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Dienstleistungen für den Bund
Auftrag
Die Nationalbank erbringt dem Bund gestützt auf Art. 5 Abs. 4 und Art. 11 NBG Bankdienstleistungen.
Entgeltlichkeit von Bankdienstleistungen
Sie erbringt diese Leistungen gegen ein angemessenes Entgelt, jedoch unentgeltlich, wenn sie die Durchführung der Geld- und Währungspolitik erleichtern. Die entgeltlichen Dienstleistungen betreffen den Zahlungsverkehr, die Liquiditätsbewirtschaftung und die Verwahrung von Wertschriften. Die Einzelheiten über die erbrachten Dienstleistungen und das Entgelt wurden in Vereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Nationalbank geregelt.
Liquiditätsmanagement
Der Bund hielt seine liquiden Mittel bis Ende 2004 in Form von Sichtguthaben oder kurzfristigen Festgeldern bei der Nationalbank. Im Falle von Liquiditätsengpässen vermittelte die Nationalbank für den Bund Geldmarktkredite bei Banken. Festgelder, die der Bund bei der Nationalbank anlegt, verzinst diese zu marktüblichen Sätzen. Die Sichtguthaben werden bis zu einer bestimmten Limite verzinst. Die Post platziert ihre liquiden Mittel direkt am Geldmarkt.
Emissionstätigkeit
Im Jahr 2010 emittierte die Nationalbank im Auftrag und für Rechnung des Bundes GMBF und Bundesanleihen. Dabei wurden GMBF in der Höhe von insgesamt 76,7 Mrd. Franken gezeichnet und für 33,7 Mrd. Franken zugeteilt; die entsprechenden Beträge bei den Bundesanleihen betrugen 6,8 bzw. 4,1 Mrd. Franken. Die Emissionen erfolgten im Auktionsverfahren.