Eröffnungsansprache an der Generalversammlung

Eduard Belser, Präsident des Bankrats

Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank, Bern, 28.04.2000

Der Präsident des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank, Eduard Belser, geht an seiner ersten Generalversammlung der Rolle der Bankbehörden der Nationalbank und Fragen der Unternehmensorganisation nach. Anforderungen im Zusammenhang mit Sicherheit und Stabilität stellen sich für die Notenbank im operativen wie im finanziellen Bereich. Die Neuorganisation des Bargeldverkehrs zeigt, dass sich die Nationalbank im Rahmen ihres Auftrages auf die wesentlichen Aufgaben beschränkt. Der neue Währungsartikel in der Bundesverfassung und das am 1. Mai 2000 in Kraft tretende Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel schaffen neue Voraussetzungen für die Nationalbank. Die Nationalbank ist auch in der nachgeführten Bundesverfassung verpflichtet, ausreichende Währungsreserven zu halten. Die Anlage dieser Reserven birgt Risiken, weshalb das Risikomanagement in den letzten Jahren schrittweise angepasst worden ist. Es untersteht der Oberaufsicht des Bankrates.