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Verfassung und Gesetze (Stand: Mai 2013)
Verfassung
Nationalbankgesetz (NBG)
Nationalbankverordnung (NBV)
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG)
Nationalbankverordnung (NBV)
Ausführungsbestimmungen zu den hoheitlichen geldpolitischen Instrumenten der Nationalbank (Erhebung von Statistiken, Mindestreservevorschriften, Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen) finden sich in einer Verordnung, die das Direktorium der SNB am 18. März 2004 verabschiedet hat. Grundlage dieser Verordnung bilden Art. 15 Abs. 3, Art. 18 Abs. 5, Art. 20 Abs. 3 NBG.
Im Kapitel "Statistische Erhebungen" hält die NBV die Grundsätze der Datenerhebung sowie die Rechte und Pflichten der zur Auskunft verpflichteten Finanzmarktteilnehmer fest. Die Erhebung von Statistiken muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügen. Gegenstand und Periodizität der statistischen Erhebungen sowie der Kreis der Statistiklieferanten sind in Anhängen zur NBV umschrieben.
Das Kapitel "Mindestreserven" ist relativ kurz gehalten, da die wichtigsten Elemente der Mindestreserveregelung bereits im Gesetzestext geregelt werden.
Das Kapitel "Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen" schliesslich umschreibt die Mindestanforderungen an Zahlungs- und Effektenabwicklungssysteme, von denen Risiken für die Systemstabilität ausgehen können. Diese Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards. Damit die Nationalbank bestimmen kann, von welchen Systemen eine Gefahr für die Systemstabilität ausgehen kann, werden sämtliche Effektenabwicklungssysteme sowie Zahlungssysteme mit einem Betragsvolumen von mindestens 25 Milliarden Franken pro Jahr einer erweiterten Offenlegungspflicht unterstellt.
   
Nationalbankverordnung
Erläuterungen zur Nationalbankverordnung
PDF [319 kB]
Technische Weisung zur Übermittlungsform statistischer Daten
PDF [95 kB]