Gewinn und Aktie der Nationalbank im Fokus

27. April 2018
110. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Bern

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Zusammenfassung

Der rekordhohe Gewinn der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Jahr 2017 sowie der rasante Kursanstieg der SNB-Aktie in den vergangenen Monaten haben in der Öffentlichkeit viel Aufsehen erregt. Bei der Einschätzung beider Phänomene gilt es allerdings den besonderen Charakter der SNB zu berücksichtigen, der ihr aufgrund ihres öffentlichen Mandats zukommt.

Die SNB hat eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Im Unterschied zu anderen Unternehmen ist die Höhe des Gewinns daher kein Massstab dafür, wie erfolgreich sie ihre Aufgaben gelöst hat. Ihr Jahresergebnis hängt stark von der Entwicklung der Wechselkurse, der Kapitalmärkte und des Goldpreises ab und kann somit erheblichen Schwankungen unterworfen sein. Die umfangreichen Devisenkäufe in den letzten Jahren, mit denen die SNB dem Aufwertungsdruck auf den Franken entgegenwirkte, führten zu einer massiven Erhöhung ihrer Devisenreserven. Bereits kleine Wechselkursveränderungen können demzufolge erhebliche Ertragsschwankungen verursachen. Eine umsichtige Rückstellungspolitik ist deshalb gerade auch im aktuellen Umfeld unerlässlich, um die langfristige Handlungsfähigkeit der SNB sicherzustellen. Die Verteilung eines allfällig vorhandenen Bilanzgewinns ist im Nationalbankgesetz (NBG) genau und abschliessend festgelegt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Gewinn wie letztes Jahr sehr hoch ausfällt.

Die Rechtsform der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft, welche die SNB seit ihrer Gründung hat, bringt es mit sich, dass die SNB-Aktie ebenfalls besondere Merkmale aufweist. Im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften sind sowohl die Mitbestimmungs- als auch die Vermögensrechte der Aktionäre eingeschränkt. So ist z.B. das Stimmrecht eines Privataktionärs auf höchstens 100 Aktien limitiert. Zu den Restriktionen bei den Vermögensrechten gehört, dass die Dividendensumme maximal 6% des Aktienkapitals betragen kann. Der Grund für diese Beschränkung liegt darin, dass die Gewinne der SNB aus der Wahrnehmung ihres öffentlichen Auftrags resultieren. Die Gewinne stehen deshalb in erster Linie der öffentlichen Hand zu, nicht den Aktionären. Dasselbe gilt für die Vermögenswerte, auf welche die Aktionäre laut NBG selbst im Liquidationsfall keinen Anspruch hätten. Gemäss der Botschaft über die Revision des NBG vom Juni 2002 trägt diese Regelung dazu bei, spekulative Überbewertungen der SNB-Aktie, die gelegentlich aufgrund von Missverständnissen über die Rechte der Aktionäre entstehen, weniger wahrscheinlich zu machen.

Angesichts ihrer Besonderheiten ist die SNB-Aktie daher weniger als konventionelle Vermögensanlage zu betrachten. Vielmehr bringen die Aktionäre mit ihrem Engagement ihre Verbundenheit mit der Institution zum Ausdruck. Der SNB bietet die Rechtsform der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft einen adäquaten Rahmen, damit sie ihr Mandat mit der nötigen Unabhängigkeit möglichst gut wahrnehmen kann.

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Beteiligte Personen

  • Jean Studer
    Präsident des Bankrats

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