Generalversammlung 2023
Aktuelle Informationen
Die 115. ordentliche Generalversammlung der SNB findet am Freitag, 28. April 2023, um 10.00 Uhr im Kursaal Bern, Kornhausstrasse 3, Bern, statt.
Termine und Zutrittsbedingungen
Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Daten und Hinweise:
Datum der Generalversammlung
28. April 2023, 10.00 Uhr
Ort
Kursaal Bern, Kornhausstrasse 3, 3013 Bern
Versand der Einladungen und Antwortscheine
4. April 2023
Anmeldung
Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen möchten, sind gebeten, ihre Zutrittskarte entweder schriftlich (mit dem mit der Einladung verschickten, ausgefüllten und unterzeichneten Antwortschein an ShareCommService AG, Generalversammlung SNB 2023, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg) oder elektronisch (Benutzerkonto auf der Online-Plattform der ShareCommService AG) zu bestellen. Auf elektronischem Weg kann die Zutrittskarte bis zum 26. April 2023 um 12.00 Uhr mittags bestellt werden.
Teilnahmerecht
Zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt sind die im Aktienbuch eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre (Art. 37 Abs. 1 NBG).
Teilnahmeberechtigt ist, wer am 20. April 2023 als Aktionärin oder Aktionär im Aktienregister eingetragen ist und deren/dessen Aktien bis zur Generalversammlung nicht ausgetragen wurden.
Es werden lediglich Anerkennungsgesuche behandelt, welche bis zum 19. April 2023 um 09.00 Uhr beim Aktienregister eintreffen.
Die SNB anerkennt nur einen Vertreter für jede Aktie (Art. 3 Reglement über die Anerkennung und Vertretung von Aktionären der Schweizerischen Nationalbank).
Versand der Zutrittskarten samt Stimmmaterial
Ab 6. April 2023
Einreichung von Anträgen
Allfällige Verhandlungsgegenstände mit Anträgen von Aktionärinnen und Aktionären müssen von mindestens 20 Aktionärinnen und Aktionären unterzeichnet sein und der Präsidentin des Bankrats bis zum 6. Februar 2023 schriftlich eingereicht werden (Art. 35 Abs. 2 NBG).
Über Anträge zu Verhandlungsgegenständen, die nicht in der Einberufung angekündigt wurden, können keine Beschlüsse gefasst werden (Art. 35 Abs. 3 NBG).
Vertretung durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin
Als unabhängige Person für die Stimmrechtsvertretung im Sinne von Art. 689c OR wird wiederum Frau Beatrice Stuber-Jordi, Notarin, bzw. im Verhinderungsfall Herr Olivier Jann, Notar (beide Notariat Stuber-Jordi, Thunstrasse 72, 3074 Muri bei Bern), amtieren.
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich an der Generalversammlung durch die unabhängige Stimmrechtsvertretung vertreten lassen möchten, können ihre Vollmacht und ihre Instruktionen entweder schriftlich (siehe Vollmachts- und Instruktionsformular) oder elektronisch (Online-Plattform der ShareCommService AG) erteilen. Die Vollmachts- und Instruktionserteilung kann bis zum 26. April 2023 um 12.00 Uhr mittags erfolgen.
Über die Stimmenverhältnisse bewahrt die unabhängige Stimmrechtsvertreterin bis zur Abstimmung an der Generalversammlung Stillschweigen. Sie darf auch der SNB keine Auskunft darüber erteilen.
Die unabhängige Stimmrechtsvertreterin enthält sich der Stimme, wenn Vertretungsvollmachten an sie gerichtet werden, die keine Weisungen enthalten.
Zuhanden der SNB eingereichte, unterzeichnete Antwortscheine ohne persönliche Teilnahmeerklärung und ohne Angabe einer Vertretung werden an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin weitergeleitet, falls sie mit Stimminstruktionen verbunden sind. Ist Letzteres nicht der Fall, werden diese Antwortscheine als persönliche Anmeldungen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre betrachtet.
Vertretung durch eine andere Aktionärin oder einen anderen Aktionär
Jede Aktionärin oder jeder Aktionär kann eine andere Aktionärin oder einen anderen Aktionär schriftlich bevollmächtigen, sie oder ihn an der Generalversammlung zu vertreten (Art. 37 Abs. 2 NBG).
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich an der Generalversammlung durch eine andere Aktionärin oder einen anderen Aktionär vertreten lassen möchten, sind gebeten, ihre/n Vertreter/in mittels Antwortschein zu bezeichnen.
Finanzbericht und Bericht der Revisionsstelle
Der Finanzbericht 2022 und der Bericht der Revisionsstelle sind auf www.snb.ch, Publikationen, abrufbar und liegen ab dem 6. April 2023 bei den Sitzen Bern und Zürich der Nationalbank auf. Die Berichte können schriftlich (Antwortschein) oder elektronisch (Online-Plattform der ShareCommService AG) bestellt werden.
Bekanntmachungen
Die Einberufung der Generalversammlung sowie Bekanntmachungen an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgen durch Brief an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen und durch einmalige Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 28 NBG).
Datum der nächsten Generalversammlung
26. April 2024, 10.00 Uhr