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Die Welt der Nationalbank
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Die Schweizerische Nationalbank ist für die Geldpolitik der Schweiz zuständig. Gemäss Art. 99 der Bundesverfassung führt sie als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet. Ihre Aufgaben und ihre Geschäftstätigkeit sind in einem speziellen Gesetz, dem Nationalbankgesetz, geregelt. Die Nationalbank verfügt über je einen Sitz in Zürich und in Bern. Sie ist ausserdem in verschiedenen Regionen der Schweiz vertreten (Vertretungen).
 
Das Nationalbankgesetz ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Es enthält Vorschriften über die Nationalbank als Aktiengesellschaft, über ihre Organisation und ihre Aufgaben. Als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts kann die Nationalbank nicht wie andere Unternehmen ihre eigenen Geschäftsstatuten festlegen und diese durch die Generalversammlung genehmigen lassen: Ihre Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines Gesetzes, das vom Parlament beschlossen wird.
 
Die Wertpapiere und Devisen, welche die Nationalbank von den Banken erwirbt und mit selbst geschaffenem Geld, d.h. mit Giroguthaben und Banknoten bezahlt, werfen Erträge ab. Die Nationalbank deckt mit diesen Erträgen ihre Betriebskosten und bildet daraus Rückstellungen für verschiedene Risiken. Aus dem verbleibenden Reingewinn bezahlt sie den Aktionären eine Dividende, deren Maximalhöhe gesetzlich festgelegt ist. Der Rest geht an den Bund und an die Kantone: Gemäss der Verfassung und dem Nationalbankgesetz erhalten die Kantone zwei Drittel, der Bund einen Drittel.
 
Ausdruck für die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank. In der Schweiz ist die Schweizerische Nationalbank die Notenbank. Oft wird statt Notenbank auch der Begriff Zentralbank verwendet. Noten- oder Zentralbanken sind zuständig für die Geldpolitik eines Landes.
 
Summe aus dem Notenumlauf und den Giroguthaben der Banken bei der Nationalbank (Geldmenge M0).
 
Das alleinige Recht, Banknoten eines Landes herauszugeben. In der Schweiz übt die Nationalbank das Notenmonopol aus. Die Notenbanken des Euro-Gebietes haben ihre bisherigen Notenmonopole, die sie zur Emission der verschiedenen Landeswährungen berechtigten, an die Europäische Zentralbank übertragen (Euro).
 
Summe aller Banknoten, die von einer Notenbank ausgegeben wurden und zu einem bestimmten Zeitpunkt im Umlauf sind.