Erfüllung des Mandats in schwierigen Zeiten - Die Nationalbank ist gewappnet

Barbara Janom Steiner, Präsidentin des Bankrats

114. ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Bern, 29.04.2022

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist seit längerer Zeit mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Deshalb ist es nicht selbstverständlich, dass es ihr gelungen ist, diese Herausforderungen adäquat anzugehen und ihr gesetzliches Mandat stets vollumfänglich zu erfüllen. Die Nationalbank entwickelt sich laufend weiter, um ihren verantwortungsvollen Aufgaben auch künftig nachkommen zu können. Durch eine Reihe von Forderungen, die an die SNB herangetragen wird, könnte die Erfüllung des Mandats aber erschwert oder gar gefährdet werden.

Auch im vergangenen Jahr prägte die Corona-Pandemie den Betrieb der SNB stark. Dank der ergriffenen Massnahmen, die sich bereits im Vorjahr als wirksam erwiesen hatten, konnte die Nationalbank ihren Auftrag trotz den erschwerten Bedingungen stets erfüllen. Ähnlich erfolgreich wie mit der Corona-Pandemie ist die SNB mit einer weiteren aussergewöhnlichen Situation umgegangen, nämlich dem Umstand, dass sich zwei Direktoriumsmitglieder in relativ kurzem Abstand einem medizinischen Eingriff unterziehen mussten. Der laufende Betrieb wurde durch die genannten Erschwernisse nicht tangiert, und die Nationalbank war zu jeder Zeit uneingeschränkt beschluss- und handlungsfähig. Die Nationalbank bewies eine hohe Resilienz und ihre Organisation sowie ihre Governance bewährten sich einmal mehr.

Obwohl sich die Vorwürfe betreffend Mobbing, Diskriminierung und Sexismus, die im Herbst 2020 überraschenderweise in einzelnen Medienberichten erhoben worden waren, als schlichtweg unzutreffend herausgestellt haben, nahm die Nationalbank, wo sinnvoll, weitere Optimierungen im Personalbereich vor. Diese umfassten erstens eine gezielte Optimierung der Prozesse betreffend Anstellungen, Beförderungen und Lohnfestlegungen. Zweitens eine Modernisierung des Prozesses für die Meldung von Regelverstössen unter Ausrichtung auf den allerneuesten Standard. Und drittens die Weiterentwicklung der Diversitätsstrategie sowie die Überprüfung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Die Gewissheit, dass die Nationalbank über vorbildliche Prozesse im Personalbereich verfügt, wurde durch die vorgenommenen Optimierungen nochmals gestärkt und durch externe Organisationen in Form von Zertifizierungen und die Verleihung von Gütesiegeln bestätigt. Während die Voraussetzungen zur Erfüllung des Mandats dank robusten Strukturen und hochqualifizierten Mitarbeitenden von innen her sichergestellt sind, ist sie durch Einflüsse von aussen zunehmend gefährdet. Gemeint sind damit die zahlreichen neuen Ideen zur Verwendung der Aktiva und der Gewinne, die von aussen an die Nationalbank herangetragen werden und die gleichzeitig wachsenden Begehrlichkeiten. Eine Zweckbindung der SNB-Gewinne oder eines Teils davon, ebenso wie eine Ausweitung ihres Mandats würde die Erfüllung ihres Auftrags, eine Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen, gravierend gefährden. Die Nationalbank darf deshalb bei der Ausübung ihrer für unser Land eminent wichtigen Funktion nicht durch sachfremde Vorgaben eingeschränkt werden.