuss in Form von vierteljährlichen Risikoberichten.

  • Über die Zusammensetzung der Währungsreserven wie auch der übrigen Aktiven entscheidet das Direktorium. Das Direktorium definiert auch die Anforderungen an die Sicherheit und Liquidität der Anlagen sowie den Kreis der zulässigen Währungen, Anlageklassen (z.B. Anleihen und Aktien) und Schuldner (z.B. Staaten oder Unternehmen, die Anleihen emittieren).

  • Die Anlagepolitik der Nationalbank ist auf eine hohe Liquidität und eine breite Diversifikation ausgerichtet. Damit werden zwei Hauptziele verfolgt: Zum einen soll die Bilanz jederzeit zu geldpolitischen Zwecken eingesetzt werden können. Zum anderen wird ein langfristiger Werterhalt der Währungsreserven angestrebt. Das Direktorium legt die Anlagestrategie fest. Sie beruht auf den geld- und währungspolitischen Anforderungen sowie auf umfassenden Risiko- und Ertragsanalysen. Die Anlagestrategie umfasst die Verteilung der Anlagen auf die verschiedenen Währungen und Anlageklassen und definiert den Bewirtschaftungsspielraum auf operativer Ebene. Das Direktorium entscheidet in der Regel einmal jährlich über die Anlagestrategie.

  • Auf der operativen Ebene bestimmt ein internes Anlagekomitee die taktische Allokation. Das heisst, es passt unterjährig im Rahmen der von der Anlagestrategie vorgegebenen Bandbreiten Grössen wie Währungsanteile und Anteile bzw. Laufzeiten der verschiedenen Anlageklassen den jeweiligen Marktbedingungen an. Das Asset Management schliesslich verwaltet die einzelnen Portfolios. Der grösste Teil der Anlagen wird durch das interne Asset Management bewirtschaftet. Mandate an externe Vermögensverwalter werden zum einen vergeben, falls dadurch Effizienzvorteile entstehen. Zum anderen können externe Vermögensverwalter als Vergleichsmassstab für das interne Asset Management herangezogen werden.

  • Für die Risikosteuerung und -begrenzung wird ein System von Referenzportfolios, Richtlinien und Limiten eingesetzt. Alle massgeblichen mit den Anlagen verbundenen finanziellen Risiken werden kontinuierlich erfasst, beurteilt und überwacht. Die Risikoanalysen berücksichtigen, dass die Nationalbank einen langfristigen Anlagehorizont verfolgt. Um die Kreditrisiken zu beurteilen und zu steuern, werden die Informationen der wichtigen Ratingagenturen, Marktindikatoren sowie eigene Analysen herangezogen. Bei den Risikolimiten werden auch Konzentrations- und Reputationsrisiken berücksichtigt. Die Einhaltung der Richtlinien und der Limiten wird täglich überwacht.

  • In die Berechnung fliessen Zinserträge und Dividenden sowie Wertveränderungen infolge von Wechselkursbewegungen und Marktpreisveränderungen ein. Der resultierende Gewinn oder Verlust fliesst in die ordentliche Erfolgsrechnung der Nationalbank ein. Die Gewinnverteilung richtet sich nach den Bestimmungen des NBG und der jeweiligen Gewinnausschüttungsvereinbarung mit dem Bund (Fragen und Antworten zu Eigenkapital und Gewinnverwendung).

  • Nein. Vorrang hat die Geld- und Währungspolitik; entsprechend sind die Liquidität und Sicherheit der Anlagen wichtiger. Indem ein wesentlicher Teil der Devisenreserven in den weltweit liquidesten Staatsanleihenmärkten investiert ist, wird eine hohe Liquidität gewährleistet. Dem Aspekt der Sicherheit wird Rechnung getragen, indem die Anlagen so strukturiert werden, dass langfristig mindestens der reale Werterhalt erwartet werden kann. Damit der langfristige Werterhalt der Anlagen in Franken erreicht werden kann, braucht es aber auch hinreichende Erträge. Deshalb werden die Staatsanleihen in den Devisenreserven mit weiteren Anlageklassen ergänzt. Bei der Auswahl der Anlageklassen wird indes darauf geachtet, dass sich keine Konflikte mit der Geld- und Währungspolitik ergeben.

  • Für die Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags muss die Nationalbank ihre Bilanz jederzeit ohne Einschränkungen anpassen können, ohne anlagepolitische Überlegungen zu berücksichtigen. So könnte es beispielsweise aus geldpolitischen Überlegungen angebracht sein, rasch grössere Mengen einer Währung zu verkaufen, obwohl dies aus anlagepolitischer Sicht nicht günstig ist. Da die Geldpolitik Vorrang hat, würde die Nationalbank dies trotzdem tun. Vorrang hat bei derartigen Entscheiden immer die Geldpolitik.

  • Der Anlage- und Risikokontrollprozess ist so strukturiert, dass Interessenkonflikte zwischen der Geldpolitik und der Anlagepolitik vermieden werden. Deshalb sind die Zuständigkeiten für die geldpolitischen und anlagepolitischen Operationen möglichst weitgehend getrennt. Zum einen darf kein Insiderwissen der Nationalbank als Zentralbank in die Anlagetätigkeit einfliessen. Zum anderen darf die Anlagetätigkeit keine unbeabsichtigten geldpolitischen Signalwirkungen haben. Aus diesem Grund werden keine Anlagen in Aktien oder Anleihen schweizerischer Unternehmen getätigt und das Franken-Portfolio wird passiv bewirtschaftet.

  • Die Nationalbank achtet bei ihrer Anlagetätigkeit darauf, die Märkte und das Währungsgeschehen in anderen Ländern nicht zu beeinflussen. Sie geht daher stets sehr umsichtig und marktschonend vor. Die kurzfristige Aufnahmefähigkeit der einzelnen Märkte stellt für die Nationalbank ein wichtiges Kriterium dar. Kommt es beispielsweise im Zuge von Devisenmarktinterventionen zu grossen Zuflüssen, hält die Nationalbank diese daher teilweise als Guthaben bei anderen Zentralbanken. Damit verhindert die Nationalbank Marktverzerrungen.

  • Der grösste Teil der Devisenreserven der Nationalbank besteht aus Staatsanleihen, Anleihen von ausländischen Gebietskörperschaften (z.B. Provinzen und Städte) und von supranationalen Organisationen sowie Unternehmensanleihen oder ist bei anderen Zentralbanken angelegt. Insgesamt machen diese Anlagen 75% aus. Der Aktienanteil beträgt 25%. Rund 38% der Devisenreserven sind in US-Dollar angelegt, 37% lauten auf Euro. Weitere wichtige Anlagewährungen sind Yen, Pfund und kanadischer Dollar. In geringerem Umfang hält die Nationalbank daneben Anlagen in australischem und Singapur-Dollar, schwedischer und dänischer Krone sowie südkoreanischem Won und chinesischem Renminbi. Über die Aktienportfolios hält die SNB Bestände an weiteren Währungen. Sie gibt quartalsweise die Anlagestruktur der Devisenreserven bekannt.

  • Da in erster Linie Liquidität und Sicherheit der Anlagen ausschlaggebend sind, ist ein wesentlicher Teil der Devisenreserven in Staatsanleihen investiert. Gleichzeitig strebt die Nationalbank eine möglichst breite Diversifikation ihrer Devisenreserven bezüglich Währungen, Emittenten und Instrumenten an. Dies ermöglicht es, langfristig höhere Erträge zu erwirtschaften, ohne grössere Ertragsschwankungen in Kauf nehmen zu müssen. Daher investiert die Nationalbank seit längerem auch in Unternehmensanleihen und Aktien ausländischer Emittenten und hat den Kreis der Anlagewährungen in den letzten Jahren erweitert.

  • Die Nationalbank veröffentlicht monatlich am Ende des Folgemonats jeweils auf ihrem Datenportal die Bilanzpositionen der SNB und damit auch den Stand der Devisenreserven. Bereits kurz nach Monatsende wird im Rahmen der "IMF Special Data Dissemination Standard"-Daten über den Bestand der Währungsreserven informiert. Diese Daten sind noch provisorisch. Zudem können die Devisenreserven gemäss Nationalbank-Bilanzpositionen resp. gemäss IWF-Standard aufgrund unterschiedlicher Definitionen leicht voneinander abweichen. Quartalsmässig und jeweils am Ende des Folgemonats gibt die Nationalbank im Zuge des Zwischenberichts die Aufteilung ihrer Devisenreserven auf Währungen, Anlagekategorien und Ratings der zinstragenden Anlagen bekannt (Devisenreserven und Frankenanleihen). Weitere Informationen zu den Devisenreserven finden sich im jährlichen Geschäftsbericht.

  • Nein. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Devisenreserven und der wachsenden Bedeutung der asiatischen Finanzmärkte hat die Nationalbank im Jahr 2013 in Singapur eine Niederlassung eröffnet. Diese ermöglicht eine effizientere Bewirtschaftung der asiatischen Anlagen durch die internen Portfoliomanager der Nationalbank vor Ort.

  • Währungsabsicherungen würden die Geldpolitik direkt beeinflussen, denn jegliche Absicherung käme einem Kauf von Franken gegen Fremdwährung gleich und würde damit einen Aufwertungsdruck erzeugen. Entsprechend sichert die Nationalbank das Währungsrisiko auf ihren Devisenreserven nicht ab und muss das mit den Wechselkursschwankungen verbundene Risiko tragen. Daher sind die Diversifikation und die Begrenzung von Klumpenrisiken bei den Devisenreserven für die Nationalbank von grosser Bedeutung.

  • Die Nationalbank überprüft jährlich das Anlageuniversum und die Allokation der Anlagen. Je nach Bedarf werden Anpassungen vorgenommen. Ziel ist es, Risikokonzentrationen zu vermeiden. So hat die Nationalbank beispielsweise vor einigen Jahren ihr Anlageuniversum im Bereich der Aktien auf Unternehmen von Schwellenländern erweitert und ihre Investitionen in Asien (beispielsweise in Renminbi und südkoreanischem Won) in mehreren Schritten erhöht.

  • Mit einer möglichst breiten Diversifikation ihrer Devisenreserven kann die Nationalbank ihre Anlagerisiken reduzieren und langfristig höhere Erträge erwirtschaften. Durch das Aktienengagement werden sowohl das Renditepotenzial als auch das Risikoprofil der Aktiven insgesamt verbessert.

  • Die SNB verfolgt mit ihren Aktienanlagen einen möglichst marktneutralen, passiven Investitionsansatz, indem sie die einzelnen Aktienmärkte in ihrer Gesamtheit abbildet und ihre Anlagen dadurch möglichst breit diversifiziert. Die SNB nimmt grundsätzlich keine Titelselektion vor und verzichtet auch auf eine Über- oder Untergewichtung einzelner Sektoren. Als Konsequenz daraus hält die Nationalbank Aktien aus den verschiedenen Wirtschaftssektoren gemäss deren Börsenkapitalisierung. Damit wird sichergestellt, dass das Portfolio den unterschiedlichen Risiken ungefähr im selben Mass ausgesetzt ist wie die Gesamtheit der global kotierten Unternehmen und dass sich strukturelle Veränderungen der globalen Wirtschaft auch im Portfolio der SNB widerspiegeln.

  • Ja, die Nationalbank weicht davon in zwei Fällen ab. Zum einen verzichtet sie aufgrund ihrer speziellen Rolle als Zentralbank auf Investitionen in Aktien von systemrelevanten Banken weltweit. Zum anderen fühlt sich die Nationalbank verpflichtet, im Rahmen ihrer Anlagepolitik die grundlegenden Normen und Werte der Schweiz zu berücksichtigen. Sie investiert somit nicht in Aktien und auch nicht in Anleihen von Unternehmen, deren Produkte oder Produktionsprozesse in grober Weise gegen gesellschaftlich breit anerkannte Werte verstossen.

  • Das heisst, dass die Nationalbank keine Wertschriften von Unternehmen erwirbt, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen, systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder in die Produktion international geächteter Waffen involviert sind. Unter geächteten Waffen werden B- und C-Waffen, Streumunition und Personenminen verstanden. Zusätzlich erwirbt die Nationalbank auch keine Aktien von Unternehmen, die in die Produktion von Nuklearwaffen für Staaten involviert sind, die nicht zu den fünf legitimen Atommächten gemäss UNO-Definition zählen. Unter dem Kriterium "systematisch gravierende Umweltschädigung" werden einzelne Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen ihrer Produktion beispielsweise Gewässer oder Landschaften systematisch vergiften oder die Biodiversität massiv schädigen.

  • Der Verfassungs- und Gesetzgeber hat der Nationalbank bewusst nicht die Aufgabe übertragen, mit ihrer Anlagepolitik gezielt Einfluss auf die Entwicklung bestimmter Wirtschaftssektoren auszuüben. Die Nationalbank betreibt daher nicht eine Strukturpolitik, die darauf ausgerichtet ist, eine positive oder negative Selektion einzelner Wirtschaftssektoren vorzunehmen mit dem Ziel, diesen einen Vorteil oder einen Nachteil zu verschaffen bzw. wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Wandel zu hemmen oder zu fördern. Die SNB berücksichtigt aber Klimaaspekte, indem sie unter dem Umweltkriterium auch Unternehmen ausschliesst, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf dem Abbau von Kohle zur Energiegewinnung basiert, weil in der Schweiz ein breiter Konsens für den Ausstieg aus der Kohle zur Energieerzeugung besteht.

  • Zur Eruierung der betreffenden Unternehmen überprüft die SNB regelmässig das ganze Anlageuniversum. Bei den Unternehmen, die in die Herstellung "geächteter Waffen" involviert sind, überprüft ein darauf spezialisierter externer Dienstleister das Anlageuniversum der SNB. Bezüglich Unternehmen, die auf den Abbau von Kohle zur Energiegewinnung fokussieren, richtet sich die SNB nach der entsprechenden Einstufung eines Indexanbieters. Die unter die übrigen Ausschlusskriterien fallenden Unternehmen werden mittels eines zweistufigen Prozesses eruiert. Die erste Stufe umfasst die Sichtung und Verarbeitung von öffentlich zugänglichen Informationen mit dem Ziel, Unternehmen zu identifizieren, deren Aktivitäten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit unter die Ausschlusskriterien fallen. Bei der zweiten Stufe wird für jedes identifizierte Unternehmen eine ausführliche Beurteilung darüber erstellt, ob es ausgeschlossen werden soll oder nicht. Die SNB stützt sich beim Entscheid über den Ausschluss von Unternehmen auf die Empfehlungen spezialisierter externer Dienstleister und überprüft ihre Entscheide regelmässig.

  • Die Nationalbank übt ihre Stimmrechte aus, wobei sie sich auf mittel- und grosskapitalisierte Unternehmen in Europa konzentriert, und arbeitet zu diesem Zweck auch mit externen Dienstleistern zusammen. In den USA übt sie ihre Stimmrechte nicht aus. Bei der Stimmabgabe konzentriert sich die SNB auf Aspekte der guten Unternehmensführung. Eine gute Unternehmensführung trägt langfristig zu einer positiven Entwicklung der Unternehmen und damit der Anlagen bei. Die konkrete Stimmabgabe stützt sich auf eine interne Stimmrechtsrichtlinie der SNB. Die externen Dienstleister nehmen die fachliche Interpretation der Stimmrechtsrichtlinie vor und wenden diese auf die Abstimmungsvorlagen der Aktionärsversammlungen an. Die SNB steht in regelmässigem Kontakt mit den externen Dienstleistern und überwacht die korrekte Interpretation der Stimmrechtsrichtlinie.

  • Die Nationalbank steht der Idee eines Staatsfonds ablehnend gegenüber. Die Nationalbank muss bei der Anlagetätigkeit die geldpolitischen Bedürfnisse berücksichtigen und die Flexibilität behalten, die Grösse und Zusammensetzung ihrer Bilanz zu bestimmen. In einem Staatsfonds wären die Aktiven zudem denselben Wechselkursrisiken ausgesetzt wie die Währungsreserven der Nationalbank, und auch ein deutlich höherer Anteil an realen Anlagen wie Aktien böte keinen Schutz vor Wertschwankungen. Mit ihrem Ansatz, einen Teil der Währungsreserven breit gestreut in Aktien und Unternehmensanleihen zu investieren, kann die Nationalbank den positiven Risiko-Ertrags-Beitrag dieser Anlageklassen nutzen. Gleichzeitig behält sie die Flexibilität, um ihre Geld- und Anlagepolitik an die jeweiligen neuen Bedürfnisse anpassen zu können.

  • Dieses Portfolio wird indexnah in Anleihen mit hoher Bonität investiert. Der Portfoliobestand entspricht daher mehrheitlich der Marktzusammensetzung. Das Portfolio besteht einerseits aus Anleihen der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinden. Andererseits enthält das Portfolio Anleihen von anderen Staaten, Schweizer Pfandbriefe, Anleihen von internationalen Organisationen mit Sitz im Inland und ausländische Unternehmensanleihen in Franken. Die Anleihen der Eidgenossenschaft werden auf dem Sekundärmarkt gekauft und dürfen nicht aus einer Emission am Primärmarkt erworben werden (siehe Fragen und Antworten zur Unabhängigkeit der Nationalbank und ihrem Verhältnis zum Bund). Alle anderen Anleihen dürfen sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt gekauft werden. Das gesamte Frankenportfolio beträgt weniger als 0,5% der Aktiven der Nationalbank.

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