Header

Suche

Nationalbank begrüsst Massnahmen zur Stärkung der Too-big-to-fail-Regulierung

12. August 2026

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) begrüsst die vom Bundesrat am 12. August 2026 vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der Bankenregulierung. Die vorgesehenen Massnahmen sind entscheidend, um regulatorische Schwachstellen zu beheben, welche die Krise der Credit Suisse aufgezeigt hat. Sie sind ein wichtiger Schritt, um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems weiter zu stärken.

Der Entwurf der Liquiditätsverordnung sieht vor, dass systemrelevante und mittelgrosse Banken ausreichend Sicherheiten für den Zugang zur Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken vorbereiten müssen. Damit die SNB im Bedarfsfall Liquiditätsunterstützung leisten kann, müssen Banken in der Lage sein, ihre Aktiven als Sicherheiten an die SNB zu übertragen. Für die Stärkung der Finanzstabilität ist weiter wichtig, dass möglichst viele Banken die Vorbereitungen treffen, um an der Erweiterten Liquiditätsfazilität (ELF), die ab Anfang 2027 zur Verfügung stehen wird, teilzunehmen.

Die SNB begrüsst auch die weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der Stabilisierungsplanung und Abwicklungsfähigkeit der systemrelevanten Banken, der Frühinterventionsmöglichkeiten der FINMA sowie der Zusammenarbeit der Behörden bei der Prävention und Bewältigung von Finanzkrisen.

Zusammen mit den vom Bundesrat am 22. April 2026 angekündigten Massnahmen sind die heute kommunizierten Massnahmen aus Sicht der SNB zentral, um die Too-big-to-fail-Regulierung zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit des Schweizer Finanzsystems zu stärken.

Weiterführende Informationen finden sich auf der SNB-Website.

Ihre Einstellungen

Erforderlich: Diese Cookies (z.B. zum Speichern Ihrer IP-Adresse) können nicht abgelehnt werden, da sie notwendig sind, um den Betrieb der Website zu gewährleisten. Diese Daten werden nicht weiter ausgewertet.
Analyse: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu dieser Kategorie geben, werden Daten wie IP-Adresse, Standort, Geräteinformationen, Browser-Version und Besucherverhalten gesammelt. Dabei werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, die Informationen über Ihr Nutzerverhalten erfassen. Diese Daten werden für SNB-interne Zwecke ausgewertet und 2 Jahre aufgehoben.
Drittanbieter: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu dieser Kategorie geben, werden Services von Dritten (z.B. zur Ergänzung der SNB-Website mit multimedialen Inhalten) aktiviert, die Personendaten sammeln, diese bearbeiten und ins Ausland weltweit bekannt geben sowie Cookies setzen. Die entsprechenden Datenschutz-Regelungen sind in der Datenschutzerklärung für die Website der Schweizerischen Nationalbank verlinkt.

Wählen Sie Ihre gewünschten Einstellungen:

Diese Website verwendet Cookies, Analysetools und weitere Technologien, um angeforderte Funktionen, Inhalte und Dienste zur Verfügung zu stellen, angezeigte Inhalte zu personalisieren, Verknüpfungen zu Sozialen Medien anzubieten und die Nutzung der Website zur Verbesserung ihrer Bedienbarkeit in anonymisierter Form zu analysieren. Es werden dabei auch Personendaten an Dienstleister von Videodiensten ins Ausland weltweit bekanntgegeben und es kommen deren Analysetools zur Anwendung. Mehr Informationen finden Sie unter "Einstellungen verwalten".