Internationaler Währungsfonds

  • Der Internationale Währungsfonds (IWF) setzt sich für die Stabilität des globalen Währungs- und Finanzsystems sowie für makroökonomische Stabilität und Finanzstabilität in seinen Mitgliedländern ein. Seine Haupttätigkeiten sind die wirtschaftspolitische Überwachung, die Finanzhilfe an Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten sowie die technische Hilfe.

  • Der IWF ist die zentrale Institution für die internationale Währungskooperation für die Schweiz. Die Mitgliedschaft der Schweiz wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und von der Nationalbank gemeinsam wahrgenommen. Der Präsident des Direktoriums der Nationalbank vertritt die Schweiz im Gouverneursrat, dem obersten Entscheidungsgremium des IWF, das aus einem Vertreter jedes Mitgliedlandes besteht. Der Vorsteher des EFD ist eines von 24 Mitgliedern im Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (IMFC), dem Steuerungsgremium des IWF.

    Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied. Sie bildet gemeinsam mit Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe. Der Exekutivdirektor der Stimmrechtsgruppe hat einen der 24 Sitze im Exekutivrat, dem wichtigsten operativen Organ des IWF, inne. Den Exekutivdirektor der Stimmrechtsgruppe stellen die Schweiz und Polen seit November 2014 jeweils abwechselnd für zwei Jahre. Die Stelle des Schweizer Exekutivdirektors wird wechselweise von einem Vertreter des EFD und der Nationalbank besetzt. Das EFD und die Nationalbank legen die Politik der Schweiz im IWF fest und unterstützen den Exekutivdirektor der Stimmrechtsgruppe bei der Führung der Geschäfte.

  • Der IWF verfolgt und überprüft regelmässig - normalerweise einmal pro Jahr - die wirtschaftliche Entwicklung aller Mitgliedländer. Das letzte Assessment der Schweizer Volkswirtschaft ist verfügbar unter:

    Weniger häufig überprüft der IWF die Stabilität des Finanzsystems der Mitgliedländer. Das letzte Assessment des Schweizer Finanzsektors ist verfügbar unter:

  • Die folgenden mit der Mitgliedschaft beim IWF verbundenen finanziellen Leistungen werden von der Nationalbank erbracht (Stand Ende Februar 2024).

    Maximalbetrag
    Beansprucht
    Noch beanspruchbar
    Quote
    5'771 Mio. SZR
    (6'743 Mio. CHF)
    1'587 Mio. SZR
    (1'854 Mio. CHF)
    4'184 Mio. SZR
    (4'888 Mio. CHF)
    NKV
    11'081 Mio. SZR
    (12'947 Mio. CHF)
    0 Mio. SZR
    (0 Mio. CHF)
    11'081 Mio. SZR
    (12'947 Mio. CHF)
    Bilaterale Kreditlinie
    3'134 Mio. SZR
    (3'662 Mio. CHF)
    0 Mio. SZR
    (0 Mio. CHF)
    3'134 Mio. SZR
    (3'662 Mio. CHF)
    PRGT
    1'372 Mio. SZR
    (1'603 Mio. CHF)
    639 Mio. SZR
    (747 Mio. CHF)
    733 Mio. SZR
    (856 Mio. CHF)
    RST
    500 Mio. SZR
    (584 Mio. CHF)
    500 Mio. SZR
    (584 Mio. CHF)
    0 Mio. SZR
    (0 Mio. CHF)
    SZR Voluntary Trading Arrangement
    4'410 Mio. SZR
    (5'152 Mio. CHF)
    647 Mio. SZR
    (788 Mio. CHF)
    3'736 Mio. SZR
    (4'365 Mio. CHF)

    Sonderziehungsrecht

    Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist die Recheneinheit des IWF, die sich aus den gewichteten Kursen der Währungen US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, Yen und Pfund berechnet.

    Quoten

    Die Quoten bilden die wichtigste Finanzierungsquelle des IWF. Die Quoten der IWF-Mitgliedländer orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes. Die Quote der Schweiz beträgt 5'771,1 Mio. SZR, was 1,21% der IWF-Gesamtquote von 477 Mrd. SZR entspricht. Der beanspruchte Teil der Schweizer Quote, der dem IWF zur Verfügung gestellt wird, ist eine liquide Position, welche die SNB auf Verlangen beziehen kann.

    Neue Kreditvereinbarungen

    Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) bilden ein finanzielles Sicherheitsnetz für den IWF. Unter den NKV können dem IWF ergänzend zu seinen regulären Mitteln bei Bedarf bis zu 361 Mrd. SZR zur Verfügung gestellt werden. An den NKV beteiligen sich zurzeit 38 Länder. Die maximale Kreditzusage der Nationalbank unter den NKV beträgt 11'081,3 Mio. SZR. Der beanspruchte Teil der Schweizer Quote und die beanspruchten Mittel unter den NKV gehören zu den Währungsreserven.

    Bilaterale Kreditlinie

    Bilaterale Kreditvereinbarungen stärken die Darlehenskapazität des IWF, wenn die Ressourcen aus Quoten und NKV weitgehend ausgeschöpft sind. Bislang haben zahlreiche Mitgliedstaaten bzw. ihre Zentralbanken im Rahmen von bilateralen Kreditvereinbarungen Mittel in Höhe von insgesamt über 138 Mrd. SZR zugesagt. Die SNB hat dem IWF eine bilaterale Kreditlinie von 3'662 Mio. Franken gewährt.

    Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum

    Der Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT) vergibt Kredite an einkommensschwache Mitgliedländer zu Vorzugsbedingungen. Der PRGT wird über bilaterale Beiträge und IWF-eigene Mittel finanziert. Die Nationalbank erbringt den schweizerischen Beitrag zum PRGT-Kapital in Form von Krediten. Der Bund garantiert der Nationalbank die fristgerechte Rückzahlung der Kredite einschliesslich der Zinsen; zudem finanziert er die Zinssubventionen.

    Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit

    Der Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit (Resilience and Sustainability Trust, RST) vergibt Kredite an ärmere und vulnerable IWF-Mitgliedsländer. Diese Kredite unterstützen längerfristige makroökonomische Reformen und strukturelle Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels sowie bei der Pandemievorsorge. Damit soll nicht zuletzt die Stabilität und Resilienz des globalen Finanzsystems gestärkt werden. Der RST wird durch freiwillige Darlehen und Beiträge der Gläubigerländer finanziert. Die Nationalbank stellt dem IWF ein Darlehen zur Verfügung, das analog zum PRGT durch den Bund garantiert wird.

    Voluntary Trading Arrangements

    Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist nicht nur eine Recheneinheit, sondern auch eine vom IWF geschaffene Reservewährung und ein internationales Zahlungsmittel. Im Rahmen des Voluntary Trading Arrangement mit dem IWF hat sich die SNB verpflichtet, SZR gegen Devisen (US-Dollars, Euros) bis zu einer vereinbarten Höchstlimite von ±4410 Mio. SZR zu kaufen oder zu verkaufen.

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