Nationalbank legt Grundlagen für die Erweiterte Liquiditätsfazilität fest
Die Schweizerische Nationalbank hat die Rahmenbedingungen für die angekündigte Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF) zur Liquiditätsunterstützung für Banken mit Sitz in der Schweiz weiter konkretisiert.
Insbesondere hat die Nationalbank für die ELF einen standardisierten und skalierbaren Prozess definiert, der bei Bedarf für teilnehmende Banken eine rasche Liquiditätsunterstützung gegen Sicherheiten ermöglicht. Im Rahmen der ELF können Banken hypothekarische Sicherheiten und Wertschriften einsetzen. Bis Mitte 2026 wird der ELF-Prozess mit Pilotbanken sowie mit SIX Terravis und SIX SIS getestet. Anfang 2027 soll die ELF in den produktiven Betrieb gehen. Die ELF trägt zur Stabilität des Bankensystems bei.
Die grundlegenden Informationen zur ELF sind in den folgenden Dokumenten festgehalten, die unter www.snb.ch, Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF) verfügbar sind:
- Die Richtlinien für Liquiditätsunterstützung geben einen Überblick über das neue Liquiditätsdispositiv.
- Das Merkblatt zur ELF enthält Angaben zu den erforderlichen Vorbereitungen, zu den zugelassenen Gegenparteien und zur Berechnung der bankspezifischen ELF-Limite.
- Die ELF-Teilnahmeerklärung bildet den Auftakt zur Erlangung der ELF-Fähigkeit. Mit deren Unterzeichnung anerkennt eine Bank die Vertragsdokumentation als rechtsgültig und verpflichtet sich zur Umsetzung der Vorbereitungsarbeiten.
- In den ELF-Bedingungen zu den Sicherheiten sind u.a. der Kreis der zugelassenen Sicherheiten und die Abschläge definiert. Die Bedingungen liegen separat für Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten (LGHS) und für Liquidität gegen Wertschriften (LGWS) vor.
- Die ELF-Bedingungen für Darlehensbezüge umfassen die Konditionen für den Bezug von Darlehen (u.a. die Verzinsung und Laufzeit).
Die gesamte ELF-Dokumentation mit Verträgen und detaillierten Instruktionen wird den zugelassenen Banken voraussichtlich im Sommer 2026 zur Verfügung gestellt.