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Die Nationalbank - fest verankert auch in unruhigen Zeiten

24. April 2026
Barbara Janom Steiner, Präsidentin des Bankrats
118. ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Bern

Zusammenfassung

Die Nationalbank ist institutionell gut und solide aufgestellt. Ihre einzigartige Rechtsform einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft, die unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet wird, ist seit ihrer Gründung unverändert. Diese spezielle institutionelle Ausgestaltung trägt massgeblich zur Unabhängigkeit und zur Stabilität des Noteninstituts bei. Die Zusammensetzung des Aktionariats zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Kontinuität aus. Alle Kantone sind Aktionäre der Nationalbank, ebenso alle Kantonalbanken. Der Bund hingegen ist nicht an der Nationalbank beteiligt. Durch ihr breit gestreutes Privataktionariat ist die Nationalbank zudem in der Schweizer Bevölkerung fest verwurzelt. Diese institutionelle Verankerung der Nationalbank hat sich bewährt und muss gepflegt werden.

In unruhigen Zeiten wird Stabilität zu einem besonders wertvollen Gut. Genau dafür steht die Schweizerische Nationalbank seit jeher. Ihr Auftrag, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei die wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen, bildet die Grundlage ihres Handelns. Die stabilitätsorientierte Geldpolitik ist das Resultat klarer Prinzipien: institutionelle Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz und eine konsequente Ausrichtung am gesetzlichen Auftrag. Die SNB handelt nicht getrieben von kurzfristigen Impulsen, sondern auf der Basis sorgfältiger Analysen und mit einem klaren Blick für das langfristige Gesamtinteresse der Schweiz. Gerade das macht sie zu einem verlässlichen Orientierungspunkt in einem oft unruhigen Umfeld.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Meine Damen und Herren
Liebe Gäste

Bereits meine letztjährige Ansprache habe ich mit einem Hinweis auf eine Zeit der Verunsicherung und der Unruhe begonnen. Angesichts des aktuellen Weltgeschehens muss man leider feststellen, dass die Unsicherheit nicht abgenommen hat. Im Gegenteil: Sie ist noch viel grösser geworden und damit auch meine Sorge mit Blick auf gewisse Veränderungen. Wir leben in einer neuen westlichen Welt, einer Welt, in der sich die Wertehaltung massgeblich verändert. Einer Welt, in der Rechtsstaatlichkeit, freie Meinungsäusserung, demokratische Errungenschaften und internationale Organisationen und Staatenbündnisse in Frage gestellt werden, in der Drohungen und martialische Rhetorik zur Tagesordnung gehören und kriegerische Auseinandersetzungen und Zerstörung nicht gescheut werden. In solch beunruhigenden Zeiten kann die Rückbesinnung auf die eigenen Wurzeln hilfreich sein. Genau das möchte ich anhand unserer Nationalbank aufzeigen, unter anderem mit den Überlegungen bei der Gründung der Nationalbank, ihrer speziellen Rechtsform und der Entwicklung und Zusammensetzung des Aktionariats.

Der lange Weg zur Gründung der Nationalbank

Verehrte Anwesende, blicken wir in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Im jungen Bundesstaat gaben zahlreiche Kantonalbanken und private Emissionsbanken eigene Banknoten heraus. Dieses System wies jedoch bedeutende Schwächen auf, weshalb man sich auf eine Zentralisierung des Notenwesens einigte. 1891 wurde dem Bund in der Verfassung das alleinige Recht zur Banknotenausgabe übertragen, das er später der Nationalbank übergab. Bis die Nationalbank im Jahr 1907 ihre Geschäftstätigkeit aufnahm, vergingen jedoch noch 16 Jahre.

Vor der Gründung mussten zwei zentrale Fragen geklärt werden: die Rechtsform der Zentralbank und die Entschädigung der Kantone. In der Rechtsformfrage standen sich die Anhänger einer Staatsbank und jene einer privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaft gegenüber. Die Befürworter einer Staatsbank wollten eine öffentliche Institution mit Nähe zum Bund und Sitz in Bern. Die Vertreter einer Aktiengesellschaft betonten hingegen die Unabhängigkeit von der Politik und bevorzugten die Nähe zum Finanzplatz und damit Zürich als Standort.

Nach langem Ringen fand man einen typisch schweizerischen Kompromiss: Die Nationalbank wurde als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft gegründet, die unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes steht. Sie bekam zwei Sitze in Bern und Zürich. Die Kantone wurden am Kapital und am Gewinn beteiligt. Für sie war ein Anteil von zwei Fünfteln des Aktienkapitals reserviert und es wurde festgelegt, dass sie mindestens zwei Drittel des Nationalbankgewinns erhalten.

Auch die ehemaligen privaten Emissionsbanken wurden mit einem Anteil von einem Fünftel beteiligt, ebenso Privatpersonen, indem die restlichen zwei Fünftel der Aktien zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt wurden. Die Aktien wurden bewusst breit gestreut, wobei kleinere Zeichnungen bevorzugt wurden, um die Nationalbank in der Bevölkerung zu verankern.

Eine einzigartige Rechtsform

Meine Damen und Herren, es ist aussergewöhnlich, dass eine Zentralbank Aktionäre hat und ihre Aktien auch von Privatpersonen gehalten werden können. Weltweit sind solche Modelle die Ausnahme; die meisten Zentralbanken haben kein privates Aktionariat.

Die Aktien der Nationalbank sind nicht mit jenen anderer Gesellschaften zu vergleichen. Denn die Nationalbank erfüllt einen öffentlichen Auftrag und wird unter Aufsicht des Bundes geführt. Deshalb sind die Aktionärsrechte eingeschränkt. Die Dividende ist auf maximal 6% des Aktienkapitals begrenzt, da ein allfälliger Gewinn lediglich als Nebenprodukt der Auftragserfüllung entsteht und grösstenteils an Bund und Kantone fliesst.

Auch das Stimmrecht ist auf 100 Stimmen beschränkt, wobei öffentlich-rechtliche Aktionäre von dieser Beschränkung ausgenommen sind. Die Kompetenzen der Generalversammlung sind ebenfalls limitiert: Sie kann keine Anträge zur Geld- oder Anlagepolitik stellen, sondern lediglich zu organisatorischen Fragen.

Diese Struktur dient der Sicherung der Unabhängigkeit der Nationalbank. Sie hat sich bewährt und wurde auch bei der Revision des Nationalbankgesetzes 2003 bestätigt. Die Unabhängigkeit ermöglicht eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik und schützt vor politischer Einflussnahme.

Bemerkenswert stabiles Aktionariat

Das Aktionariat der Nationalbank ist über Jahrzehnte hinweg bemerkenswert stabil geblieben, insbesondere bei den Kantonen und Kantonalbanken. Die Kantone halten rund 39% des Kapitals, die Kantonalbanken knapp 12%. Die grössten Aktionäre sind die Kantone Bern und Zürich. Der Bund hält keine Aktien.

Die restlichen 49% liegen bei privaten Aktionären, mehrheitlich aus der Schweiz, mit einem kleinen Anteil von 9% aus dem Ausland. Trotz einer gewissen Internationalisierung ist die Aktionärsstruktur insgesamt stabil geblieben. Die Nationalbank verfügt damit weiterhin über ein breit abgestütztes Aktionariat und ist in der Bevölkerung fest verankert.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Die Nationalbank ist institutionell gut und solide aufgestellt. Diese institutionelle Stabilität und Kontinuität bilden eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Erfüllung des Auftrags im Gesamtinteresse des Landes. Die Rechtsform der Nationalbank als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ist seit ihrer Gründung unverändert und trägt massgeblich zur Unabhängigkeit und zur Stabilität des Noteninstituts bei. Die Zusammensetzung des Aktionariats zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Kontinuität aus. Alle Kantone sind Aktionäre der Nationalbank, ebenso alle Kantonalbanken. Durch ihr breit gestreutes Privataktionariat ist die Nationalbank zudem in der Schweizer Bevölkerung fest verwurzelt. Diese institutionelle Verankerung der Nationalbank hat sich bewährt. In unruhigen Zeiten ist dies ganz besonders wertvoll und muss gepflegt werden.

Schlusswort

Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, in der sich geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Unsicherheiten und dynamische Entwicklungen an den Finanzmärkten überlagern. In einem solchen Umfeld wird Stabilität zu einem besonders wertvollen Gut. Genau dafür steht die Schweizerische Nationalbank seit jeher. Ihr Auftrag, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei die wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen, bildet die Grundlage ihres Handelns.

Beim Auftrag der Nationalbank geht es im Kern um Vertrauen - Vertrauen in die Stabilität unserer Währung und in die Verlässlichkeit unserer Institutionen. Gerade dann, wenn Märkte unter Druck geraten, Inflation anzieht oder globale Krisen Unsicherheit schaffen, zeigt sich, wie wichtig eine besonnene und unabhängige Zentralbank ist. Die SNB handelt nicht getrieben von kurzfristigen Impulsen, sondern auf der Basis sorgfältiger Analysen und mit einem klaren Blick für das langfristige Gesamtinteresse der Schweiz.

Die stabilitätsorientierte Geldpolitik ist das Resultat klarer Prinzipien: institutionelle Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz und eine konsequente Ausrichtung am gesetzlichen Auftrag. Die Nationalbank entzieht sich bewusst kurzfristigen politischen Einflüssen und schafft damit die Voraussetzung für glaubwürdiges und nachhaltiges Handeln. Gerade das macht sie zu einem verlässlichen Orientierungspunkt in einem oft unruhigen Umfeld. Davon profitieren alle: Die Haushalte werden vor Kaufkraftverlust geschützt, und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit durch verlässliche Rahmenbedingungen.

Gleichzeitig bedeutet Stabilität keineswegs Stillstand. Die Herausforderungen verändern sich laufend - sei es durch globale Verschiebungen, technologische Innovationen oder unerwartete Krisen. Eine starke Zentralbank zeichnet sich deshalb nicht nur durch Beständigkeit, sondern auch durch Anpassungsfähigkeit aus. Stabilität entsteht dort, wo Kontinuität und Weiterentwicklung zusammenspielen.

So bleibt die Schweizerische Nationalbank auch in Zukunft ein verlässlicher Pfeiler unseres Landes - sie gibt Orientierung, schafft Vertrauen und trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweiz wirtschaftlich stabil und erfolgreich bleibt.

Ich möchte meine Rede nicht schliessen, ohne mich zu bedanken. Ich danke meinen Bankratskolleginnen und -kollegen für ihren grossen Einsatz und ihre Kollegialität. Danken möchte ich auch dem Direktorium mit seinem Präsidenten Martin Schlegel für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.

Zum Schluss möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nationalbank für ihr grosses Engagement und ihren täglichen Einsatz zugunsten der SNB danken. Ebenso danke ich Ihnen, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Treue und Ihr Vertrauen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Beteiligte Personen

  • Barbara Janom Steiner
    Präsidentin des Bankrats

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