Mutationen-Abfrage

Die Kriterien für die Zugehörigkeit von Effekten zu hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA), werden in der revidierten Liquiditätsverordnung definiert. Die Zuordnung SNB-repofähiger Effekten nach HQLA-Kriterien basiert auf der Auslegung dieser Kriterien durch die SNB und berücksichtigt keine institutsspezifischen Gegebenheiten. Die FINMA kann in Ausführungsbestimmungen weitere Vorgaben definieren. Im Zusammenhang mit dieser Einteilung bietet die SNB keine Gewähr jedwelcher Art und lehnt jegliche Haftung ab.