Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) legt die Währungseinheit fest und regelt alle Eigenschaften von Währung und staatlichem Geld. Neben den Münzen und Banknoten gelten auch die auf Schweizerfranken lautenden Sichtguthaben bei der Nationalbank als gesetzliche Zahlungsmittel. Träger des Zahlungsverkehrs (Geschäftsbanken und einzelne ihrer Gemeinschaftswerke, Post und grössere Bargeldtransport-Unternehmen) erhalten Anspruch auf Eröffnung eines Sichtkontos bei der Nationalbank.
| |
|
|
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel
|
|
|
Münzverordnung
|
|