Die folgenden mit der Mitgliedschaft beim IWF verbundenen finanziellen Leistungen werden von der Nationalbank erbracht.
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Quote
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3’458,5 Mio. SZR (4'902,8 Mio. CHF)
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569,2 Mio. SZR (806,9 Mio. CHF)
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2'889,3 Mio. SZR (4'095,9 Mio. CHF)
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AKV und NKV
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10'905,4 Mio. SZR (15'459,5 Mio. CHF)
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1'331,1 Mio. SZR (1'887,0 Mio. CHF)
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9'574,3 Mio. SZR (13'572,6 Mio. CHF)
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SZR “Two-way arrangement”
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1'644,0 Mio. SZR (2'330,5 Mio. CHF)
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-204,9 Mio. SZR (-290,4 Mio. CHF)
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1'848,9 Mio. SZR (2'620,9 Mio. CHF)
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PRGT
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694.7 Mio. SZR (984,8 Mio. CHF)
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194,7 Mio. SZR (276,0 Mio. CHF)
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500,0 Mio. SZR (708,8 Mio. CHF)
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Total
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23'677,7 Mio. CHF
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2'679,5 Mio. CHF
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20'998,2 Mio. CHF
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Sonderziehungsrecht (SZR)
Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des IWF, die sich aus den gewichteten Kursen der Währungen US-Dollar, Euro, Yen und Pfund berechnet.
Quoten
Die Quoten bilden die wichtigste Finanzierungsquelle des IWF. Ihre Berechnung beruht auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes (Bruttoinlandprodukt, Einnahmen und Ausgaben in der Ertragsbilanz, und deren Schwankungen, Währungsreserven). Die Quote der Schweiz beträgt 3’458,5 Mio. SZR, was 1,45% der IWF-Gesamtquote von 238,0 Mrd. SZR entspricht. Der beanspruchte Teil der Schweizer Quote, der dem IWF zur Verfügung gestellt wird, ist eine liquide Position, welche die SNB auf Verlangen beziehen kann. Der beanspruchte Teil der Schweizer Quote und die beanspruchten Mittel der AKV und NKV gehören zu den Währungsreserven.
Allgemeine und Neue Kreditvereinbarungen
Die AKV und NKV erlauben dem IWF, in Ausnahmesituationen und bei Mittelknappheit Kredite insgesamt bis zu einem Maximalbetrag von 370 Mrd. SZR aufzunehmen. Die AKV können allerdings nur aktiviert werden, wenn unter den NKV keine Einigung erzielt wird. Deren Maximalbetrag beläuft sich auf 17 Mrd. SZR. Die beanspruchten Mittel der AKV und NKV gehören ebenfalls zu den Währungsreserven.
SZR "Two-way arrangement"
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist nicht nur eine Recheneinheit, sondern auch ein Zahlungsmittel. So verpflichtet sich die Nationalbank gegenüber dem IWF, bis zu einer vereinbarten Höchstlimite SZR gegen Devisen zu kaufen oder die erworbenen Sonderziehungsrechte wieder gegen Devisen abzugeben. Die so erworbenen SZR sind in der Bilanz der Nationalbank als verzinsliche Sichtguthaben beim IWF aufgeführt.
Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
Der Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT) vergibt Kredite an einkommensschwache Mitgliedsländer zu Vorzugsbedingungen. Der PRGT wird über bilaterale Beiträge und IWF-eigene Mittel finanziert. Die Nationalbank finanziert den schweizerischen Beitrag zum PRGT-Kapital in Form von Krediten. Der Bund garantiert der Nationalbank die fristgerechte Rückzahlung der Kredite einschliesslich der Zinsen; zudem finanziert er die Zinssubventionen.