Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2025
Die Schweizerische Nationalbank weist für das erste Halbjahr 2025 einen Verlust von 15,3 Mrd. Franken aus.
Der Verlust auf den Fremdwährungspositionen betrug 22,7 Mrd. Franken. Auf dem Goldbestand resultierte ein Bewertungsgewinn von 8,6 Mrd. Franken. Der Verlust auf den Frankenpositionen belief sich auf 1,0 Mrd. Franken.
Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig. Starke Schwankungen sind deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis nur bedingt möglich.
Verlust auf den Fremdwährungspositionen
Der Verlust auf den Fremdwährungspositionen belief sich auf insgesamt 22,7 Mrd. Franken. Die Zins- und Dividendenerträge betrugen 6,2 Mrd. Franken bzw. 1,6 Mrd. Franken, denen Zinsaufwände von 0,5 Mrd. Franken entgegenstanden. Es resultierten Kursgewinne von 3,9 Mrd. Franken auf Zinspapieren und -instrumenten und von 10,0 Mrd. Franken auf Beteiligungspapieren und -instrumenten. Die wechselkursbedingten Verluste beliefen sich auf insgesamt 43,9 Mrd. Franken.
Bewertungsgewinn auf dem Goldbestand
Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsgewinn von 8,6 Mrd. Franken. Das Gold wurde per Ende Juni 2025 zu 84 247 Franken pro Kilo gehandelt (Ende 2024: 76 011 Franken).
Verlust auf den Frankenpositionen
Der Verlust auf den Frankenpositionen betrug insgesamt 1,0 Mrd. Franken. Er resultierte im Wesentlichen aus der Verzinsung der Sichtguthaben auf Girokonten von 0,7 Mrd. Franken. Zusätzliche Zinsaufwände in Höhe von 0,2 Mrd. Franken ergaben sich aus liquiditätsabschöpfenden Operationen. Die SNB schöpft Liquidität mit Repogeschäften und mit eigenen Schuldverschreibungen ab.
Rückstellungen für Währungsreserven
Per Ende Juni 2025 resultierte - vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven - ein Verlust von 15,3 Mrd. Franken.
Artikel 30 Abs. 1 NBG schreibt der Nationalbank vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.