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Februar 1990
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Polen zahlt einen Ende Dezember 1989 erhaltenen Überbrückungskredit zurück. Damit erlischt die Substitutionszusage der Nationalbank.
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Mitte Februar 1990
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Mexiko zahlt einen Mitte September 1989 erhaltenen Überbrückungskredit zurück. Damit erlischt die Substitutionszusage der Nationalbank.
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01.03.1990
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Die Nationalbank ermöglicht auch Finanzinstituten, die die Anforderungen des Kapitalexport-Merkblattes an Mitglieder von Syndikaten nicht erfüllen, sich an Emissionsgeschäften in Schweizer Franken zu beteiligen, sofern diese dem Vollzug eines internationalen Umschuldungsabkommens dienen und die Titel nicht öffentlich emittiert werden. Gleichzeitig beschliesst sie nach Rücksprache mit den betroffenen Notenbanken, künftig Emissionen in ECU oder mit Bindung zum ECU zuzulassen.
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Anfang Juni 1990
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Der Bundesrat reicht ein Gesuch um Mitgliedschaft der Schweiz beim Internationalen Währungsfonds und bei der Weltbankgruppe ein.
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Mitte Juni 1990
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Die Nationalbank leistet eine Substitutionszusage über 5 Mio. Dollar für jenen Teil eines Überbrückungskredites von 280 Mio. Dollar an Ungarn, der über die BIZ koordiniert wird.
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September 1990
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Ungarn zahlt einen Mitte Juni 1990 erhaltenen Überbrückungskredit zurück. Damit erlischt die Substitutionszusage der Nationalbank.
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Oktober 1990
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Jugoslawien zahlt den letzen Teilbetrag eines mittelfristigen Kredits, den die Nationalbank im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Juni 1983 gewährte, zurück. Das Engagement der Nationalbank über 80 Mio. Dollar (mit Bundesgarantie) ist damit beendet.
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14.12.1990
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Das Direktorium hält im Einvernehmen mit dem Bundesrat 1991 an seiner restriktiven Geldpolitik fest. Es erachtet eine mittelfristige Ausweitung der Geldversorgung um rund ein Prozent im Jahr für geeignet, das Preisniveau in der Schweiz zu stabilisieren. Das Direktorium betrachtet die saisonbereinigte Notenbankgeldmenge weiterhin als geldpolitischen Hauptindikator, verzichtet jedoch darauf, für 1991 ein Jahresziel für das Wachstum dieses Aggregats festzulegen.
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Dezember 1990
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Der noch ausstehende Restbetrag von 31,6 Mio. Sonderziehungsrechten eines von der Schweiz im Rahmen der sogenannten «Witteveen»-Fazilität im Jahre 1979 zur Verfügung gestellten Kredites in Höhe von 650 Mio. Sonderziehungsrechten wird vom Internationalen Währungsfonds zurückbezahlt. Damit endet die Beteiligung der Schweiz an dieser befristeten Sonderfazilität.
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01.01.1991
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Die Änderung der Bankenverordnung, wonach neu Finanzintermediäre sowie Emmissionshäuser dem Bankengesetz vollständig unterstellt werden, tritt in Kraft.
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März 1991
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Mit Wirkung ab 7. März 1991 werden die Anforderungen an die bankähnlichen Finanzgesellschaften, die den Art. 7 und 8 des Bankengesetzes unterstellt sind, in dem Sinne geändert, dass diese Gesellschaften keinen betraglichen Mindestanlagevorschriften mehr unterliegen.
Die Nationalbank leistet eine Substitutionszusage über 10 Mio. Dollar für jenen Teil eines Überbrückungskredites von 300 Mio. Dollar an Rumänien, der über die BIZ koordiniert wird.
In einem Rundschreiben an die Banken und die bankengesetzlichen Revisionsstellen verdeutlichen die Eidgenössische Bankenkommission und die Schweizerische Nationalbank einerseits die Meldepflicht und die Berechnung der Kassenliquidität. Andererseits rufen sie den Banken in Erinnerung, dass die geforderten Mindestansätze dauernd einzuhalten sind.
Rumänien zahlt einen Anfang März erhaltenen Überbrückungskredit zurück. Damit erlischt die Substitutionszusage der Nationalbank.
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April 1991
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Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds nimmt das Anfang Juni 1990 eingereichte Gesuch der Schweiz um Beitritt zum Internationalen Währungsfonds an und räumt ihr eine Quote (Kapitalanteil) in der Höhe von 1,7 Mrd. Sonderziehungsrechten ein.
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Mai 1991
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Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods.
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11.07.1991
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Die Nationalbank hebt im Einvernehmen mit den zuständigen Departementen des Bundes die für Südafrika geltenden Kapitalexportbeschränkungen auf.
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16.08.1991
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Die Schweizerische Nationalbank erhöht in Abstimmung mit ähnlichen Massnahmen anderer Notenbanken den Diskontsatz um einen Prozentpunkt auf 7%.
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21.08.1991
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Der Bundesrat genehmigt die Ausgabe einer 200er anstelle der 500er Note. Der neue Notenabschnitt ist Teil der künftigen Notenserie, die ab Mitte der neunziger Jahre ausgegeben wird.
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September 1991
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Die Schweiz gewährt Ungarn einen mittelfristigen Kredit von 30 Mio. Dollar. Der Kredit wird von der Nationalbank finanziert und ist mit einer Garantie des Bundes versehen.
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Oktober 1991
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National- und Ständerat stimmen dem Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods, dem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an diesen Institutionen und dem Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für die Finanzierung der schweizerischen Beitragsleistungen an die Weltbankgruppe ohne Änderungen zu. Gegen den Beitritt wird in der Folge von verschiedenen Kreisen das Referendum ergriffen.
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November 1991
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Die Schweiz gewährt der Tschechoslowakei einen mittelfristigen Kredit von 40 Mio. Dollar. Der Kredit wird von der Nationalbank finanziert und ist mit einer Garantie des Bundes versehen.
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Dezember 1991
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Das Direktorium beschliesst im Einvernehmen mit dem Bundesrat, im Jahre 1992 seine auf die Wiederherstellung der Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik fortzuführen. Eine Ausweitung der saisonbereinigten Notenbankgeldmenge um je ein Prozent im Durchschnitt von drei bis fünf Jahren bleibt geeignet, das Preisniveau in der Schweiz zu stabilisieren. Die Nationalbank wird sich auch im Jahre 1992 an diesem mittelfristigen Wachstumsziel orientieren.
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Januar 1992
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Gestützt auf den Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen gewährt die Schweiz Rumänien einen mittelfristigen Zahlungsbilanzkredit in Höhe von 40 Mio. Dollar. Der Kredit wird von der Nationalbank finanziert und ist mit einer Garantie des Bundes versehen.
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Mai 1992
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Die Schweiz stimmt dem Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods in der Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 zu. Der Beitritt wurde nach der Unterzeichnung des IWF-Übereinkommens und des Weltbankabkommens am 29. Mai in Washington rechtskräftig.
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Juli 1992
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Die Nationalbank beteiligt sich an einem Swap-Netz, das die Zentralbanken der EG- und EFTA-Staaten zugunsten der Bank von Finnland errichten. Die Nationalbank räumt der Bank von Finnland eine Swap-Fazilität von 200 Mio. Franken auf eine Dauer von 12 Monaten ein.
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September 1992
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Die Schweiz zahlt am 8. September 1992 ihre IWF-Quote in Höhe von 1 700 Mio. Sonderziehungsrechten ein. Die Schweizerische Nationalbank, die den Quotenbeitrag aufzubringen hat, überweist 22,7% der Quote in Form von Sonderziehungsrechten an den Internationalen Währungsfonds. Der Rest wird dem Internationalen Währungsfonds auf ein Schweizer Franken-Konto bei der Schweizerischen Nationalbank gutgeschrieben.
Mit Wirkung ab 15. September bzw. 25. September senkt die Schweizerische Nationalbank den Diskontsatz um je einen halben Prozentpunkt auf 6,5% bzw. 6%.
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November 1992
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Am 11. November 1992 tritt die neunte Revision der IWF-Quoten in Kraft. Die Schweizer Quote erhöht sich damit von 1 700 auf 2 470,4 Mio. Sonderziehungsrechte. Die Schweizerische Nationalbank zahlt den zusätzlichen Betrag von 770,4 Mio. Sonderziehungsrechten am 23. November 1992 ein.
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Dezember 1992
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In der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 lehnt die Schweiz den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Die von den Eidgenössischen Räten in der Herbstsession im Hinblick auf einen EWR-Beitritt beschlossenen Gesetzesanpassungen, die auch Änderungen der Bundesgesetzgebung im Zuständigkeitsbereich der Nationalbank betrafen, treten damit nicht in Kraft.
Das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat ihre auf Preisstabilität ausgerichtete mittelfristige Geldpolitik fort. Die Nationalbank orientiert sich im Jahre 1993 weiterhin am Ziel, die saisonbereinigte Notenbankgeldmenge im Durchschnitt von drei bis fünf Jahren um 1% auszuweiten. Sie fördert damit die Preisstabilität auf mittlere Frist und belässt der Wirtschaft einen ausreichenden Wachstumsspielraum.
Die Nationalbank zieht sich per 31. Dezember aus der Pflichtlagerfinanzierung, an der sie sich seit 1948 beteiligte, zurück.
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Januar 1993
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Per 31. Dezember 1992 zog sich die Nationalbank aus der Pflichtlagerfinanzierung, an der sie sich seit 1948 beteiligte, zurück. Die Pflichtlagerwechsel bleiben aber rediskontierbar.
Ab Januar 1993 nimmt die Nationalbank Zeichnungen für Geldmarkt-Buchforderungen der Eidgenossenschaft nur noch von Inhabern eines Nationalbank-Kontos entgegen.
Mit Wirkung ab 8. Januar 1993 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 5,5%.
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März 1993
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Mit Wirkung ab 18. März 1993 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 5%.
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April 1993
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Die Nationalbank revidiert auf den 1. April 1993 eine Reihe von Bestimmungen zur Lombardpolitik. Die Festlegung der Lombardkreditlimiten der Banken wird liberalisiert, und die Bedingungen für die Lombarddepots werden marktgerecht und transparent ausgestaltet. Der Lombardkredit darf weiterhin nur zur kurzfristigen Überbrückung von unvorhergesehenen Liquiditätsengpässen benützt werden.
Die Nationalbank liberalisiert auf den 1. April 1993 das Schweizer-Franken-Emissionsgeschäft für ausländische Schuldner weiter und ersetzt die bisherige Syndizierungsregel durch ein Verankerungsprinzip. Sie erteilt neu die individuelle Bewilligung für Schweizer-Franken-Emissionen ausländischer Schuldner auch dann, wenn nur das federführende Institut des Emissionssyndikats seinen Geschäftssitz im Inland (Schweiz und Liechtenstein) hat. Mit dem Verankerungsprinzip stellt die Nationalbank sicher, dass sie weiterhin die notwendigen Informationen über das Schweizer-Franken-Emissionsgeschäft erhält.
Gestützt auf den Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen verpflichtete sich die Schweiz im Jahre 1991 im Rahmen einer multilateralen Aktion, Bulgarien einen mittelfristigen Zahlungsbilanzkredit in Höhe von 32 Mio. Dollar zu gewähren. Die Schweiz zahlt im April 1993 diesen Kredit aus, nachdem das bulgarische Parlament im Februar 1993 das entsprechende Abkommen ratifiziert hat. Der Kredit hat eine Laufzeit von 7 Jahren, wird von der Nationalbank finanziert und ist mit einer Garantie des Bundes versehen.
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Juli 1993
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Mit Wirkung ab 2. Juli 1993 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 4,5%.
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Oktober 1993
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Mit Wirkung ab 22. Oktober 1993 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen viertel Prozentpunkt auf 4,25%.
Gestützt auf den Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen gewährt die Schweiz Rumänien im Oktober 1993 einen mittelfristigen Zahlungsbilanzkredit von 7,2 Mio. Dollar. Die Kreditgewährung erfolgt im Rahmen einer multilateralen Aktion. Der Kredit wird von der Nationalbank finanziert und ist mit einer Garantie des Bundes versehen.
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Dezember 1993
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Das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat seine auf Preisstabilität ausgerichtete mittelfristige Geldpolitik fort. Die Nationalbank orientiert sich im Jahre 1994 weiterhin am Ziel, die saisonbereinigte Notenbankgeldmenge im Durchschnitt von fünf Jahren um 1% auszuweiten.
Mit Wirkung ab 17. Dezember 1993 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen viertel Prozentpunkt auf 4%.
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April 1994
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Mit Wirkung ab 15. April 1994 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 3,5%.
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Juni/Dezember 1994
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Mit Botschaft vom 29. Juni 1994 (BBl 1994 III 1397 ff.) beantragt der Bundesrat dem Parlament die Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der verlängerten ESAF beim Internationalen Währungsfonds sowie zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der schweizerischen Beteiligung. Am 6. Dezember stimmt der Ständerat als Erstrat den Anträgen des Bundesrates zu.
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Oktober/
Dezember 1994
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Mit Botschaft vom 3. Oktober 1994 (BBl 1994 V 599) beantragt der Bundesrat dem Parlament die unveränderte Verlängerung des bis zum 15. Juli 1995 befristeten Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen um zehn Jahre. Am 15. Dezember stimmt der Nationalrat als Erstrat dem Antrag des Bundesrates zu.
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Dezember 1994
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Das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat seine auf Preisstabilität ausgerichtete mittelfristige Geldpolitik fort. Die Nationalbank strebt für die neue Zielperiode, die von Ende 1994 bis Ende 1999 dauert, wiederum ein Wachstum des Zielpfades für die saisonbereinigte Notenbankgeldmenge von 1 % pro Jahr an. Für 1995 ist ein etwas höheres Wachstum der saisonbereinigten Notenbankgeldmenge vorgesehen, um der grösseren Geldnachfrage, die von der konjunkturellen Entwicklung und der Einführung der Mehrwertsteuer ausgehen wird, Rechnung zu tragen.
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Februar 1995
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Die Nationalbank führt am 1. Februar 1995 die Meldepflicht der Banken für Anleihens-Emissionen in Schweizer Franken ein. Diese beruht auf der revidierten Fassung des Bankengesetzes, die auf diesen Zeitpunkt in Kraft tritt, und ersetzt die bisher geltenden Kapitalexportbestimmungen.
Die Nationalbank beteiligt sich an der kurzfristigen Kreditfazilität der BIZ zugunsten Mexikos mit einer Substitutionszusage über 120 Mio. Dollar.
Der Nationalrat stimmt als Zweitrat der schweizerischen Beteiligung an der verlängerten Erweiterten Strukturanpassungsfazilität beim Internationalen Währungsfonds (ESAF II) zu. Die Kreditvergabe unter der ESAF II wurde im Februar 1994 aufgenommen.
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März 1995
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Mit Wirkung ab 31. März 1995 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 3%.
Der Ständerat heisst als Zweitrat die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen um weitere zehn Jahre, d.h. bis Mitte Juli 2005, gut. Der Nationalrat hatte der Verlängerung am 15. Dezember 1994 zugestimmt.
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April 1995
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Die Nationalbank beteiligt sich am Überbrückungskredit der BIZ zugunsten Argentiniens mit einer Substitutionszusage in Höhe von maximal 35 Mio. Dollar.
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Juni 1995
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Das Eidgenössische Finanzdepartement schliesst das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Internationalen Währungsfonds über die Beteiligung der Schweiz an der ESAF II ab. Der Darlehensvertrag zwischen der Nationalbank und dem Internationalen Währungsfonds tritt am 22. Juni in Kraft.
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Juli 1995
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Mit Wirkung ab 14. Juli 1995 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 2,5%.
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September 1995
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Mit Wirkung ab 22. September 1995 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 2%.
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Dezember 1995
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Mit Wirkung ab 15. Dezember 1995 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 1,5%.
Das Direktorium der Nationalbank beschliesst im Einvernehmen mit dem Bundesrat, den 1995 verfolgten geldpolitischen Kurs im Jahre 1996 fortzusetzen. Es strebt für das Jahr 1996 wiederum ein Wachstum der saisonbereinigten Notenbankgeldmenge von über 1% an. Die Nationalbank behält sich wie üblich vor, bei schwerwiegenden Störungen an den Finanzmärkten von ihrem Kurs abzuweichen.
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Mai 1996
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Am 1. Mai nimmt das am 26. Oktober 1995 vom Bundesrat neu gebildete Direktorium seine Tätigkeit auf.
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September 1996
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Mit Wirkung ab 27. September 1996 senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 1%.
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Oktober 1996
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Am 1. Oktober erfolgt die Ausgabe der 20-Franken-Note der neuen Banknotenserie.
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November 1996
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Am 20. November 1996 verabschiedet der Bundesrat Botschaft und Entwurf für eine neue Bundesverfassung. Der nachgeführte Art. 89 über die Geld- und Währungspolitik löst die schweizerische Währung von ihrer Bindung an das Gold und verankert die Unabhängigkeit der Notenbank in der Verfassung.
Der Artikel lautet:
Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet.
Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven.
Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.
Am 28. November 1996 stimmt der Nationalrat als Zweitrat dem Bundesbeschluss über die Erneuerung des ausschliesslichen Rechts der Schweizerischen Nationalbank zur Ausgabe von Banknoten für weitere 20 Jahre zu, nachdem der Ständerat bereits am 16. September 1996 der Vorlage zugestimmt hatte.
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Dezember 1996
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Das Direktorium beschliesst im Einvernehmen mit dem Bundesrat, den 1996 verfolgten geldpolitischen Kurs im Jahre 1997 fortzusetzen. Es beabsichtigt, die Geldmenge über dem Zielpfad zu halten. Die Nationalbank behält sich wie immer vor, bei schwerwiegenden Störungen an den Finanzmärkten von ihrem Kurs abzuweichen.
Nach Genehmigung durch Direktorium und Bundesrat wird am 20. Dezember der Bericht einer Arbeitsgruppe von Nationalbank und Eidgenössischem Finanzdepartement über die Anlagepolitik und die Gewinnausschüttung der Nationalbank veröffentlicht.
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März 1997
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Am 17. März verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Teilrevision des Nationalbankgesetzes an die eidgenössischen Räte.
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April 1997
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Am 8. April gibt die Nationalbank die neue 10-Franken-Note aus.
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Juni 1997
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Am 12. Juni stimmt der Nationalrat, am 20. Juni 1997 der Ständerat der Vorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Nationalbankgesetzes ohne Änderungen zu. Die Gesetzesänderungen treten am 1. November in Kraft.
Am 25. Juni verabschiedet der Bundesrat die Botschaft betreffend die Beteiligung der Nationalbank am Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa an die eidgenössischen Räte.
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September 1997
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Am 6. September wird der Darlehensvertrag zwischen der Nationalbank und dem Internationalen Währungsfonds über die Beteiligung an der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität II (ESAF II) um zwei Jahre verlängert.
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Oktober 1997
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Am 1. Oktober gibt die Nationalbank die neue 200-Franken-Note aus.
Am 7. Oktober beschliesst der Ständerat, auf die Vorlage des Bundesrates betreffend die Beteiligung der Nationalbank am Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa nicht einzutreten. Der Nationalrat hatte bereits am 29. September Nichteintreten beschlossen.
Am 24. Oktober stellt die Expertengruppe «Reform der Währungsordnung» ihren Bericht der Öffentlichkeit vor.
Am 31. Oktober beschliesst der Bankrat eine Einlage der Nationalbank von 100 Mio. Franken in den Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa. Der Betrag wird dem Konto des Fonds am 3. November gutgeschrieben.
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November 1997
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Mit Botschaft vom 12. November unterbreitet der Bundesrat den Eidgenössischen Räten den Bundesbeschluss über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds.
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Dezember 1997
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Anfang Dezember beschliesst das Direktorium im Einvernehmen mit dem Bundesrat, den geldpolitischen Kurs im Jahre 1998 nicht zu straffen. Die Nationalbank behält sich vor, unerwünschten Schwankungen des Wechselkurses entgegenzutreten.
Am 18. Dezember 1997 beschliesst der Nationalrat den Beitritt der Schweiz zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds, nachdem der Ständerat bereits am 9. Oktober der Vorlage zugestimmt hatte.
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April 1998
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Am 1. April gibt die Nationalbank die neue 1000-Franken-Note aus.
Am 8. April stimmt der Bundesrat der neuen Vereinbarung mit der SNB über die Gewinnausschüttung zu.
Am 20. April führt die Nationalbank Repurchase-Agreement-(Repo-)Geschäfte in Schweizer Franken ein.
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Mai 1998
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Am 27. Mai verabschiedet der Bundesrat die Botschaft über einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung an die eidgenössischen Räte.
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Juni 1998
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Im Juni stimmen die eidgenössischen Räte der Verlängerung der Mitgliedschaft der Schweiz bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds zu.
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Juli 1998
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Am 16. Juli stimmt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement einer Aktivierung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds zugunsten Russlands zu.
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Oktober 1998
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Am 1. Oktober gibt die Nationalbank die neue 100-Franken-Note aus.
Am 21. Oktober eröffnet der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel.
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November 1998
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Am 17. November treten die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) in Kraft.
Am 19. November stimmt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement einer Aktivierung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds zugunsten Brasiliens zu. Zusätzlich beteiligt sich die Schweiz an einer von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zugunsten Brasiliens eingeräumten Kreditfazilität mit einer Substitutionszusage von maximal 250 Mio. Dollar.
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Dezember 1998
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Am 11. Dezember beschliesst das Direktorium der Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat, den pragmatischen geldpolitischen Kurs im Jahre 1999 weiterzuführen. Damit soll der schweizerischen Wirtschaft der für eine ausgewogene Entwicklung notwendige monetäre Spielraum gewährt und den Unsicherheiten Rechnung getragen werden, die von der bevorstehenden Einführung des Euro ausgehen. Die Nationalbank behält sich vor, bei unvorhergesehenen Entwicklungen von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen.
Am 17. Dezember stimmt der Nationalrat dem neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung zu.
Ende Dezember schliesst die Nationalbank als Folge der Neukonzeption des Bargeldverkehrs die Zweiganstalten Aarau und Neuenburg.
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April 1999
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Mit Wirkung ab 9. April senkt die Nationalbank den Diskontsatz um einen halben Prozentpunkt auf 0,5%.
In der Abstimmung vom 18. April nehmen Volk und Stände die Totalrevision der Bundesverfassung an, die auch einen nachgeführten Geld- und Währungsartikel (Art. 99 nBV) enthält. Die neue Bundesverfassung tritt auf Anfang 2000 in Kraft.
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Mai 1999
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Am 26. Mai verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel.
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Juni 1999
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Am 18. Juni scheitert der bereinigte neue Geld- und Währungsartikel der Bundesverfassung in der Schlussabstimmung im Nationalrat.
Am 18. Juni stimmen die eidgenössischen Räte der Änderung des Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen zu.
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September 1999
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Am 26. September schliessen 15 europäische Zentralbanken, darunter die Schweizerische Nationalbank, ein Abkommen über Goldverkäufe ab.
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Oktober 1999
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Anfang Oktober führt die Nationalbank die Intraday-Liquidität ein.
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Dezember 1999
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Am 1. Dezember tritt die Änderung des Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen in Kraft.
Am 10. Dezember veröffentlicht die Nationalbank ein angepasstes geldpolitisches Konzept. Sie nimmt zudem im Einvernehmen mit dem Bundesrat in Aussicht, den geldpolitischen Kurs für das Jahr 2000 leicht zu straffen.
Am 22. Dezember stimmen die eidgenössischen Räte dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel zu.
Ende Dezember stellt die Nationalbank als Folge der Neukonzeption des Bargeldverkehrs den Kassenbetrieb der Zweiganstalten Basel, Lausanne, Luzern und St. Gallen ein.
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