Die Reproduktion von Banknoten
Die Wiedergabe und Nachahmung von Banknoten ist gemäss Art. 243 des Schweizerischen Strafgesetzbuches in der Schweiz verboten, sofern die Reproduktion eine Verwechslungsgefahr mit Originalnoten schafft. Auslegung und Anwendung dieser Gesetzesbestimmung sind ausschliesslich Aufgabe der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und liegen deshalb ausserhalb der Verfügungsbefugnis der Schweizerischen Nationalbank. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit hat die Nationalbank im "Merkblatt über die Reproduktion von Banknoten" Beispiele von Reproduktionen aufgelistet, die ihrer Ansicht nach keine Verwechslungsgefahr mit Originalnoten darstellen und deshalb strafrechtlich nicht relevant sind.
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Merkblatt über die Reproduktion von Banknoten
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