Ausschüttungen der Nationalbank - trotz hoher Gewinne keine Selbstverständlichkeit

30. April 2021
113. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Zürich

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Zusammenfassung

Die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und die Ausschüttungen sorgen immer wieder für Diskussionen in unserem Land. Die Frage, wie der Gewinn der SNB verteilt werden soll, ist im Grundsatz schon im Vorfeld ihrer Gründung vor über 100 Jahren beantwortet worden. Mit dem Gewinn soll zunächst das Eigenkapital der Nationalbank aufgebaut und eine bescheidene Dividende an die Aktionäre ausgerichtet werden. Der verbleibende Gewinn steht dann der öffentlichen Hand zu, wobei davon mindestens zwei Drittel an die Kantone gehen.

Dass die Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone gehen, ist darauf zurückzuführen, dass die Gewinne der SNB auf ihrem Monopol über die Herausgabe des gesetzlichen Zahlungsmittels basieren. Im langfristigen Durchschnitt erzielt die Nationalbank dank des Notenmonopols Gewinne. Im heutigen Umfeld mit sehr tiefen Renditen und grossem Aufwertungsdruck auf den Franken ist das Erzielen eines Gewinns für die Nationalbank aber keine Selbstverständlichkeit. Die Erwirtschaftung eines Gewinns ist ohnehin nicht das Ziel der SNB. Die Bundesverfassung und das Nationalbankgesetz schreiben ihr vor, als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik zu führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Das geldpolitische Mandat der Nationalbank hat immer Vorrang, und manchmal müssen auch Verluste in Kauf genommen werden, um dieses Mandat zu erfüllen.

Seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 hat sich die Bilanzsumme der SNB vervielfacht. Mit der grösseren Bilanz ist zwar das absolute Ertragspotenzial gestiegen, aber auch das Verlustrisiko hat zugenommen. Weil die Robustheit der Bilanz Vorrang hat, bildet die SNB zuerst Rückstellungen, bevor allfällige Gewinne ausgeschüttet werden. Und weil auf einen Gewinn in diesem Jahr ein Verlust im nächsten folgen kann, zahlt die Nationalbank nicht den ganzen ausschüttbaren Gewinn auf einmal aus, sondern strebt eine Verstetigung der Ausschüttungen an. Die Bildung der sogenannten Ausschüttungsreserve wirkt wie ein Puffer, so dass Bund und Kantone nur selten mit Jahren konfrontiert sind, in denen nichts ausgeschüttet werden kann.

Anfang Jahr wurde eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement abgeschlossen. Sie trägt der deutlich gewachsenen Bilanz und der stark gestiegenen Ausschüttungsreserve Rechnung. Die jährliche Ausschüttung ist an die Höhe des Bilanzgewinns gebunden. Die maximale Ausschüttung beträgt 6 Mrd. Franken für den Fall, dass der Bilanzgewinn 40 Mrd. Franken übersteigt. Gleichzeitig hat die SNB die jährliche Mindestzuweisung an die Rückstellungen erhöht, um ihre Bilanz zu stärken.

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Beteiligte Personen

  • Thomas Jordan
    Präsident des Direktoriums

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