Gewinne der SNB
Die Gewinnermittlung und die Gewinnverteilung der SNB sind im Nationalbankgesetz (Art. 30 und 31) geregelt: Die SNB bildet Rückstellungen, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft. Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals ausgerichtet. Der verbleibende Gewinn fällt zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
Zurzeit beträgt die jährliche Ausschüttung an Bund und Kantone 1 Mrd. Franken, wenn die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung nicht negativ wird.
Einzelheiten finden sich auf der Seite Gewinn und Gewinnverteilung.