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Verfassung und Gesetze (Stand: Mai 2013)
Verfassung
Nationalbankgesetz (NBG)
Nationalbankverordnung (NBV)
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG)
Nationalbankgesetz (NBG)
Auf Gesetzesstufe bildet das Nationalbankgesetz (NBG) vom 3. Oktober 2003 (in Kraft seit 1. Mai 2004) den Rahmen für die Nationalbank und ihre Tätigkeit. Das Nationalbankgesetz konkretisiert den verfassungsrechtlichen Auftrag der SNB sowie ihre Unabhängigkeit. Gegenstück zur Unabhängigkeit ist die Rechenschafts- und Informationspflicht der SNB gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit (Art. 5 - 7 NBG). Im Weiteren setzt das NBG den verfassungsmässigen Auftrag der SNB, aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven zu bilden, um: Eine explizite Regel zur Gewinnermittlung erlaubt es der SNB, ihre Rückstellungen nach Massgabe der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft anwachsen zu lassen (Art. 30 NBG).
Ferner umschreibt das Gesetz die Instrumente, die der Nationalbank zur Umsetzung der Geldpolitik zur Verfügung stehen. Das rechtsgeschäftliche Instrumentarium wird durch die Vorschriften über den Geschäftskreis der SNB nur in groben Zügen festgelegt (Art. 9 - 13 NBG); weitere Einzelheiten finden sich in den Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium (PDF [54 kB]) sowie über die Anlagepolitik (PDF, [45 kB]). Zu den hoheitlichen Instrumenten gehört die Erhebung von Finanzmarktstatistiken (Art. 14 - 16 NBG), die Pflicht der Banken zum Halten von Mindestreserven (Art. 17 - 18 NBG) sowie die Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen (Art. 19 - 21 NBG). Einzelregelungen zum hoheitlichen Instrumentarium finden sich in der Nationalbankverordnung.
Das Nationalbankgesetz setzt auch die Organisationsstruktur der Nationalbank fest (Art. 3, 33 - 48 NBG). Organe der SNB sind der 11 Mitglieder umfassende Bankrat, das Direktorium, die Revisionsstelle sowie die Generalversammlung.
   
Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG)
Botschaft über die Revision des Nationalbankgesetzes
PDF [1237 kB]