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| Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen |
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| Überwachungsauftrag der Schweizerischen Nationalbank |
Das Nationalbankgesetz beauftragt die Nationalbank mit der Überwachung von systemisch bedeutsamen Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen. Mit der Überwachung der privatwirtschaftlich betriebenen Systeme fördert die SNB deren Sicherheit und Effizienz, wobei die Reduktion der systemischen Risiken im Vordergrund steht: Zum einen gilt es zu verhindern, dass ein operationell oder technisch bedingter Ausfall dieser Systeme zu schwerwiegenden Kredit- oder Liquiditätsproblemen der Finanzintermediäre führt. Zum anderen sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die vertraglichen Grundlagen und insbesondere die Regeln und Verfahren der Systeme derart ausgestaltet sein, dass sich Zahlungs- oder Lieferschwierigkeiten einzelner Systemteilnehmer nicht unkontrolliert auf andere Finanzintermediäre ausbreiten. Die Systemüberwachung durch die Nationalbank verfolgt ausschliesslich finanzstabilitätspolitische und damit letztlich geldpolitische Schutzziele. Der individuelle Gläubigerschutz, der Konsumentenschutz oder der Schutz der Zahlungs- und Effektenabwicklungssysteme vor kriminellem Missbrauch sind hingegen keine Ziele der Überwachung.
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Bericht "Die Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen durch die Schweizerische Nationalbank"
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