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Verfassung und Gesetze (Stand: Januar 2010)
Verfassung
Nationalbankgesetz (NBG)
Nationalbankverordnung (NBV)
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG)
Verfassung
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Schweizer Währung und für die Tätigkeit der Schweizerischen Nationalbank finden sich in Art. 99 Bundesverfassung (BV). Der Geld- und Währungsartikel verankert die Unabhängigkeit der Nationalbank und verpflichtet sie, aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven zu bilden, einen Teil davon in Gold. Damit soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wertstabilität des Geldes gesichert werden. Der Notenbankauftrag ist so gefasst, dass die Nationalbank eine Geld- und Währungspolitik zu führen hat, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Ferner bestimmt Art. 99 Abs. 4 BV, dass die Nationalbank ihren Reingewinn zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone abzuliefern hat.