Berichterstattung über die Geldpolitik 2008
Das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank (SNB) übermittelte am 4. März 2009 seinen gemäss Art. 7 Abs. 2 des Nationalbankgesetzes (NBG) erstellten Rechenschaftsbericht 2008 an die Bundesversammlung. Dieser im Folgenden wiedergegebene Bericht wird dem Bundesrat und der Generalversammlung der Aktionäre zur Information, nicht aber zur Beschlussfassung unterbreitet.