Das geldpolitische Instrumentarium (Stand 2009)
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Aufgabe, den Geldmarkt in Schweizer Franken mit Liquidität zu versorgen (Nationalbankgesetz NBG, Art. 5 Abs. 2 Bst. a). Die Geschäfte, welche die SNB am Finanzmarkt tätigen darf, sind unter Art. 9 NBG aufgelistet. Die Bank wirkt gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. e NBG auch als Kreditgeber in letzter Instanz (Lender of Last Resort). Die "Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über das geldpolitische Instrumentarium" vom 25. März 2004 konkretisieren Art. 9 NBG und beschreiben die Instrumente und Verfahren, welche die SNB zur Umsetzung ihrer Geldpolitik einsetzt. Sie definieren zudem, zu welchen Bedingungen diese Geschäfte abgeschlossen werden und welche Effekten als Sicherheit für geldpolitische Operationen verwendet werden können. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz domizilierten Banken sowie die international tätigen Banken im Ausland, welche den Bedingungen der Nationalbank nachkommen, als Geschäftspartner zugelassen. Die Richtlinien werden durch fünf Merkblätter ergänzt. Diese richten sich vornehmlich an die Geschäftspartner.
Offenmarktoperationen und stehende Fazilitäten
Im geldpolitischen Instrumentarium wird zwischen den Offenmarktoperationen und den stehenden Fazilitäten unterschieden. Sowohl bei den Offenmarktoperationen als auch bei den stehenden Fazilitäten stellt das Repo-Geschäft das Hauptinstrument dar. Bei einem Repo-Geschäft verkauft der Geldnehmer per Kasse Effekten an den Geldgeber und vereinbart mit diesem gleichzeitig den Rückkauf von Effekten gleicher Gattung und Menge auf einen späteren Zeitpunkt. Für die Dauer des Geschäfts wird vom Geldnehmer ein Zins (Repo-Satz) bezahlt. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich beim Repo um ein gesichertes Darlehen. Im Rahmen der Offenmarktoperationen kann die SNB zur Abschöpfung von Liquidität auch eigene Schuldverschreibungen (SNB Bills) emittieren. Zu den stehenden Fazilitäten gehören die Innertags- und die Engpassfinanzierungsfazilität.
Die Offenmarktoperationen der SNB dienen der Versorgung des Schweizer Franken Geldmarktes mit Liquidität. Abschöpfungsgeschäfte bezwecken demgegenüber, dem Bankensystem überschüssige Liquidität zu entziehen. Bei den liquiditätszuführenden Offenmarktoperationen erfolgt der Geschäftsabschluss in der Regel über Auktionen. Diese werden in Form eines Mengen- oder Zinstenders durchgeführt. Bei einem Mengentender fragen die Geschäftspartner der Nationalbank bei einem vorgegebenen Preis (Repo-Satz) einen bestimmten Liquiditätsbetrag nach. Bei einem Zinstender kommunizieren die Geschäftspartner der SNB den nachgesuchten Betrag sowie den Zinssatz, den sie bereit sind, für die auktionierte Liquidität zu bezahlen. Die Höhe des Repo-Satzes, der Umfang der einzelnen Geschäfte sowie die Laufzeiten richten sich nach den geldpolitischen Erfordernissen. Die Laufzeit der Repo-Geschäfte beträgt in der Regel eine Woche. In speziellen Umständen kann die Laufzeit zwischen einem Tag (Overnight) und einem Jahr betragen. Die Nationalbank setzt die Fälligkeiten der Repo-Geschäfte so an, dass sie täglich auf die Geldmarktzinsen einwirken kann. Die Fälligkeiten der Repo-Geschäfte führen auch dazu, dass die Geschäftsbanken nahezu täglich Geld nachfragen müssen, um die für die Mindestreserven erforderlichen Giroguthaben ausweisen zu können.
Um unerwartete exogene Einflüsse auf die Liquiditätsversorgung auszugleichen sowie auf unerwünschte Entwicklungen der kurzfristigen Zinsen auf dem Geldmarkt jederzeit Einfluss zu nehmen, kann die SNB auf der elektronischen Handelsplattform der Eurex Zürich AG Offerten (Quotes) platzieren oder akzeptieren.
Bei den stehenden Fazilitäten stellt die Nationalbank über die Innertagsfazilität den Geschäftspartnern während des Tages über Repo-Geschäfte zinslos Liquidität (Intraday) zur Verfügung. Diese Liquidität erleichtert die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Swiss Interbank Clearing (SIC) und der Devisentransaktionen im multilateralen Zahlungssystem Continuous Linked Settlement (CLS). Der bezogene Geldbetrag muss spätestens am Ende desselben Bankwerktages zurückbezahlt werden. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften und der bankengesetzlichen Liquiditätsvorschriften wird er nicht angerechnet.
Zur Überbrückung von unerwarteten Liquiditätsengpässen bietet die Nationalbank eine Engpassfinanzierungsfazilität an. Der Zinssatz für den Bezug von Liquidität im Rahmen dieser Fazilität liegt 0.50 Prozentpunkte über dem Niveau des Tagesgeldsatzes. Als Basis gilt das SARON (Swiss Average Rate Overnight) 12.00 Uhr Fixing des aktuellen Bankwerktages. Seit Anfang 2006 kann die Engpassfinanzierungsfazilität nur noch über das Repo-Geschäft zum Sondersatz in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Repo-Geschäfts zum Sondersatz bildet der Anschluss an die elektronische Handelsplattform der Eurex Zürich AG und die Einräumung einer Limite durch die Nationalbank sowie die Deckung dieser Limite mit SNB-repofähigen Effekten. Die Limite bestimmt den maximal möglichen Bezug von Liquidität durch einen Geschäftspartner. Die Beanspruchung der Limite erfolgt in Form eines Overnight-Repo-Geschäfts. Die Effekten werden in einem auf den Geschäftspartner lautenden «Deckungsdepot SNB» bei der SIX SIS AG aufbewahrt.
Bei den Offenmarktoperationen liegt die Initiative zum Geschäftsabschluss grundsätzlich bei der Nationalbank. Einzig bei den stehenden Fazilitäten, der Innertags- und der Engpassfinanzierungsfazilität, setzt die Nationalbank lediglich die Konditionen fest, zu denen die Geschäftsbanken kurzfristig Liquidität beziehen können.
Weitere geldpolitische Instrumente
Neben den ordentlichen Instrumenten stehen der Nationalbank als weitere Instrumente Devisenkassa- und Termingeschäfte, Devisenswaps sowie An- und Verkauf von Effekten in Franken zur Verfügung. Zudem kann sie Derivate auf Forderungen, Effekten, Edelmetalle und Währungspaare schaffen, kaufen oder verkaufen.
Ausführlichere Informationen finden sich in den „Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über das geldpolitische Instrumentarium“ sowie in den dazugehörigen fünf Merkblättern. Weitere Informationen zu den Repo-Geschäften und den Swiss Reference Rates sind unter der Rubrik „Informationen für Finanzmärkte“ verfügbar.