Die Repogeschäfte der SNB

Mit dem Repogeschäft steuert die Schweizerische Nationalbank die Frankenliquidität im Finanzsystem und hält so die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinsen in Franken nahe am SNB-Leitzins. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Repogeschäften der SNB wie die repofähigen Effekten und aktuelle Rundschreiben an die Marktteilnehmenden.

Dokumente zu Repos und SNB-repofähigen Effekten

SNB-repofähige Effekten

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. e des Nationalbankgesetzes Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, sofern für die Darlehen ausreichende Sicherheiten geleistet werden. Die Offenmarktoperationen der SNB wie auch die Beanspruchung der zur Verfügung stehenden Fazilitäten erfolgen in der Regel über Repo-Geschäfte.

Als Sicherheit akzeptiert die SNB nur Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen. Die Kriterien für die Zulassung von Effekten sind im Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten aufgeführt. Als notenbankfähig gelten nur jene Effekten, die im Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten aufgelistet sind. Die SNB entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Effekten aus dem Verzeichnis. Alle Effekten im Verzeichnis sind Bestandteil des SNB GC Baskets.

Alle im SNB GC Basket enthaltenen Effekten werden aufgrund ihrer Eigenschaften auf weitere Baskets aufgeteilt. Der „L1 Basket“ umfasst Effekten in Franken und Fremdwährungen, in der Regel emittiert von Zentralbanken, öffentlichen Stellen sowie multilateralen Entwicklungsbanken. Der „L2A Basket“ umfasst alle übrigen im „SNB GC Basket“ enthaltenen Effekten. Zusätzlich werden Effekten in Franken in einen „L1 CHF Basket“ resp. „L2A CHF Basket“ zusammengefasst.

Die SNB unterhält das "Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten (SNB GC Basket)" und publiziert täglich eine aktualisierte Version. Zusätzlich zum Verzeichnis führt die SNB ein File mit den Mutationen im SNB GC Basket. Auch dieses File wird täglich aktualisiert und weist die Aufnahmen, Ausschlüsse und Verfälle der letzten zwölf Monaten aus. Ein tägliches Update des aktuellen Verzeichnisses der SNB-repofähigen Effekten kann mittels RSS-Feed abonniert werden.

Die SNB-Repofähigkeit von Effekten kann mithilfe der Online-Effekten-Abfrage überprüft werden. Analog dazu kann mit der Online-Mutationen-Abfrage gezielt nach Neuaufnahmen (New), Ausschlüssen (Exclusion) oder Verfällen (Redemption) von Effekten im SNB GC Basket gesucht werden. Die Sucheinstellungen lassen sich speichern (Favorit) oder direkt als CSV beziehungsweise XML exportieren.

Die unten auf dieser Seite angebotenen beiden Tabellen des Verzeichnisses verwenden die Version 2007 von Microsoft Excel (Dateiformat: "xlsx"). Anwender mit älteren Excel-Versionen sind gebeten, die Tabellen im CSV-Format herunterzuladen (siehe Online-Effekten-Abfrage bzw. Online-Mutationen-Abfrage).

Für Gesuche um Aufnahme von Effekten in das Verzeichnis sowie bei Fragen zum Verzeichnis, den Mutationen oder dem Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten kontaktieren Sie bitte die Führungseinheit Portfolio & Financial Data Administration des III. Departementes der SNB: E-Mail repo.administration@snb.ch. Grundsätzlich äussert sich die SNB nicht vor dem Zeitpunkt der Liberierung über die Aufnahme in das Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten.

Effekten-Abfrage

Die Kriterien für die Zugehörigkeit von Effekten zu hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA), werden in der revidierten Liquiditätsverordnung definiert. Die Zuordnung SNB-repofähiger Effekten nach HQLA-Kriterien basiert auf der Auslegung dieser Kriterien durch die SNB und berücksichtigt keine institutsspezifischen Gegebenheiten. Die FINMA kann in Ausführungsbestimmungen weitere Vorgaben definieren. Im Zusammenhang mit dieser Einteilung bietet die SNB keine Gewähr jedwelcher Art und lehnt jegliche Haftung ab.

Mutationen-Abfrage

Die Kriterien für die Zugehörigkeit von Effekten zu hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA), werden in der revidierten Liquiditätsverordnung definiert. Die Zuordnung SNB-repofähiger Effekten nach HQLA-Kriterien basiert auf der Auslegung dieser Kriterien durch die SNB und berücksichtigt keine institutsspezifischen Gegebenheiten. Die FINMA kann in Ausführungsbestimmungen weitere Vorgaben definieren. Im Zusammenhang mit dieser Einteilung bietet die SNB keine Gewähr jedwelcher Art und lehnt jegliche Haftung ab.

Rundschreiben an die Marktteilnehmenden

Einstellung Repogeschäfte mit fixem Reposatz in den liquiditätsabschöpfenden Repoauktionen Einstellung Repogeschäfte mit fixem Reposatz in den liquiditätsabschöpfenden Repoauktionen
Einstellung Repogeschäfte mit fixem Reposatz in den liquiditätsabschöpfenden Repoauktionen
Einsatz von auf den SNB-Leitzins indexierten Repogeschäften Einsatz von auf den SNB-Leitzins indexierten Repogeschäften
Einsatz von auf den SNB-Leitzins indexierten Repogeschäften
Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen (SNB Bills) und Einsatz von liquiditätsabschöpfenden Repogeschäften Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen (SNB Bills) und Einsatz von liquiditätsabschöpfenden Repogeschäften
Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen (SNB Bills) und Einsatz von liquiditätsabschöpfenden Repogeschäften
Kollektive Kapitalanlagen als Teilnehmer am Repo-System Kollektive Kapitalanlagen als Teilnehmer am Repo-System
Kollektive Kapitalanlagen als Teilnehmer am Repo-System
Auf den SNB-Leitzins indexierte Repogeschäfte Auf den SNB-Leitzins indexierte Repogeschäfte
Auf den SNB-Leitzins indexierte Repogeschäfte
Ausschluss Libor-basierter Floating-Rate Notes aus dem Kreis der SNB-repofähigen Effekten Ausschluss Libor-basierter Floating-Rate Notes aus dem Kreis der SNB-repofähigen Effekten
Ausschluss Libor-basierter Floating-Rate Notes aus dem Kreis der SNB-repofähigen Effekten
Anpassung des Sondersatzes und punktuelle Liquiditätszuführung mittels Offenmarktoperationen Anpassung des Sondersatzes und punktuelle Liquiditätszuführung mittels Offenmarktoperationen
Anpassung des Sondersatzes und punktuelle Liquiditätszuführung mittels Offenmarktoperationen
Anpassung der Kriterien für SNB-repofähige Effekten (Brexit) Anpassung der Kriterien für SNB-repofähige Effekten (Brexit)
Anpassung der Kriterien für SNB-repofähige Effekten (Brexit)
Anpassung der Kriterien für SNB-repofähige Effekten Anpassung der Kriterien für SNB-repofähige Effekten
Anpassung der Kriterien für SNB-repofähige Effekten
Rundschreiben an die Banken: Versicherungen als neue Teilnehmer am Repo-System, Gleichbehandlung bezüglich Verrechnungssteuer Rundschreiben an die Banken: Versicherungen als neue Teilnehmer am Repo-System, Gleichbehandlung bezüglich Verrechnungssteuer
Rundschreiben an die Banken: Versicherungen als neue Teilnehmer am Repo-System, Gleichbehandlung bezüglich Verrechnungssteuer
Schweizerische Nationalbank wählt neue Handelsplattform zur Durchführung der geldpolitischen Operationen Schweizerische Nationalbank wählt neue Handelsplattform zur Durchführung der geldpolitischen Operationen
Schweizerische Nationalbank wählt neue Handelsplattform zur Durchführung der geldpolitischen Operationen
Die Nationalbank richtet ihre Effektenpolitik an den neuen Liquiditätsbestimmungen aus Die Nationalbank richtet ihre Effektenpolitik an den neuen Liquiditätsbestimmungen aus
Die Nationalbank richtet ihre Effektenpolitik an den neuen Liquiditätsbestimmungen aus
Anpassungen der Verfahren bei den stehenden Fazilitäten der Schweizerischen Nationalbank Anpassungen der Verfahren bei den stehenden Fazilitäten der Schweizerischen Nationalbank
Anpassungen der Verfahren bei den stehenden Fazilitäten der Schweizerischen Nationalbank

Archiv Rundschreiben

Rundschreiben an die Banken: SNB als Basket-Owner für alle SNB-repofähigen Effekten Rundschreiben an die Banken: SNB als Basket-Owner für alle SNB-repofähigen Effekten
Rundschreiben an die Banken: SNB als Basket-Owner für alle SNB-repofähigen Effekten
Rundschreiben an die Banken: Erweiterung der SNB-repofähigen Effekten mit niederländischen Staatsanleihen Rundschreiben an die Banken: Erweiterung der SNB-repofähigen Effekten mit niederländischen Staatsanleihen
Rundschreiben an die Banken: Erweiterung der SNB-repofähigen Effekten mit niederländischen Staatsanleihen
Rundschreiben an die Banken: Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank über das geldpolitische Instrumentarium / Einführung der Engpassfinanzierungsfazilität Rundschreiben an die Banken: Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank über das geldpolitische Instrumentarium / Einführung der Engpassfinanzierungsfazilität
Rundschreiben an die Banken: Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank über das geldpolitische Instrumentarium / Einführung der Engpassfinanzierungsfazilität
Rundschreiben an die Banken: Engpassfinanzierungsfazilität – Ablösung des traditionellen Lombardkredites durch Repo-Geschäfte zum Sondersatz mit Deckungsdepot «SNB» bei der SIS Rundschreiben an die Banken: Engpassfinanzierungsfazilität – Ablösung des traditionellen Lombardkredites durch Repo-Geschäfte zum Sondersatz mit Deckungsdepot «SNB» bei der SIS
Rundschreiben an die Banken: Engpassfinanzierungsfazilität – Ablösung des traditionellen Lombardkredites durch Repo-Geschäfte zum Sondersatz mit Deckungsdepot «SNB» bei der SIS

Fragen und Antworten zu den Repogeschäften

Das könnte Sie auch interessieren

Wissenswertes zur Schweizerischen Nationalbank

Hier erfahren Sie alles zum geldpolitischen Konzept, sowie Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen der SNB.

Dienstleistungen für den Bund

Hier finden Sie Informationen zu den Bankdienstleistungen, welche die SNB für den Bund erbringt.

News und Publikationen

Entdecken Sie spannende Forschungsarbeiten, Statistiken und aktuelle Mitteilungen der SNB.

Ihre Einstellungen

Erforderlich: Diese Cookies (z.B. zum Speichern Ihrer IP-Adresse) können nicht abgelehnt werden, da sie notwendig sind, um den Betrieb der Website zu gewährleisten. Diese Daten werden nicht weiter ausgewertet.
Analyse: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu dieser Kategorie geben, werden Daten wie IP-Adresse, Standort, Geräteinformationen, Browser-Version und Besucherverhalten gesammelt. Diese Daten werden für SNB-interne Zwecke ausgewertet und 2 Jahre aufgehoben.
Drittanbieter: Wenn Sie Ihre Einwilligung zu dieser Kategorie geben, werden Services von Dritten (z.B. zur Ergänzung der SNB-Website mit multimedialen Inhalten) aktiviert, die Personendaten sammeln, diese bearbeiten und ins Ausland weltweit bekannt geben sowie Cookies setzen. Die entsprechenden Datenschutz-Regelungen sind in der Datenschutzerklärung für die Website der Schweizerischen Nationalbank verlinkt.

Wählen Sie Ihre gewünschten Einstellungen:

Diese Website verwendet Cookies, Analysetools und weitere Technologien, um angeforderte Funktionen, Inhalte und Dienste zur Verfügung zu stellen, angezeigte Inhalte zu personalisieren, Verknüpfungen zu Sozialen Medien anzubieten und die Nutzung der Website zur Verbesserung ihrer Bedienbarkeit in anonymisierter Form zu analysieren. Es werden dabei auch Personendaten an Dienstleister von Videodiensten ins Ausland weltweit bekanntgegeben und es kommen deren Analysetools zur Anwendung. Mehr Informationen finden Sie unter "Einstellungen verwalten".