Unsere Nationalbank - unabhängig und gut eingebettet

Jean Studer, Präsident des Bankrats

107. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Bern, 24.04.2015

Die aktive Krisenbekämpfungspolitik von Zentralbanken hat international eine breite Debatte über deren Auftrag und Unabhängigkeit, Verantwortung und Rechenschaft ausgelöst. Das Interesse der Öffentlichkeit an solchen institutionellen Fragen hat auch im Fall der Schweizerischen Nationalbank (SNB) spürbar zugenommen - und dies nicht erst seit der Aufhebung des Mindestkurses. Für eine sachbezogene Diskussion ist es nützlich, auf die Stärken des geltenden Regelwerks hinzuweisen: Der geldpolitische Auftrag der SNB ist präzise gefasst und der für die Erfüllung erforderliche Freiraum bei der Umsetzung gewährleistet. Die Unabhängigkeit der SNB ist ein reines Mittel zum Zweck; sie dient dazu, dass die SNB ihr Mandat möglichst gut wahrnehmen kann. Das Direktorium stützt seine geldpolitischen Entscheide auf eine breite Informationsbasis ab. Die umfassende Rechenschaftspflicht trägt dazu bei, die SNB fest in unser Staatswesen einzubetten.

Auch die Regeln für die Ermittlung und Verteilung des Gewinns der SNB bilden einen wichtigen Teil des institutionellen Rahmens. Sie sind darauf ausgerichtet, die Handlungsfähigkeit der SNB langfristig zu sichern. Deshalb legt der Gesetzgeber ein grosses Gewicht auf ein angemessenes Eigenkapital. Er räumt daher der Zuweisung an die Rückstellungen und damit der Bildung von Eigenkapital Priorität ein gegenüber der Zahlung der Dividende an die Aktionäre oder Ausschüttungen an Bund und Kantone. Nachdem die Aktionäre im Geschäftsjahr 2013 den ersten Dividendenausfall in der Geschichte der SNB hinnehmen mussten, sind 2014 die Voraussetzungen für die Zahlung einer Dividende und für Ausschüttungen gegeben. Bund und Kantone erhalten eine Zusatzausschüttung in Höhe von 1 Mrd. Franken. Dagegen ist es nicht möglich, die ausgefallene Dividende "nachzuholen", weil dafür die rechtliche Grundlage fehlt.

Der bewährte institutionelle Rahmen stellt sicher, dass die SNB die Bodenhaftung nie verliert. Hand in Hand mit der Unabhängigkeit der SNB geht nämlich die Pflicht, ihr geldpolitisches Handeln immer wieder zu erklären und darüber Rechenschaft abzulegen. Die SNB muss sich in der Geldpolitik stets vom langfristigen Gesamtinteresse der Schweiz leiten lassen. Dabei hat sie mitunter schwierige Güterabwägungen vorzunehmen. Die SNB darf ihre Augen nie vor den Realitäten verschliessen. Für die Schweiz als offene und mit dem Ausland eng verflochtene Volkswirtschaft ist insbesondere die internationale Entwicklung zentral. Vor diesem Hintergrund kann die SNB die Schweizer Volkswirtschaft nicht von allen Gefahren und Erschütterungen abschirmen.