Die Nationalbank - Fokussierung auf das gesetzliche Mandat im Gesamtinteresse des Landes

30. April 2021
113. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Zürich

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Zusammenfassung

Die Corona-Pandemie hat neben massiven gesundheitlichen Auswirkungen auch gravierende wirtschaftliche Konsequenzen für die Haushalte und die Unternehmen in der Schweiz. Damit die Geldpolitik einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten kann, muss der Betrieb der Schweizerischen Nationalbank (SNB) jederzeit sichergestellt sein. Die SNB hat nach dem Ausbruch der Pandemie im Frühling 2020 umfangreiche Vorkehrungen getroffen, damit sie ihren Auftrag auch unter den erschwerten Bedingungen erfüllen kann. Zentral ist das interne Schutzkonzept samt Verhaltensregeln, das laufend überprüft und angepasst wird. Die SNB griff dabei auf Strukturen, Ressourcen und Prozesse zurück, die im Rahmen des Geschäftskontinuitätsmanagements in den vergangenen Jahren entwickelt worden waren. Zudem konnte sie die Erfahrungen aus den regelmässigen Übungen der Krisenorganisation nutzen.

Für die SNB ist es entscheidend, dass sie über hochqualifizierte, engagierte und krisenerprobte Mitarbeitende verfügt, die bereit sind, Sondereinsätze zu leisten. Die SNB will daher eine attraktive Arbeitgeberin sein, die optimale Arbeitsbedingungen bietet. Bereits in den letzten Jahren sind die Prozesse im Personalbereich stetig weiterentwickelt worden. Im Herbst 2020 wurden Vorwürfe gegen die SNB betreffend Mobbing, Diskriminierung und Sexismus publik. Eine umgehend eingeleitete Untersuchung kam zum Schluss, dass es diesbezüglich kein systemisches Problem bei der SNB gibt. Die SNB hat den Vorfall aber zum Anlass genommen, die Prozesse im Personalbereich umfassend zu überprüfen. Zudem wird die Diversitätsstrategie weiterentwickelt.

Auch in der Coronakrise hat sich das enge gesetzliche Mandat der SNB bewährt. Sie ist verpflichtet, die Preisstabilität zu gewährleisten und hat dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Würden der SNB weitere Ziele auferlegt, müsste sie entscheiden, welches Ziel gerade Priorität hat. Willkür und Unvorhersehbarkeit liessen sich kaum vermeiden, worunter die Glaubwürdigkeit und Schlagkraft der Institution litten. Auch in Krisenzeiten muss das Mandat daher auf ein klares Ziel begrenzt sein. Die fein austarierte Governance der SNB trägt dazu bei, dass das Noteninstitut seinen gesetzlichen Auftrag optimal erfüllen kann. So verfügt die SNB mit der Generalversammlung der Aktionäre, dem Bankrat, dem Direktorium und der Revisionsstelle über vier Organe, denen klare Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. Dies gewährleistet, dass jedes Organ seine jeweilige Aufgabe bestmöglich wahrnehmen kann.

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Beteiligte Personen

  • Barbara Janom Steiner
    Präsidentin des Bankrats

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