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Beschädigte Banknoten
Die Schweizerische Nationalbank leistet gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über die Währung und die ZahlungsmittelBundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel Ersatz für beschädigte Banknoten. Im untenstehenden Merkblatt finden Sie Erläuterungen zum Umtausch von beschädigten Banknoten.
| | | Merkblatt zum Umtausch von beschädigten Banknoten
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| Gesuch für den Ersatz beschädigter Banknoten und Münzen
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