Auf der Zielgeraden: Das Too-big-to-fail-Projekt in der Schweiz

17. Mai 2011
International Center for Monetary and Banking Studies, Genf

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Zusammenfassung

Ein Konkurs einer Grossbank hätte für die Schweiz im Moment immense und unabsehbare negative Auswirkungen - nicht zuletzt wäre eine staatliche Rettung unumgänglich. Dieses Risiko ist nicht länger tragbar. Daher wurde über die letzten eineinhalb Jahre mit Hochdruck an einem Lösungsansatz zur Entschärfung der Too-big-to-fail-Problematik gearbeitet. Too-big-to-fail bedeutet, dass der Staat eine Bank retten muss, weil deren Untergang sonst die ganze Wirtschaft in starke Mitleidenschaft ziehen würde. Der Bundesrat hat diesbezüglich dem Parlament vor kurzem ein ausgewogenes, gut abgestimmtes Massnahmenpaket zur Beurteilung vorgelegt. Die integrale Umsetzung dieser Massnahmen wird wirksam zu einer wesentlichen Reduktion des Problems in der Schweiz beitragen. Die Wahrscheinlichkeit einer Grossbankenkrise und der ordnungs- und finanzpolitisch untragbare Zwang zur Staatshilfe im Krisenfall werden mit diesem Gesamtpaket deutlich reduziert, die Marktordnung wiederhergestellt.

Regulierung ist für die Regulierten jedoch nie gratis. Dies ist beabsichtigt und macht volkswirtschaftlich Sinn. Bedenken über das Ausmass möglicher negativer Auswirkungen sind aber unbegründet. Sowohl theoretisch wie auch empirisch deutet nichts darauf hin, dass die Schweizer Volkswirtschaft aufgrund der vorgeschlagenen Regulierung negativ betroffen sein wird. Nicht zuletzt wurde bei der Ausgestaltung der Regulierung den damit verbundenen Kosten Beachtung geschenkt. Insbesondere trägt das neu eingeführte Wandlungskapital dazu bei, die Kosten der erhöhten Eigenmittelvorschriften zu begrenzen. Zudem stellen die organisatorischen Massnahmen keinen übermässigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit und Verantwortung des Bankmanagements dar. Derartige Massnahmen können nur subsidiär angeordnet werden.

Die mit diesem Paket verbundene erhöhte Stabilität trägt dazu bei, dass letztlich nicht nur die Schweiz als solche, sondern auch der hiesige Finanzplatz deutlich gestärkt wird. Die vorgeschlagene Regulierungsanpassung wird zudem frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit für die Banken schaffen und gleichzeitig eine vernünftige, nachhaltige Entwicklung des Finanzplatzes fördern. Deren positiven Auswirkungen auf Einkommen und Beschäftigung der gesamten Schweizer Volkswirtschaft in der langen Frist sind hinlänglich bekannt.

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Beteiligte Personen

  • Thomas Jordan
    Vizepräsident des Direktoriums

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