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Beschädigte Banknoten
Die Schweizerische Nationalbank leistet gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über die Währung und die ZahlungsmittelBundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel Ersatz für beschädigte Banknoten. Im untenstehenden Merkblatt finden Sie Erläuterungen zum Umtausch von beschädigten Banknoten.
  
Merkblatt zum Umtausch von beschädigten Banknoten
PDFPDF [79 kB]
Gesuch für den Ersatz beschädigter Banknoten und Münzen
PDFPDF [1315 kB]