Anlage- und Risikokontrollprozess
Das 2004 in Kraft getretene Nationalbankgesetz definiert die Zuständigkeiten und konkretisiert den Auftrag der SNB für die Aktivenverwaltung.
Bankrat und Risikoausschuss
Die integrale Aufsicht über den Anlage- und Risikokontrollprozess obliegt dem Bankrat. Dieser beurteilt die Grundsätze des Prozesses und überwacht deren Einhaltung. Er wird dabei von dem aus drei Mitgliedern des Bankrats zusammengesetzten Risikoausschuss unterstützt. Dieser überwacht insbesondere das Risikomanagement. Die interne Berichterstattung erfolgt direkt an das Direktorium und den Risikoausschuss. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, sind die Zuständigkeiten für geld- und anlagepolitische Geschäfte auf operativer Ebene weitgehend getrennt.
Direktorium
Über die Zusammensetzung der Währungsreserven wie auch der übrigen Aktiven entscheidet das Direktorium. Das Direktorium definiert auch die Anforderungen an die Sicherheit und Liquidität der Anlagen und den Kreis der zulässigen Währungen, Anlageklassen, Anlageinstrumente und Schuldner. Es entscheidet in der Regel einmal jährlich über die Strategie für die Anlage der Aktiven. Die Anlagestrategie umfasst die Aufteilung der gesamten Aktiven auf die verschiedenen Portfolios sowie die Vorgaben für deren Bewirtschaftung, namentlich die Verteilung der Anlagen auf die verschiedenen Währungen und Anlageklassen sowie den Bewirtschaftungsspielraum auf operativer Ebene.
Operative Ebene
Auf der operativen Ebene bestimmt ein internes Anlagekomitee die taktische Allokation, indem es im Rahmen der strategisch vorgegebenen Bandbreiten Parameter wie Währungsanteile, Laufzeit oder Anteile der verschiedenen Anlageklassen an veränderte Marktbedingungen anpasst. Das Portfoliomanagement schliesslich verwaltet die einzelnen Portfolios. Der überwiegende Teil der Anlagen wird von internen Portfoliomanagern bewirtschaftet. Externe Vermögensverwalter werden zur effizienten Erschliessung bestimmter Anlageklassen oder zu Zwecken des Performancevergleichs mit dem internen Portfoliomanagement eingesetzt.
Risikomanagement
Die Anlagestrategie beruht auf den notenbankpolitischen Anforderungen sowie auf umfassenden Risiko- und Ertragsanalysen. Die Risikosteuerung und -begrenzung erfolgt über ein System von Referenzportfolios, Richtlinien und Limiten. Alle massgeblichen finanziellen Risiken auf den Anlagen werden kontinuierlich erfasst, beurteilt und überwacht. Die Risikomessung beruht auf gängigen Risikokennzahlen und Verfahren. Ergänzend dazu werden regelmässig Sensitivitätsanalysen und Stresstests durchgeführt. Bei allen Risikoanalysen wird dem tendenziell langfristigen Anlagehorizont der Nationalbank Rechnung getragen. Zur Steuerung und Beurteilung der Kreditrisiken werden die Informationen der wichtigen Rating-agenturen, Marktindikatoren sowie eigene Analysen herangezogen. Die Kreditlimiten werden aufgrund dieser Informationen festgelegt und bei veränderter Einschätzung der Gegenparteirisiken angepasst. Bei den Risikolimiten werden auch Konzentrations- und Reputationsrisikoaspekte berücksichtigt. Die Risikokennzahlen werden über alle Anlagen aggregiert. Die Einhaltung der Richtlinien und der Limiten wird täglich überwacht. Die Ergebnisse der Risiko-überwachung werden in vierteljährlichen Risikoberichten an das Direktorium und den Risikoausschuss des Bankrats dokumentiert.