Jahresrechnung und Gewinn der SNB
Die Regelungen zur Gewinnermittlung und Verteilung sind im Nationalbankgesetz geregelt. Die Gewinnvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der Nationalbank regelt die Höhe der jährlichen Ausschüttungen an Bund und Kantone jeweils über einen gewissen Zeitraum. Hier finden Sie Zugang zu sämtlichen Berichten, Regelungen und Dokumenten im Zusammenhang mit Jahresrechnung und Gewinn der SNB.
Gewinn und Gewinnverteilung
Das Nationalbankgesetz enthält eine besondere Regelung für die Gewinnermittlung (Art. 30): Die Nationalbank bildet Rückstellungen, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft. Die Gewinnverteilung ist wie folgt geregelt (Art. 31): Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals ausgerichtet. Der verbleibende Gewinn fällt zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
Publikationen zu den Vereinbarungen über die Gewinnausschüttungen
Das Eidg. Finanzdepartement und die Nationalbank vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone mit dem Ziel, diese mittelfristig zu verstetigen.