SNB nimmt Anpassung bei der Verzinsung von Sichtguthaben vor
Reduktion des Faktors für die Limite von 18 auf 16,5
Die Nationalbank reduziert per 1. November 2025 den Faktor für die Limite zur Verzinsung von Sichtguthaben mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber von 18 auf 16,5. Die Berechnungsgrundlage der Limite bleibt unverändert: für mindestreservepflichtige Banken entspricht die Limite dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserveerfordernisse über die letzten drei Jahre, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor; die übrigen Girokontoinhaber verfügen weiterhin über eine fixe Limite.1
Sichtguthaben bis zur Limite werden zum SNB-Leitzins, Sichtguthaben darüber zum SNB-Leitzins abzüglich eines Abschlags verzinst. Nicht verzinst werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden.
Die Faktorsenkung wirkt dem Anstieg der Limiten aufgrund der Erhöhung des Mindestreserveerfordernisses per 1. Juli 2024 entgegen.2 Damit stellt die Faktorsenkung eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicher und unterstützt einen aktiven Geldmarkt. Die aktuelle geldpolitische Ausrichtung ändert sich durch die Faktoranpassung nicht. Die Nationalbank überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben regelmässig und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.
- Vgl. Merkblatt zur Verzinsung von Sichtguthaben.
- Vgl. Medienmitteilung zur letzten Faktoranpassung vom Juni 2025 sowie die Medienmitteilung Nationalbank erhöht Mindestreserveerfordernis der Banken.