Die in der Schweiz tätigen Banken unterstehen dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) (www.admin.ch/ch/d/sr/c952_0.html).
Detaillierte Regelungen - u.a. zu den Eigenmitteln, zur Liquidität sowie zur Risikoverteilung - finden sich in der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) (www.admin.ch/ch/d/sr/c952_02.html). In diese Bankengesetzgebung fliessen auch internationale Abkommen und Empfehlungen ein, z.B. die Basler Eigenkapitalvereinbarung. Ergänzt wird die gesetzliche Regelung durch Standesregeln und Empfehlungen, die sich die Banken im Rahmen der Selbstregulierung (siehe Website der Schweizerischen Bankiervereinigung: www.swissbanking.org/home/allgemein.htm) geben.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (www.finma.ch) erteilt die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb und ist für die Aufsicht über die Banken zuständig.
Um die Stabilität des Finanzsystems zu stärken, sind in der Schweiz verschiedene Reformen in Angriff genommen oder bereits durchgeführt worden.
Die Nationalbank und die FINMA haben im Mai 2010 die Liquiditätsbestimmungen in Bezug auf die beiden Grossbanken überarbeitet.
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Medienmitteilung 21.04.2010: Neues Liquiditätsregime für Schweizer Grossbanken
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Eine Expertenkommission des Bundesrates, welche Lösungen zur Verminderung der "Too big to fail"-Problematik ausarbeitete, hat per Ende September einen Schlussbericht verfasst (http://www.sif.admin.ch). Die Nationalbank war in der Expertenkommission vertreten.
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Medienmitteilung 04.10.2010: Schlussbericht TBTF
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Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrats und des Ständerats vom 30. Mai 2010: Stellungsnahme der Schweizerischen Nationalbank
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